Spruch War eine Partei bereits während des Verfahrens handlungs- und damit prozeßunfähig, aber nicht gesetzlich oder bereits seit dem Eintritt der Prozeßunfähigkeit durch einen vorher bestellten Prozeßbevollmächtigten vertreten, dann liegt Nichtigkeit vor; der Nichtigkeitskläger muß die Prozeßunfähigkeit b…
Text Mit Urteil des OGH vom 17. Dezember 1974, GZ 3 Ob 206/74-39, wurde das Urteil des Oberlandesgerichtes Graz vom 24. Juni 1974, GZ 2 R 75/74-33, mit dem das Urteil des Landesgerichtes für ZRS Graz vom 19. April 1974, GZ 13 Cg 127/72-26, teilweise abgeändert wurde bestätigt. Auf Grund der beiden letztg…
Rechtliche Beurteilung Aus den Entscheidungsgründen: Nach § 529 Abs. 1 Z. 2 ZPO kann eine rechtskräftige Entscheidung, durch welche eine Sache erledigt ist, mit Nichtigkeitsklage angefochten werden, wenn eine Partei in dem Verfahren gar nicht, oder falls sie eines gesetzlichen Vertreters bedarf, nicht durch einen solchen…