JudikaturJustizRS0006260

RS0006260 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
16. Januar 1997

Unter einer anfechtbaren Verfügung ist nur eine auf Erzeugung von Rechtswirkungen gerichtete prozessuale Willenserklärung des Gerichtes zu verstehen, deren Abänderung oder Aufhebung das dagegen erhobene Rechtsmittel bezweckt.

Entscheidungen
15