RS0006257 – OGH Rechtssatz
RS0006257 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Wird für einen Minderjährigen zur Erledigung eines bestimmten Geschäftes im Sinn des § 271 ABGB ein Kollisionskurator bestellt, so scheidet damit diese Angelegenheit aus dem Aufgabenkreis des gesetzlichen Vertreters aus und verliert dieser damit die Befugnis, für den Minderjährigen in dieser Angelegenheit einzuschreiten und ihn zu vertreten, solange der Kollisionskurator im Amte ist. (JBl 58,69)