Kassationsgerichtshof Frankreich (Cour de Cassation) 12.1.1994 Publikation: Bulletin des arrets de la Cour de Cassation 1994 I Nr 12
Droit judiciaire et procedures civiles d'execution 1994, 474
Revue critique de droit international prive 1994, 371 ff International Litigation Procedure 1994, 259 (in englischer Sprache)
Behauptet im Verfahren auf Anerkennung und Vollstreckung die verpflichtete Partei keinerlei Umstände, die einen Versagungsgrund nach den Art 27 und Art 28 EuGVÜ darstellen, so ist das Berufungsgericht nicht gehalten, in seiner Entscheidung über das Vorliegen von Versagungsgründen nach Art 27 und Art 28 EuGVÜ abzusprechen.
Die von einem deutschen Gericht zur Bezahlung von Unterhaltsrückständen verurteilte Partei vertrat die Rechtsansicht, daß der Richter des Vollstreckungsstaats von Amts wegen die Übereinstimmung der Entscheidung mit den Bedingungen des Art 27 und Art 28 EuGVÜ vorzunehmen hätte.
Das Berufungsgericht hat dagegen der verpflichteten Partei die Beweislast für die Einhaltung der vorgesehenen Bedingungen auferlegt.
Gilbert Tonon (Frankreich) gegen Tanja Teufel (Deutschland)
Art. 1 EStG 1988 · EStG 1988 · Einkommensteuergesetz 1988
Art. 1 (Anm.: aus BGBl. Nr. 818/1993, zu den §§ 4, 41, 45, 47, 93 und 97, BGBl. Nr. 400/1988)
…§ 93 Abs. 2 Z 3 und Abs. 3, deren Empfänger natürliche Personen sind, eine Befreiungserklärung im Sinne des § 94 Z 5 in der Fassung vor diesem Bundesgesetz abgegeben, so hat diese Befreiung für Kapitalerträge, die nach dem 31. Dezember 1993 zufließen, keine…
§ 95 GewO 1994 · GewO 1994 · Gewerbeordnung 1994
§ 95 Überprüfung der Zuverlässigkeit
…Überprüfung der Zuverlässigkeit § 95. (1) Bei den im § 94 Z 5, 10, 16, 18, 25, 32, 36, 56, 62, 65, 75, 80 und 82 angeführten Gewerben ist von der Behörde zu überprüfen, ob…
§ 97 LBedG 2000 · LBedG 2000 · Landesbedienstetengesetz 2000
§ 97 § 97*)Sinngemäße Anwendung von Bestimmungen desLandesbedienstetengesetzes 1988
…– § 90 – Vorschuss für Hinterbliebene – § 92 – Abfertigung – § 93 – Erlöschen des Anspruches auf Versorgung, Abfindung, Ablösung – § 94 – Todesfallbeitrag – § 94a – Anpassung des Versorgungsgenusses – § 94b – Eingetragene Partnerschaft –§ 94b – Eingetragene Partnerschaft – § 144 – Übergangsbestimmungen für die Anrechnung von…
§ 122 BHG 2013 · BHG 2013 · Bundeshaushaltsgesetz 2013
§ 122 In- und Außerkrafttreten
…in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 30/2018 treten mit 1. Mai 2018 in Kraft. (14) Die §§ 47 Abs. 4 und 89 Abs. 9 sowie die §§ 104a bis 104h samt Überschriften in der Fassung des BGBl. I…
§ 7 BKV-InfoV 2021 · BKV-InfoV 2021 · Betriebliche Kollektivversicherung Informationspflichtenverordnung 2021
§ 7 Information bei Eintritt des Leistungsfalls
…Versicherungsunternehmen haben gemäß § 94 Abs. 6 VAG 2016 die Leistungsberechtigten bei Pensionszahlungsbeginn unbeschadet anderer Offenlegungspflichten zu informieren. Diese Information hat insbesondere Folgendes zu enthalten: 1. Name, Anschrift…
§ 5 Jährliche Information an Leistungsberechtigte
…1) Versicherungsunternehmen haben gemäß § 94 Abs. 5 VAG 2016 die Leistungsberechtigten jährlich zum Bilanzstichtag unbeschadet anderer Offenlegungspflichten zu informieren. Diese Information hat insbesondere Folgendes zu enthalten: 1. Name…
§ 132 BHV 2013 · BHV 2013 · Bundeshaushaltsverordnung 2013
§ 132 Übergangsbestimmungen
…87 Abs. 1 bis 3, 89, 90 Abs. 1 bis 5, 92, 93 Abs. 2 und 3 sowie die §§ 94 bis 96 BHV 2013 und die Bestimmung des § 79 BHV 2009 in der Fassung des BGBl. II Nr. 489…
§ 47 PBVGO · PBVGO · Post-Betriebsverfassungs-Geschäftsordnung
§ 47 Teilnahme an Beratungen zwischen Personalvertretungsorganen und Betriebsinhaber
…betrieblichen Berufsausbildung sowie betrieblicher Schulungs- und Umschulungsmaßnahmen; werden solche Maßnahmen vom Betriebsinhaber im Zusammenwirken mit dem Arbeitsmarktservice durchgeführt, auch an den diesbezüglichen Verhandlungen (§ 94 ArbVG); 3. an den gemeinsamen Beratungen über Vorschläge des zuständigen Personalvertretungsorgans zur Verhinderung, Beseitigung oder Milderung von für die Arbeitnehmer nachteiligen Folgen von Betriebsänderungen im…
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