Spruch Aus Anlass des Revisionsrekurses wird der angefochtene Beschluss des Rekursgerichts als nichtig aufgehoben und der Rekurs der Einschreiterin zurückgewiesen. Die Einschreiterin ist schuldig, der Betroffenen die mit 463,15 EUR (hierin enthalten 77,19 EUR USt) bestimmten Kosten des Rekurs und Revision…
Text Begründung: Die 1964 geborene Betroffene ist seit ihrer Kindheit geistig schwer behindert und leidet an einer Persönlichkeits- und Verhaltensstörung. Sie wurde zunächst im Haushalt ihrer Eltern betreut; nach deren Tod übernahm ihre Schwester, die Einschreiterin, ihre Betreuung. Angesichts massiver h…
Rechtliche Beurteilung Aus Anlass des Revisionsrekurses ist der angefochtene Beschluss des Rekursgerichts als nichtig aufzuheben, weil dieses über einen unzulässigen Rekurs meritorisch entschieden hat: 1. Bei der – hier zu prüfenden – Rechtsmittellegitimation der Einschreiterin ist die Frage zu klären, welcher Personenkre…