Spruch Die Akten werden dem Rekursgericht zur amtswegigen Berichtigung des Beschlusses vom 17.2.1997 durch Beisetzen des Ausspruches, ob der Wert des Streitgegenstandes insgesamt S 50.000,-- übersteigt und zutreffendenfalls, ob der ordentliche Revisionsrekurs zulässig ist, zurückgestellt.…
Text Begründung: Mit seiner Klage vom 14.11.1996 begehrte der Kläger, die Beklagte für schuldig zu erkennen, ihn in der Zeit vom 16.12. bis 20.12.1996 zur Teilnahme am Excel-Einstiegsseminar des Österreichischen Gewerkschaftsbundes in Wien unter Fortzahlung des Entgeltes vom Dienst freizustellen. Zur S…
Rechtliche Beurteilung Gemäß § 1 ASGG ist dieses Bundesgesetz auf Arbeitsrechtssachen nach § 50 und Sozialrechtssachen nach § 65 anzuwenden, soweit nicht anderes angeordnet ist. Arbeitsrechtssachen sind gemäß § 50 ASGG bürgerliche Rechtsstreitigkeiten in den dort näher determinierten Fällen, sowie Streitigkeiten über Rec…