Spruch Dem Revisionsrekurs wird teilweise Folge gegeben. Der Beschluß des Rekursgerichtes wird dahin abgeändert, daß Punkt II 1 lit a zu lauten hat: 'Für die enteignete Teilfläche des Grundstückes 521 im Ausmaß von 3.180 m 2 S 500.850,--, abzüglich des schon rechtskräftig zuerkannten Teilbetrages von S 1…
Text Begründung: Mit Bescheid des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung vom 27.11.1980 wurden für den Ausbau der Bundesstraße 96 im Baulos 'Laßnitz-Murau' Teilflächen von im Eigentum der Antragstellerin stehenden Grundstücken enteignet. Gegenstand des Revisionsrekursverfahrens ist nur mehr die Entsc…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist teilweise berechtigt. 1.) Zur Höhe der Entschädigung für die enteignete Teilfläche: Die Ansicht des Rekursgerichtes, der Oberste Gerichtshof habe im Aufhebungsbeschluß bindend ausgesprochen, es sei nicht die gesamte enteignete Teilfläche als Bauerwartungsland zu bewerten, son…