Soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, setzt sich ein Senat aus dem Vorsitzenden und vier weiteren Mitgliedern des Obersten Gerichtshofes, von denen einer als Berichterstatter fungiert, zusammen (einfacher Senat).
Rückverweise
…5 GOG der (nach Punkt 1.6.1.4 der Geschäftsverteilung) zuständige Senat des Obersten Gerichtshofs zu entscheiden. Mangels einer Sonderregelung war der einfache Senat (§ 6 OGHG) zur Entscheidung berufen (vgl zur Besetzung in erster Instanz demgegenüber 6 Ob 148/16g = jusIT 2017/11 [ Thiele ]). 2.1. Gemäß § …
…vgl § 6 GRBG); verspätete oder sonst unzulässige Beschwerden sind beschlussmäßig zurückzuweisen (vgl Mayrhofer/Steininger GRBG § 7 Rz 4). Zur Entscheidung ist gemäß § 6 OGHG ein Senat aus fünf Mitgliedern berufen, weil kein von § 7 Abs 1 Z 8 OGHG angesprochenes "Erkenntnis nach dem Grundrechtsbeschwerdegesetz, BGBl Nr 35/1993…
in Delegierungs- und Ordinationssachen gemäß § 7 Abs 1 Z 1, 2, 4 und 5 OGHG) durch den Obersten Gerichtshof hat im Fünfersenat nach § 6 OGHG zu erfolgen.…
…Gerichtshof nach Anhörung des Generalprokurators in nichtöffentlicher Sitzung durch Erkenntnis. Insoweit lässt sich auch § 6 GRBG analog anwenden. Zur Entscheidung ist jedoch gemäß § 6 OGHG ein Senat aus fünf Mitgliedern berufen, weil kein von § 7 Abs 1 Z 8 OGHG angesprochenes "Erkenntnis nach dem Grundrechtsbeschwerdegesetz, BGBl Nr 35/1993…
…Über die unter einem erhobene Beschwerde gegen die Entscheidung über den Einspruch gegen die Anklageschrift wird der Oberste Gerichtshof in einem einfachen Senat (§ 6 OGHG) entscheiden.…
…§ 6 GRBG); verspätete oder sonst unzulässige Beschwerden sind beschlussmäßig zurückzuweisen (vgl Mayerhofer/ Steininger GRBG § 7 Rz 4). Zur Entscheidung ist jedoch gemäß § 6 OGHG ein Senat aus fünf Mitgliedern berufen, weil kein von § 7 Abs 1 Z 8 OGHG angesprochenes "Erkenntnis nach dem Grundrechtsbeschwerdegesetz, BGBl Nr 35/1993…
Mangels einer bestehenden Sonderregelung im Kartellgesetz entscheidet über Befangenheitsanzeigen eines als Senatsmitglied des Obersten Gerichtshofs berufenen fachmännischen Laienrichters nach der allgemeinen Bestimmung des § 6 OGHG der Oberste Gerichtshof in aus fünf Berufsrichtern bestehenden Senaten.…
…T5]). [5] Die bloße Möglichkeit, dass Hofrat des Obersten Gerichtshofs * im Verfahren * nicht bloß als Mitglied des erkennenden Senats, sondern (auch) als Berichterstatter (§ 6 OGHG) in Betracht kommen könnte, vermag derartige Zweifel in Betreff der ihm als Berichterstatter über die in Rede stehenden Anzeigen der Ausgeschlossenheit zukommende Dienstverrichtung nicht zu…
…3 GOG auch beim Obersten Gerichtshof durch einen Senat von drei Berufsrichtern zu fällen. Dabei handelt es sich um eine lex specialis zu § 6 OGHG (vgl JAB 991 BlgNR 17. GP 15 [8.]). [6] 2. Ein Fristsetzungsantrag gemäß § 91 GOG setzt voraus, dass…
Gerichtshof nach Anhörung des Generalprokurators in nichtöffentlicher Sitzung durch Erkenntnis. Insoweit lässt sich auch § 6 GRBG analog anwenden. Zur Entscheidung ist jedoch gemäß § 6 OGHG ein Senat aus fünf Mitgliedern berufen, weil kein von § 7 Abs 1 Z 8 OGHG angesprochenes "Erkenntnis nach dem Grundrechtsbeschwerdegesetz, BGBl Nr 35/1993…
…ist.“ Die Ablehnung der Rechtshilfe durch das Bezirksgericht Innere Stadt Wien ist nicht berechtigt, wobei der Oberste Gerichtshof hierüber im Fünfersenat nach § 6 OGHG zu entscheiden hat (RIS Justiz RS0126085). Für Streitigkeiten zwischen dem ersuchenden und dem ersuchten Gericht über die Verweigerung der Rechtshilfe ist ein gerichtliches Verfahren nicht…
…dieser - jene Richter ausgeschlossen, welche an der ersten teilgenommen haben. Die in Abkehrung von der bis dahin bestehenden Rechtsprechung (bloß in einer Zusammensetzung gemäß § 6 Abs 1 OGHG und nicht nach § 8 Abs 1 OGHG) gefällte Entscheidung EvBl 1989/10, auf welche sich die Beschwerde beruft, führt zur Begründung einer - trotz ausdrücklich…
…Gerichtshof berufen (Fasching I, 210; 9 NA 3/88). Für die Besetzung ist mangels Zutreffens der Ausnahmebestimmung des § 7 OGHG die Vorschrift des § 6 OGHG maßgeblich. Der Ablehnungsantrag ist nicht berechtigt. Grundsätzlich kann die Ablehnung eines ganzen Gerichts nur durch die Ablehnung jedes einzelnen seiner Richter unter Angabe detaillierter, konkreter…
…weit verstehen wollen, dass darunter auch die Entscheidungen über Befangenheitsanzeigen fielen. Mangels einer bestehenden Sonderregelung im Kartellgesetz ist daher auf die allgemeine Bestimmung des § 6 OGHG zurückzugreifen, nach der der Oberste Gerichtshof grundsätzlich in aus fünf Berufsrichtern bestehenden Senaten entscheidet. In der Sache selbst ist vorerst darauf zu verweisen, dass der…
…insoweit der Oberste Gerichtshof berufen (Fasching Kommentar I 210). Für die Besetzung ist mangels Zutreffens der Ausnahmsbestimmung des § 7 OGHG die Vorschrift des § 6 OGHG maßgeblich, dessen Absatz 3 vorerst durch Artikel VII der Zivilverfahrensnovelle 1983 auf Entscheidungen über Rechtsmittel in arbeitsgerichtlichen Rechtsstreitigkeiten nach § 26 ArbGG (§ 519 Abs…
…Fall sogar Art 87 Abs 3 B VG. Die Voraussetzungen des Einschreitens sowohl anderer Richter des Obersten Gerichtshofes im einfachen Senat (§ 6 OGHG) als auch des verstärkten Senates (§ 8 OGHG) sind im Gesetz klar und erschöpfend geregelt. Keiner dieser Fälle liegt hier vor. Als Wiederholung der erfolglos…
…der anderen Parteien sowie seiner eigenen Stellungnahme dazu (§ 31 Abs 3 dritter Satz JN), vorzulegen haben. Über den Antrag ist im einfachen Senat (§ 6 OGHG) zu entscheiden, weil - zumindest derzeit - keine Entscheidung nach § 111 Abs 2 JN (§ 7 Abs 1 Z 4 OGHG) zu treffen ist.…
…Kompetenzkonflikt“ vor. [4] Diese Aktenvorlage ist verfehlt. [5] 1. Die Entscheidung nach § 47 JN hat beim Obersten Gerichtshof gemäß § 6 OGHG im Fünfersenat zu erfolgen (RS0126085). [6] 2. Der Unterhaltsanspruch steht dem Kind zu; allein dieses ist zur Antragstellung berechtigt (vgl 1 Ob …
…den negativen Kompetenzkonflikt nach § 47 JN vor. [3] Die Vorlage ist verfrüht. [4] Die – vom Obersten Gerichtshof im Fünfersenat nach § 6 OGHG zu treffende (RS0126085) – Entscheidung über einen positiven oder negativen Kompetenzkonflikt iSd § 47 JN setzt voraus, dass beide konfligierenden Gerichte ihre Zuständigkeit rechtskräftig…
…Eine Entscheidung nach § 47 JN für Streitigkeiten zwischen in verschiedenen Oberlandesgerichtssprengeln liegenden Gerichten hat zwar durch den Obersten Gerichtshof – gemäß § 6 OGHG im Fünfrichtersenat (RS0126085) – als einzigem übergeordnetem höherem Gericht zu erfolgen (§ 47 Abs 1 JN). Ein Zuständigkeitsstreit im Sinne des § 47…
…1, Abs. 3 und 6, S 152 f). Für den Obersten Gerichtshof ist mangels Zutreffens der Ausnahmebestimmung des § 7 OGHG für die Senatsbesetzung § 6 OGHG maßgeblich, dessen Absatz 3 vorerst durch die Novelle vom 4.März 1983, BGBl. Nr. 135 von Entscheidungen über Revisionen auf Entscheidungen über Rechtsmittel in arbeitsgerichtlichen…
…als jene in Delegierungs- und Ordinationssachen (§ 7 Abs 1 Z 1, 2, 4 und 5 OGHG) durch den Obersten Gerichtshof im Fünfersenat nach § 6 OGHG zu erfolgen (RIS Justiz RS0126085). 2. Wie die Antragstellerin selbst richtig erkennt, setzt die Anrufung des gemeinsam übergeordneten Gerichtshofs in einem negativen Kompetenzkonflikt nach §…
…durch den Obersten Gerichtshof gegeben sind (RS0046354; RS0046374). Die Entscheidung nach § 47 JN durch den Obersten Gerichtshof hat im Fünfersenat nach § 6 OGHG zu erfolgen (RS0126085). 2.1. Nach § 31a Abs 1 JN hat das Gericht erster Instanz die Sache einem anderen Gericht gleicher Art zu…
…berufen (Fasching Komm I, 210; 9 NA 3/88). Für die Besetzung ist mangels Zutreffens der Ausnahmebestimmung des § 7 OGHG die Vorschrift des § 6 OGHG maßgeblich. Der Ablehnungsantrag ist nicht berechtigt. Wie den Ablehnungswerbern bereits aus den Erledigungen ihrer vielfachen gleichartigen Eingaben durch den Obersten Gerichtshof aus jüngster Vergangenheit bekannt…
…Delegierungs und Ordinationssachen gemäß § 7 Abs 1 Z 1, 2, 4 und 5 OGHG in einem Dreiersenat, sondern nach § 6 OGHG im einfachen Senat (mit fünf Mitgliedern) zu erfolgen (RIS Justiz RS0126085). Die Anrufung des übergeordneten Gerichtshofs in einem negativen Kompetenzkonflikt nach § 47 JN…
…eine andere Bedeutung zu geben (vgl 5 Nc 12/16h). [5] 2. Die – vom Obersten Gerichtshof im Fünfersenat nach § 6 OGHG zu treffende (RS0126085) – Entscheidung über einen positiven oder negativen Kompetenzkonflikt iSd § 47 JN setzt voraus, dass beide konfligierenden Gerichte ihre Zuständigkeit rechtskräftig…
…daher ein negativer Kompetenzkonflikt gemäß § 47 JN vor. 2. Die Entscheidung nach § 47 JN hat beim Obersten Gerichtshof gemäß § 6 OGHG im Fünfersenat zu erfolgen (RIS Justiz RS0126085). 3. Die Anrufung des gemeinsam übergeordneten Gerichtshofs in einem negativen Kompetenzkonflikt nach § 47 JN setzt voraus…
…rechtskräftig ihre Unzuständigkeit ausgesprochen und liegen die Gerichte in verschiedenen Oberlandesgerichtssprengeln, so entscheidet über einen Zuständigkeitsstreit der Oberste Gerichtshof. Die Entscheidung hat gemäß § 6 OGHG im einfachen Senat, der aus fünf Mitgliedern besteht, zu erfolgen (RIS Justiz RS0126085). Für eine Entscheidung über einen negativen Kompetenzkonflikt nach § 47 JN…
…als jene in Delegierungs- und Ordinationssachen (§ 7 Abs 1 Z 1, 2, 4 und 5 OGHG) - durch den Obersten Gerichtshof im Fünfersenat nach § 6 OGHG zu erfolgen (5 Nc 9/10h). 2. Bei der Entscheidung über einen negativen Kompetenzkonflikt ist auf eine allfällige Bindungswirkung des ersten diesen Konflikt auslösenden Beschlusses…
Entscheidung über einen Ablehnungsantrag ist im Verfahren nach dem ASGG für die Besetzung mangels Zutreffens der Ausnahmsbestimmung des § 7 OGHG die Vorschrift des § 6 OGHG maßgeblich, dessen Abs 3 vorerst durch Art VII der ZVN 1983 auf Entscheidungen über Rechtsmittel in arbeitsgerichtlichen Rechtsstreitigkeiten nach § 16 ArbGerG (§ 519 Abs…