JudikaturJustizRS0003841

RS0003841 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
05. Mai 1999

Wurde der Anspruch auf Abgeltung der Mitwirkung im Erwerb (Unternehmen) im Sinne des § 98 ABGB weder durch Vertrag oder Vergleich anerkannt oder gerichtlich geltend gemacht, ist er gemäß § 291 EO nicht pfändbar und fällt damit auch nicht unter das zur Konkursmasse gehörende, der Exekution unterworfene Vermögen, das der Gemeinschuldner während des Konkurses erlangt hat (§ 1 KO).

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