Spruch Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit 556,99 EUR (darin 92,83 EUR USt) bestimmten Kosten der Revisionsrekursbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Begründung: In seiner Sitzung vom 5. 5. 2010 erteilte der Gemeinderat der klagenden Marktgemeinde auf Empfehlung des Gemeindevorstands seine Zustimmung zur Einbringung einer Mahnklage gegen die Beklagte über rund 12.000 EUR; gleichzeitig beauftragte und ermächtigte er die Bürgermeisterin, sämtliche …
Rechtliche Beurteilung Der dagegen erhobene Revisionsrekurs der Beklagten ist zulässig, aber nicht berechtigt. Ausgehend von seiner Rechtsansicht, die vorgelegte Zusatzurkunde reiche zum Nachweis eines auch die zweite Klageführung deckenden Gemeinderatsbeschlusses aus, hat sich das Rekursgericht mit dem im Rekurs erhobene…