JudikaturJustizRS0006585

RS0006585 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. April 2002

Kein Verfahren wie bei widersprechenden Erbserklärungen, wenn der Streit nur um ein Vermächtnis geht, in diesem Fall können aber die Beteiligten ohne Verteilung der Parteirollen auf den Rechtsweg verwiesen oder es kann ihnen der Rechtsweg vorbehalten werden.

Entscheidungen
7