Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden aufgehoben. Dem Erstgericht wird die Vorlage des Rekurses des Antragstellers gegen den Beschluß des Erstgerichtes vom 5.November 1989, GZ 3 F 7/89-3, an das Gericht zweiter Instanz aufgetragen.…
Text Begründung: Mit Urteil des Bezirksgerichtes Klagenfurt vom 12.Juli 1989, 3 C 42/88-15, wurde die Ehe des Antragstellers und der Antragsgegnerin nach § 55 Abs. 3 EheG geschieden und das Alleinverschulden des Antragstellers an der Zerrüttung der Ehe festgestellt. Die Berufung gegen dieses Urteil blie…
Rechtliche Beurteilung Der vom Antragsteller gegen diesen rekursgerichtlichen Beschluß erhobene Revisionsrekurs ist zulässig und auch berechtigt. Das Rekursgericht hat zutreffend erkannt, daß von einer mit Rechtsmittel anfechtbaren Verfügung nur dann gesprochen werden kann, wenn eine auf Erzeugung von Rechtswirkungen geri…