Spruch Den Revisionsrekursen wird nicht Folge gegeben. Die Entscheidung über die Kosten der Revisionsrekurse der Drittantragsgegnerin und der Siebt- bis Elftantragsgegner wird der Endentscheidung vorbehalten. Der Antrag der Antragsteller, ihnen die Kosten ihrer Revisionsrekursbeantwortungen zu ersetzen, wi…
Text Begründung: Die Antragsteller sind Miteigentümer der Grundstücke 225, 226 und 227 desselben Grundbuchs. Im Flächenwidmungsplan der Marktgemeinde L***** ist das Grundstück 225 als Freiland und das Grundstück 227 als Bauland der Kategorie Allgemeines Wohngebiet mit einer Bebauungsdichte von 0,2 bis 0,…
Rechtliche Beurteilung Die von der Drittantragsgegnerin und den Siebt bis Elftantragsgegnern erhobenen Revisionsrekurse, die jeweils von den Antragstellern beantwortet wurden, sind zulässig, aber im Ergebnis nicht berechtigt. 1. Voranzustellen ist nach Durchführung der mit dem Beschluss 1 Ob 156/12s aufgetragenen Erheb…