JudikaturJustizRS0000845

RS0000845 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. Januar 2024

Der Begriff der Bestimmtheit eines Unterlassungsbegehrens darf nicht allzu eng ausgelegt werden, da es praktisch unmöglich ist, alle nur denkbaren Eingriffshandlungen zu beschreiben. Das erlassene Eingriffsverbot umfasst alle gleichen oder ähnlichen Handlungsweisen.

Entscheidungen
66