JudikaturJustizRS0006582

RS0006582 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
22. November 2022

Ein Legatar ist nur dann Beteiligter im Verlassenschaftsverfahren (und damit rekursberechtigt), wenn durch eine Verfügung des Abhandlungsrichters unmittelbar in seine Vermögensrechte eingegriffen wurde.

Entscheidungen
37