Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass sie lauten: „Das Klagebegehren, die beklagten Parteien seien zur ungeteilten Hand schuldig, der klagenden Partei an der Liegenschaft EZ 24 GB ***** K*****, bestehend aus dem Grundstück *****, das Eige…
Text Entscheidungsgründe: Ein Verwandter der nunmehrigen Beklagten war nach den Eintragungen im Grundbuch Eigentümer der im Spruch genannten Liegenschaft, die 2013 gemeinsam mit einer weiteren Liegenschaft zwangsversteigert wurde. Unmittelbar vor der Versteigerungstagsatzung vom 25. 6. 2013 meldete der K…
Rechtliche Beurteilung Die dagegen erhobene Revision der Beklagten, in der der Eigentumserwerb des Klägers nicht mehr in Frage gestellt wird, ist aus dem vom Berufungsgericht angegebenen Grund zulässig und im Ergebnis auch berechtigt. § 1500 ABGB regelt, unter welchen Voraussetzungen ein rechtsgeschäftlicher Erwerber eine…