Spruch I. Der Antrag auf Durchführung einer mündlichen Revisionsrekursverhandlung wird abgewiesen. II. Die Bezeichnung der Antragsgegnerin wird berichtigt auf „Republik Österreich (Bund)“. III. Der Revisionsrekurs wird zurückgewiesen.…
Text Begründung: [1] Das Erstgericht wies den Antrag, „das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung, vertreten durch die Bildungsdirektion für Niederösterreich, vertreten durch die Schulleitung der Volksschule E*, habe es gegenüber der Minderjährigen ab sofort zu unterlassen, dieser – …
Rechtliche Beurteilung [2] Das Rekursgericht gab dem dagegen erhobenen Rekurs nicht Folge. Es ließ den Revisionsrekurs zu, weil Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs zur Frage fehle, ob die Zivilgerichte zur Wahrung des Kindeswohls Maßnahmen setzen könnten, die in behördliches Handeln (insbesondere) der Schulbehörden…