Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die Beklagte ist schuldig, dem Kläger die mit 499,33 EUR (darin 83,23 EUR Umsatzsteuer) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen. …
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger ist grundbücherlicher Eigentümer von mit Wohnungseigentum verbundenen 233/1144 Anteilen an der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch *****. Diese Eigentumswohnung verkaufte er am 10. 8. 2002 mittels handschriftlicher „Kaufvereinbarung" (s Beilage ./B) an die Beklagte, die …
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig; sie ist jedoch nicht berechtigt. 1. Die Beklagte strebt zwar mit ihren Revisionsanträgen (weiterhin) die Abweisung des gesamten vom Berufungsgericht beurteilten Klagebegehrens, also auch die Abweisung des Feststellungsbegehrens, an, setzt sich damit aber inhaltlich in ihre…