JudikaturJustizRS0006002

RS0006002 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
10. Dezember 2014

Der Nichtigkeitsgrund im Sinne des § 477 Abs 1 Z 4 ZPO liegt nur bei Verletzung des rechtlichen Gehörs vor, nicht aber schon dann, wenn ein Beteiligter zu einzelnen Beweisergebnissen nicht gehört wurde.

Entscheidungen
95