JudikaturJustizRS0001046

RS0001046 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
26. Juli 1996

Nach Versteigerung der unter Eigentumsvorbehalt verkauften Sache steht dem Vorbehaltsverkäufer der Exzindierungsanspruch auf den Erlös zu. Es ist ihm überlassen, gegen welchen der aus dem Meistbot zu befriedigenden Gläubiger er den Exzindierungsanspruch erhebt.

Entscheidungen
2