JudikaturJustizRS0002153

RS0002153 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
16. Oktober 2003

Die Bekanntmachung des Versteigerungsediktes soll den Parteien, aber auch den sonst Beteiligten, Gewähr für die Erzielung eines angemessenen Meistbotes bieten. Auch der Pfandgläubiger ist in diesen Schutzzweck einbezogen.

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3