Text Begründung: Der Vater der Kinder war auf Grund eines Vergleiches vom 6. 8. 1999 verpflichtet, zum Kindesunterhalt des mj Philipp monatlich S 7.200, - (EUR 523,24), des mj Thomas monatlich S 7.200, (EUR 523,24) und der mj Kristina monatlich S 6.300, - (EUR 457,84) beizutragen. Dieser …
Rechtliche Beurteilung Gegen diese Entscheidung richten sich die Revisionsrekurse der Kinder und des Vaters. Die Kinder führen in ihrem Rechtsmittel - zusammengefasst - aus, auch die "gesetzliche" Abfertigung sei derart aufzuteilen, dass dadurch die Differenz zwischen dem früheren Einkommen und dem nunmehrigen nied…