Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Der angefochtene Beschluß wird dahin abgeändert, daß die Entscheidung des Erstgerichtes wiederhergestellt wird. Die Revisionsrekurskosten der betreibenden Partei werden mit S 10.882,80 (darin S 1.813,80 Umsatzsteuer) als weitere Exekutionskosten bestimmt.…
Text Begründung: Die betreibende Partei beantragte beim Erstgericht, ihr auf Grund des ihrer Klage teilweise stattgebenden und ihr Kosten von S 245.984,40 zusprechenden Urteils des Erstgerichtes vom 20.9.1992, gegen das der Verpflichtete (dort Beklagte) Berufung erhoben habe, die Exekution zur Sicherst…
Rechtliche Beurteilung Der gegen die zweitinstanzliche Entscheidung erhobene Revisionsrekurs der betreibenden Partei ist berechtigt. Gemäß § 370 EO kann auf Grund von noch nicht rechtskräftigen und vollstreckbaren Endurteilen inländischer Zivilgerichte Sicherstellungsexekution bewilligt werden, wenn dem Gericht glaubhaf…