JudikaturJustizRS0007670

RS0007670 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
22. März 2011

Der Hauseigentümer kann nicht gegen jemanden, der sein Recht auf Benützung der gemieteten Räume vom verstorbenen Mieter ableitet, gleichgültig, ob dieses Recht in Untermiete, Leihe oder widerruflicher Bittleihe oder irgend einem partiarischen Verhältnis und dergleichen besteht, über den Mieter hinweg mit Räumungsklage vorgehen.

Entscheidungen
15