JudikaturJustizRS0005186

RS0005186 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
05. Juli 2001

Die Verweisungsnorm des § 388 Abs 2 EO bezieht sich ausschließlich auf die Senatszusammensetzung; die Anwendung darüber hinausgehender Bestimmungen des ASGG im Verfahren über einstweilige Verfügungen wird damit nicht angeordnet.

Entscheidungen
3