Rechtliche Beurteilung I. Zum Revisionsrekurs gegen die Abänderung des Beschlusses ON 246: 1. Gemäß § 810 Abs 1 erster Satz ABGB idF FamErbRÄG 2004, BGBl I 2004/58, hat der Erbe, der bei Antretung der Erbschaft sein Erbrecht hinreichend ausweist, das Recht, das Verlassenschaftsvermögen zu benützen, zu verwalten und die Ve…