JudikaturJustizRS0002392

RS0002392 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
08. November 1995

Bei einer Exekution zur Sicherstellung besteht das Rechtschutzinteresse (die Beschwer) gegen die Abweisung des Exekutionsantrages durch die 2. Instanz auch nach Ablauf des Zeitraums, für dessen Dauer die Sicherung gewährt wurde, noch weiter, wenn die Exekutionshandlungen noch nicht aufgehoben wurden und nicht aktenkundig ist, daß die Voraussetzungen hiefür erfüllt sind.

Entscheidungen
2