Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagten Parteien sind zur ungeteilten Hand schuldig, der klagenden Partei die mit 21.081,28 S bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (hievon 1.741,93 S Umsatzsteuer und 1.920 S Barauslagen) binnen 14 Tagen zu bezahlen.…
Text Entscheidungsgründe: Die zweitbeklagte Partei ist Komplementär der erstbeklagten Partei, die viertbeklagte Partei ist Komplementär der drittbeklagten Partei. Mit dem an die klagende Partei gerichteten Schreiben vom 8. März 1977 nahmen die erstbeklagte Partei und die drittbeklagte Partei das Anbot de…
Rechtliche Beurteilung Mit der gegen das Urteil des Berufungsgerichtes erhobenen Revision bekämpfen die beklagten Parteien das Urteil des Berufungsgerichtes nur insoweit, als die Berechtigung der einredeweise geltend gemachten Gegenforderung verneint wurde. Die Revisionswerber führen aus, der Pfandgläubiger sei bei Lombar…