JudikaturJustizRS0001328

RS0001328 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. Oktober 2013

Auch gegen eine nach § 7 VVG 1950 geführte politische Exekution kann Widerspruch mittels Klage bei Gericht erhoben werden. Für die Entscheidung über den Antrag auf Aufschiebung einer solchen politischen Exekution bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Widerspruchsklage fehlt es jedoch an einer gerichtlichen Zuständigkeit.

Entscheidungen
3