Spruch I.) Der Revisionsrekurs der Erstrevisionsrekurswerberin wird, soweit er sich gegen die zweitinstanzliche Entscheidung über ihren Rekurs gegen die Punkte 2.) und 3.) des erstgerichtlichen Beschlusses richtet, zurückgewiesen; im Übrigen wird ihm nicht Folge gegeben. II.) Dem Revisionsrekurs des Zweitr…
Text Begründung: Gesetzliche Erben der am 6. Jänner 1990 verstorbenen Erblasserin, die keine Kinder hatte und deren Ehegatte und Eltern vorverstorben sind, sind nicht bekannt. Die beiden nunmehrigen Revisionsrekurswerber gaben im Verlassverfahren widerstreitende unbedingte Erbserklärungen zum gesamten N…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs der 1. Revisionsrekurswerberin ist, soweit er sich gegen die Entscheidung über den Rekurs gegen Punkt 2.) und 3.) richtet, nicht zulässig, im Übrigen zulässig, aber nicht berechtigt. Der Revisionsrekurs des 2. Revisionsrekurswerbers ist zulässig und berechtigt. I.) Zum Revisionsr…