JudikaturJustizRS0007145

RS0007145 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. Dezember 2009

Eine neue Entscheidung im Sinne des § 142 ABGB wird auch dann als zulässig anzusehen sein, wenn bloß neue Umstände hervorgekommen sind, die eine andere Sachlage ergeben, als jene, die den früheren Entscheidungen zugrunde lagen.

Entscheidungen
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