Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit S 18.277,80 (darin S 2.886,30 an Umsatzsteuer und S 960 an Barauslagen) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Der Rechtsanwalt Dr.Viktor Franz P*** starb am 21.2.1982. Sein Nachlaß wurde mit Einantwortungsurkunde des Bezirksgerichtes Inneres Stadt Wien vom 11.3.1987, 7 A 927/86-718, dem auf Grund des Gesetzes bedingt erbserklärten Erben Dr.Robert P*** als Sohn des Verstorbenen und der …
Rechtliche Beurteilung Nach ständiger Rechtsprechung können aber angebliche Mängel des Verfahrens erster Instanz, die vom Berufungsgericht nicht als solche erkannt worden sind, nicht nach § 503 Z 2 ZPO geltend gemacht werden. Auch eine vorgreifende Beweiswürdigung ist nach dieser Rechtsprechung (entgegen der Meinung Fasc…