Spruch 1. Aus Anlaß des Revisionsrekurses werden die Beschlüsse der Vorinstanzen aufgehoben, soweit damit über den Antrag der betreibenden Parteien entschieden wurde, der verpflichteten Partei aufzutragen, ihnen binnen 14 Tagen die Einsicht in die im Exekutionstitel genannten Unterlagen zu gewähren. Die E…
Text Begründung: Der verpflichteten Partei, einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, wurde mit einem Beschluß des Erstgerichtes vom 30.3.1994 aufgetragen, den betreibenden Parteien während der Geschäftsstunden die Einsicht in alle Bücher, Papiere und sonstige Geschäftsunterlagen, insbesondere in me…
Rechtliche Beurteilung Der von der verpflichteten Partei gegen diesen Beschluß des Rekursgerichtes erhobene Revisionsrekurs ist teilweise berechtigt. Die betreibenden Parteien haben zu Recht zur Durchsetzung ihres Anspruchs die Exekution zur Erwirkung unvertretbarer Handlungen nach § 354 EO beantragt (JUS Z 1995/1924 = …