Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Die Beschlüsse der Vorinstanzen werden aufgehoben. Die Sache wird an das Erstgericht zur neuerlichen, nach Ergänzung des Verfahrens zu fällenden Entscheidung zurückverwiesen.…
Text Begründung: Die mj. Gudrun P*****, befindet sich in der Obsorge ihrer Mutter, in deren Haushalt sie auch lebt. Sie ist die außereheliche Tochter des am 23. 8. 1919 geborenen Dr. Hans-Heinz A*****, dessen Vaterschaft mit Urteil des Erstgerichtes vom 15. 1. 1987, GZ C 2/86-22, festgestellt worden is…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs des Vaters ist zulässig, weil das Rekursgericht bei Ermittlung der Unterhaltsbemessungsgrundlage von der höchstgerichtlichen Rechtsprechung zur Frage der zugrundezulegenden Unterhaltsperiode abgewichen ist; er ist im Sinne des Aufhebungsantrages berechtigt. Nach der seit der En…