RS0007369 – OGH Rechtssatz
RS0007369 – OGH Rechtssatz
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Mit der Löschungsklage nach § 61 GBG wird von der österreichischen Rechtsordnung ein außerhalb der Normen der §§ 35 bis 49 IPRG liegender besonderer inländischer (§ 1 Abs 1 IPRG) Wiederherstellungsanspruch gewährt, der ein im Inland befindliches Vermögen darstellt und nicht der Jurisdiktion ausländischer Nachlaßbehörden unterliegt.