1. Mit dieser Verordnung wird eine gemeinsame statistische Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft, im Folgenden als „NACE Rev. 2“ bezeichnet, aufgestellt. Diese Klassifikation gewährleistet die Relevanz der gemeinschaftlichen Klassifikationen für die wirtschaftliche Wirklichkeit und verbessert die Vergleichbarkeit zwischen nationalen, gemeinschaftlichen und internationalen Klassifikationen und somit auch von nationalen, gemeinschaftlichen und internationalen Statistiken.
2. Diese Verordnung gilt nur für die Verwendung der Klassifikation zu statistischen Zwecken.
Die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 58/97 wird wie folgt geändert:
1) Im gesamten Text und in den Anhängen wird „NACE Rev. 1“ durch „NACE Rev. 2“ ersetzt, jedoch nicht in Anhang 1 Abschnitt 10 „Berichte und Pilotuntersuchungen“, Anhang 3 Abschnitt 5 „Erstes Berichtsjahr“ und Anhang 3 Abschnitt 9 „Berichte und Pilotuntersuchungen“, wo die Angabe „NACE Rev. 1“ bestehen bleibt.
2) Artikel 3 Absatz 1 erhält folgende Fassung:
3) Die Anhänge werden nach Maßgabe des Anhangs II der vorliegenden Verordnung geändert.
Entsprechend den Erfordernissen der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 58/97 übermitteln die Mitgliedstaaten der Kommission (Eurostat) die strukturellen Unternehmensstatistiken für das Kalenderjahr 2008 sowohl gemäß der NACE Rev. 1.1 als auch gemäß der NACE Rev. 2.
Für jeden Anhang der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 58/97 wird über die Liste der Merkmale und die erforderlichen Untergliederungen, die gemäß der NACE Rev. 1.1 zu übermitteln sind, gemäß dem Verfahren des Artikels 13 jener Verordnung entschieden.
Die Anhänge 1, 2, 3, 4, 5, 6 und 7 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 58/97 werden wie folgt geändert:
1. Anhang 1 (Gemeinsames Modul für die jährliche Strukturstatistik) wird wie folgt geändert:
1.1. Im gesamten Text werden folgende Ersetzungen vorgenommen:
Bisheriger Wortlaut
Geänderter Wortlaut
NACE Rev. 1 Abschnitt J
NACE Rev. 2 Abschnitt K
NACE Rev. 1 Gruppe 65.2 und Abteilung 67
NACE Rev. 2 Gruppen 64.2, 64.3 und 64.9 sowie Abteilung 66
Abschnitte C bis G der NACE Rev. 1
Abschnitte B bis G der NACE Rev. 2
NACE Rev. 1 Klasse 65.11
NACE Rev. 2 Klasse 64.11
Abteilungen 65 und 66 der NACE Rev. 1
Abteilungen 64 and 65 der NACE Rev. 2
Abschnitte H, I und K der NACE Rev. 1
Abschnitte H, I, J, L, M, N und Abteilung 95 der NACE Rev. 2
1.2. Abschnitt 9 erhält folgende Fassung:
„Abschnitt 9 - Tätigkeitsgruppen
Die folgenden Gruppierungen von Wirtschaftszweigen beziehen sich auf die Klassifikation der NACE Rev. 2.
ABSCHNITTE B, C, D, E UND F
Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden; Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren; Energieversorgung; Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen; Baugewerbe/Bau.
Um die Erstellung von Statistiken auf Gemeinschaftsebene zu ermöglichen, übermitteln die Mitgliedstaaten die nach den Klassen der NACE Rev. 2 aufgeschlüsselten nationalen Ergebnisse.
Die Anhänge A, B, C und D der Verordnung (EG) Nr. 1165/98 werden wie folgt geändert:
1.Anhang A
1.1. In Anhang A erhält Buchstabe a („Geltungsbereich“) folgende Fassung:
„a) Geltungsbereich
1.2. In Anhang A Buchstabe c („Liste der Variablen“) erhalten die Nummern 6, 7 und 8 folgende Fassung:
„6. Die Daten über die Produktion (Nr. 110) sind für die Abteilung 36 und die Gruppen 35.3 und 38.3 der NACE Rev. 2 nicht erforderlich.
7. Die Daten über den Umsatz (Nrn. 120, 121 und 122) sind für die Abschnitte D und E der NACE Rev. 2 nicht erforderlich.
8. Die Daten über die Aufträge (Nrn. 130, 131 und 132) sind nur für die folgenden Abteilungen der NACE Rev. 2 erforderlich: 13, 14, 17, 20, 21, 24, 25, 26, 27, 28, 29, 30. Die Liste der Tätigkeiten kann nach dem Verfahren des Artikels 18 geändert werden.“
1.3. In Anhang A Buchstabe c („Liste der Variablen“) erhalten die Nummern 9 und 10 folgende Fassung:
„9. Die Daten über die Variablen Nr. 210, 220 und 230 sind für die Gruppe 38.2 der NACE Rev. 2 nicht erforderlich.
Anhang I Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 erhält folgende Fassung:
„b)Erfassungsbereich
In diesem Modul werden die wirtschaftlichen Tätigkeiten der Abschnitte C bis N und des Abschnitts R sowie der Abteilung 95 der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (NACE Rev. 2) erfasst. Wenn vorherige Pilotstudien erfolgreich verlaufen, wird auch Abschnitt K erfasst.
Die Statistiken werden für Unternehmenseinheiten erstellt.“
1.
Die NACE Rev. 2 besteht aus:
a) einer ersten Ebene, deren Positionen mit einem alphabetischen Kode gekennzeichnet sind (Abschnitte);
b) einer zweiten Ebene, deren Positionen mit einem zweistelligen numerischen Kode gekennzeichnet sind (Abteilungen);
c) einer dritten Ebene, deren Positionen mit einem dreistelligen numerischen Kode gekennzeichnet sind (Gruppen); und
d) einer vierten Ebene, deren Positionen mit einem vierstelligen numerischen Kode gekennzeichnet sind (Klassen).
1. Die Statistiken der Mitgliedstaaten, die nach Wirtschaftszweigen gegliedert dargeboten werden, werden unter Verwendung der NACE Rev. 2 oder einer von ihr abgeleiteten nationalen Klassifikation erstellt.
2. Die nationalen Klassifikationen können zusätzliche Positionen und Ebenen aufweisen; ebenso kann eine unterschiedliche Kodierung verwendet werden. Jede Ebene außer der höchsten besteht entweder aus denselben Positionen wie die entsprechende Ebene der NACE Rev. 2 oder aus Positionen, die eine genaue Untergliederung dieser Positionen darstellen.
3. Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission die Entwurfsfassungen zur Festlegung oder Änderung ihrer nationalen Klassifikationen vor deren Veröffentlichung zur Genehmigung. Die Kommission prüft binnen zwei Monaten die Übereinstimmung dieser Entwurfsfassungen mit Absatz 2. Die Kommission übermittelt die genehmigten nationalen Klassifikationen den anderen Mitgliedstaaten zur Kenntnisnahme. Die nationalen Klassifikationen der Mitgliedstaaten enthalten eine Tabelle der Entsprechungen zwischen den nationalen Klassifikationen und der NACE Rev. 2.
4. Sollten sich bestimmte Positionen der NACE Rev. 2 als mit der nationalen Wirtschaftsstruktur unvereinbar erweisen, kann die Kommission einem Mitgliedstaat die Genehmigung erteilen, in einem bestimmten Sektor ein Aggregat von Positionen der NACE Rev. 2 zu verwenden.
Um eine solche Genehmigung zu erhalten, muss der betreffende Mitgliedstaat der Kommission alle Angaben bereitstellen, die für die Beurteilung des Antrags erforderlich sind. Die Kommission trifft ihre Entscheidung binnen drei Monaten.
Ungeachtet der Bestimmungen von Absatz 2 berechtigt eine solche Genehmigung den betreffenden Mitgliedstaat jedoch nicht dazu, die aggregierten Positionen anders zu untergliedern als die NACE Rev. 2.
5. Die Kommission überprüft zusammen mit dem betroffenen Mitgliedstaat in regelmäßigen Abständen, ob die gemäß Absatz 4 erteilten Genehmigungen noch gerechtfertigt sind.
Die Kommission gewährleistet in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten die Verbreitung, Pflege und Förderung der NACE Rev. 2, indem sie insbesondere
a) Erläuterungen zur NACE Rev. 2 abfasst, aktualisiert und veröffentlicht,
b) Anleitungen zur Einordnung statistischer Einheiten gemäß der NACE Rev. 2 erstellt und veröffentlicht,
c) Korrespondenztabellen für die Entsprechungen zwischen der NACE Rev. 1.1 und der NACE Rev. 2 und zwischen der NACE Rev. 2 und der NACE Rev. 1.1 veröffentlicht und
d) auf eine Verbesserung der Kohärenz mit anderen Sozial- und Wirtschaftsklassifikationen hinarbeitet.
1. Die folgenden Maßnahmen zur Umsetzung der NACE Rev. 2 werden nach dem in Artikel 7 Absatz 2 genannten Regelungsverfahren erlassen:
a) Entscheidungen, die bei Problemen erforderlich sind, die sich aus der Umsetzung der NACE Rev. 2 ergeben, einschließlich der Einreihung von wirtschaftlichen Tätigkeiten in bestimmte Klassen; und
b) technische Maßnahmen, die einen vollständig koordinierten Übergang von der NACE Rev. 1.1 zur NACE Rev. 2 sicherstellen, insbesondere hinsichtlich der Thematik von Brüchen in Zeitreihen, einschließlich doppelter Berichterstattung und der Rückrechnung von Zeitreihen.
2. Die Maßnahmen im Zusammenhang mit der NACE Rev. 2 zur Änderung oder Ergänzung von nicht-wesentlichen Bestimmungen dieser Verordnung werden nach dem in Artikel 7 Absatz 3 genannten Regelungsverfahren mit Kontrolle erlassen, wenn sie folgenden Zwecken dienen:
a) Berücksichtigung technischer oder wirtschaftlicher Entwicklungen; oder
b) Ausrichtung auf andere Wirtschafts- und Sozialklassifikationen.
3. Der Grundsatz, dass der Nutzen der Aktualisierung der NACE Rev. 2 deren Kosten überwiegen muss, und der Grundsatz, dass die zusätzlichen Kosten und Belastungen innerhalb vernünftiger Grenzen bleiben müssen, ist zu berücksichtigen.
1. Die Kommission wird von dem durch den Beschluss 89/382/EWG, Euratom, eingesetzten Ausschuss für das Statistische Programm unterstützt.
2. Wird auf diesen Absatz Bezug genommen, so gilt das Verfahren der Artikel 5 und 7 des Beschlusses 1999/468/EG unter Beachtung von dessen Artikel 8.
Der Zeitraum nach Artikel 5 Absatz 6 des Beschlusses 1999/468/EG wird auf drei Monate festgesetzt.
3. Wird auf diesen Absatz Bezug genommen, so gilt das Verfahren des Artikels 5a Absätze 1 bis 4 und des Artikels 7 des Beschlusses 1999/468/EG unter Beachtung von dessen Artikel 8.
1. Die statistischen Einheiten, auf die in gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 2186/93 eingerichteten Unternehmensregistern Bezug genommen wird, sind gemäß der NACE Rev. 2 einzuordnen.
2. Die Mitgliedstaaten erstellen Statistiken, die sich auf vom 1. Januar 2008 an durchgeführte Wirtschaftstätigkeiten beziehen, auf der Grundlage der NACE Rev. 2 oder einer von dieser gemäß Artikel 4 abgeleiteten nationalen Klassifikation.
3. Abweichend von Absatz 2 sind Konjunkturstatistiken gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1165/98 und der Arbeitskostenindex gemäß der Verordnung (EG) Nr. 450/2003 ab dem 1. Januar 2009 im Einklang mit der NACE Rev. 2 zu erstellen.
4. Absatz 2 gilt nicht für folgende Statistiken:
a) Statistiken der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2223/96;
b) die Landwirtschaftliche Gesamtrechnung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 138/2004; und
c) Statistiken der Zahlungsbilanz, des internationalen Dienstleistungsverkehrs und der Direktinvestitionen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 184/2005.
Die Verordnung (EG) Nr. 1165/98 wird wie folgt geändert:
1) Artikel 2 Absatz 1 erhält folgende Fassung:
2) In Artikel 17 werden folgende Buchstaben angefügt:
3) Die Anhänge werden nach Maßgabe des Anhangs III der vorliegenden Verordnung geändert.
Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 48/2004 erhält folgende Fassung:
„Diese Verordnung bezieht sich auf Daten über die Stahlindustrie, die als Gruppe 24.1 der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (NACE Rev. 2) festgelegt ist.“
Die Verordnung (EG) Nr. 1552/2005 wird wie folgt geändert:
1) Im gesamten Text wird „NACE Rev. 1.1“ durch „NACE Rev. 2“ ersetzt.
2) Artikel 2 Absatz 2 wird gestrichen.
3) Artikel 4 erhält folgende Fassung:
0119
01.2
Anbau mehrjähriger Pflanzen
01.21
Anbau von Wein- und Tafeltrauben
0121
01.22
Anbau von tropischen und subtropischen Früchten
0122
01.23
Anbau von Zitrusfrüchten
0123
01.24
Anbau von Kern- und Steinobst
0124
01.25
Anbau von sonstigem Obst und Nüssen
0125
01.26
Anbau von ölhaltigen Früchten
0126
01.27
Anbau von Pflanzen zur Herstellung von Getränken
0127
01.28
Anbau von Gewürzpflanzen, Pflanzen für aromatische, narkotische und pharmazeutische Zwecke
0128
01.29
Anbau sonstiger mehrjähriger Pflanzen
0129
01.3
Betrieb von Baumschulen, sowie Anbau von Pflanzen zu Vermehrungszwecken
01.30
Betrieb von Baumschulen, sowie Anbau von Pflanzen zu Vermehrungszwecken
0130
01.4
Tierhaltung
01.41
Haltung von Milchkühen
0141*
01.42
Haltung von anderen Rindern
0141*
01.43
Haltung von Pferden und Eseln
0142
01.44
Haltung von Kamelen
0143
01.45
Haltung von Schafen und Ziegen
0144
01.46
Haltung von Schweinen
0145
01.47
Haltung von Geflügel
0146
01.49
Sonstige Tierhaltung
0149
01.5
Gemischte Landwirtschaft
01.50
Gemischte Landwirtschaft
0150
01.6
Erbringung von landwirtschaftlichen Dienstleistungen
01.61
Erbringung von landwirtschaftlichen Dienstleistungen für den Pflanzenbau
0161
01.62
Erbringung von landwirtschaftlichen Dienstleistungen für die Tierhaltung
0162
01.63
Nach der Ernte anfallende Tätigkeiten in der pflanzlichen Erzeugung
0163
01.64
Saatgutaufbereitung
0164
01.7
Jagd, Fallenstellerei und damit verbundene Tätigkeiten
01.70
Jagd, Fallenstellerei und damit verbundene Tätigkeiten
0170
02
Forstwirtschaft und Holzeinschlag
02.1
Forstwirtschaft
02.10
Forstwirtschaft
0210
02.2
Holzeinschlag
02.20
Holzeinschlag
0220
02.3
Sammeln von wildwachsenden Produkten (ohne Holz)
02.30
Sammeln von wildwachsenden Produkten (ohne Holz)
0230
02.4
Erbringung von Dienstleistungen für Forstwirtschaft und Holzeinschlag
02.40
Erbringung von Dienstleistungen für Forstwirtschaft und Holzeinschlag
0240
03
Fischerei und Aquakultur
03.1
Fischerei
03.11
Meeresfischerei
0311
03.12
Süßwasserfischerei
0312
03.2
Aquakultur
03.21
Meeresaquakultur
0321
03.22
Süßwasseraquakultur
0322
ABSCHNITT B — BERGBAU UND GEWINNUNG VON STEINEN UND ERDEN
05
Kohlenbergbau
05.1
Steinkohlenbergbau
05.10
Steinkohlenbergbau
0510
05.2
Braunkohlenbergbau
05.20
Braunkohlenbergbau
0520
06
Gewinnung von Erdöl und Erdgas
06.1
Gewinnung von Erdöl
06.10
Gewinnung von Erdöl
0610
06.2
Gewinnung von Erdgas
06.20
Gewinnung von Erdgas
0620
07
Erzbergbau
07.1
Eisenerzbergbau
07.10
Eisenerzbergbau
0710
07.2
NE-Metallerzbergbau
07.21
Bergbau auf Uran- und Thoriumerze
0721
07.29
Sonstiger NE-Metallerzbergbau
0729
08
Gewinnung von Steinen und Erden, sonstiger Bergbau
08.1
Gewinnung von Natursteinen, Kies, Sand, Ton und Kaolin
08.11
Gewinnung von Naturwerksteinen und Natursteinen, Kalk- und Gipsstein, Kreide und Schiefer
0810*
08.12
Gewinnung von Kies, Sand, Ton und Kaolin
0810*
08.9
Sonstiger Bergbau; Gewinnung von Steinen und Erden a. n. g.
08.91
Bergbau auf chemische und Düngemittelminerale
0891
08.92
Torfgewinnung
0892
08.93
Gewinnung von Salz
0893
08.99
Gewinnung von Steinen und Erden a. n. g.
0899
09
Erbringung von Dienstleistungen für den Bergbau und für die Gewinnung von Steinen und Erden
09.1
Erbringung von Dienstleistungen für die Gewinnung von Erdöl und Erdgas
09.10
Erbringung von Dienstleistungen für die Gewinnung von Erdöl und Erdgas
0910
09.9
Erbringung von Dienstleistungen für den sonstigen Bergbau und die Gewinnung von Steinen und Erden
09.90
Erbringung von Dienstleistungen für den sonstigen Bergbau und die Gewinnung von Steinen und Erden
0990
ABSCHNITT C — VERARBEITENDES GEWERBE/HERSTELLUNG VON WAREN
10
Herstellung von Nahrungs- und Futtermitteln
10.1
Schlachten und Fleischverarbeitung
10.11
Schlachten (ohne Schlachten von Geflügel)
1010*
10.12
Schlachten von Geflügel
1010*
10.13
Fleischverarbeitung
1010*
10.2
Fischverarbeitung
10.20
Fischverarbeitung
1020
10.3
Obst- und Gemüseverarbeitung
10.31
Kartoffelverarbeitung
1030*
10.32
Herstellung von Frucht- und Gemüsesäften
1030*
10.39
Sonstige Verarbeitung von Obst und Gemüse
1030*
10.4
Herstellung von pflanzlichen und tierischen Ölen und Fetten
10.41
Herstellung von Ölen und Fetten (ohne Margarine u. ä. Nahrungsfette)
1040*
10.42
Herstellung von Margarine u. ä. Nahrungsfetten
1040*
10.5
Milchverarbeitung
10.51
Milchverarbeitung (ohne Herstellung von Speiseeis)
1050*
10.52
Herstellung von Speiseeis
1050*
10.6
Mahl- und Schälmühlen, Herstellung von Stärke und Stärkeerzeugnissen
10.61
Mahl- und Schälmühlen
1061
10.62
Herstellung von Stärke und Stärkeerzeugnissen
1062
10.7
Herstellung von Back- und Teigwaren
10.71
Herstellung von Backwaren (ohne Dauerbackwaren)
1071*
10.72
Herstellung von Dauerbackwaren
1071*
10.73
Herstellung von Teigwaren
1074
10.8
Herstellung von sonstigen Nahrungsmitteln
10.81
Herstellung von Zucker
1072
10.82
Herstellung von Süßwaren (ohne Dauerbackwaren)
1073
10.83
Verarbeitung von Kaffee und Tee, Herstellung von Kaffee-Ersatz
1079*
10.84
Herstellung von Würzmitteln und Soßen
1079*
10.85
Herstellung von Fertiggerichten
1075
10.86
Herstellung von homogenisierten und diätetischen Nahrungsmitteln
1079*
10.89
Herstellung von sonstigen Nahrungsmitteln a. n. g.
1079*
10.9
Herstellung von Futtermitteln
10.91
Herstellung von Futtermitteln für Nutztiere
1080*
10.92
Herstellung von Futtermitteln für sonstige Tiere
1080*
11
Getränkeherstellung
11.0
Getränkeherstellung
11.01
Herstellung von Spirituosen
1101
11.02
Herstellung von Traubenwein
1102*
11.03
Herstellung von Apfelwein und anderen Fruchtweinen
1102*
11.04
Herstellung von Wermutwein und sonstigen aromatisierten Weinen
1102*
11.05
Herstellung von Bier
1103*
11.06
Herstellung von Malz
1103*
11.07
Herstellung von Erfrischungsgetränken; Gewinnung natürlicher Mineralwässer
1104
12
Tabakverarbeitung
12.0
Tabakverarbeitung
12.00
Tabakverarbeitung
1200
13
Herstellung von Textilien
13.1
Spinnstoffaufbereitung und Spinnerei
13.10
Spinnstoffaufbereitung und Spinnerei
1311
13.2
Weberei
13.20
Weberei
1312
13.3
Veredlung von Textilien und Bekleidung
13.30
Veredlung von Textilien und Bekleidung
1313
13.9
Herstellung von sonstigen Textilwaren
13.91
Herstellung von gewirktem und gestricktem Stoff
1391
13.92
Herstellung von konfektionierten Textilwaren (ohne Bekleidung)
1392
13.93
Herstellung von Teppichen
1393
13.94
Herstellung von Seilerwaren
1394
13.95
Herstellung von Vliesstoff und Erzeugnissen daraus (ohne Bekleidung)
1399*
13.96
Herstellung von technischen Textilien
1399*
13.99
Herstellung von sonstigen Textilwaren a. n. g.
1399*
14
Herstellung von Bekleidung
14.1
Herstellung von Bekleidung (ohne Pelzbekleidung)
14.11
Herstellung von Lederbekleidung
1410*
14.12
Herstellung von Arbeits- und Berufsbekleidung
1410*
14.13
Herstellung von sonstiger Oberbekleidung
1410*
14.14
Herstellung von Wäsche
1410*
14.19
Herstellung von sonstiger Bekleidung und Bekleidungszubehör a. n. g.
1410*
14.2
Herstellung von Pelzwaren
14.20
Herstellung von Pelzwaren
1420
14.3
Herstellung von Bekleidung aus gewirktem und gestricktem Stoff
14.31
Herstellung von Strumpfwaren
1430*
14.39
Herstellung von sonstiger Bekleidung aus gewirktem und gestricktem Stoff
1430*
15
Herstellung von Leder, Lederwaren und Schuhen
15.1
Herstellung von Leder und Lederwaren (ohne Herstellung von Lederbekleidung)
15.11
Herstellung von Leder und Lederfaserstoff; Zurichtung und Färben von Fellen
1511
15.12
Lederverarbeitung (ohne Herstellung von Lederbekleidung)
1512
15.2
Herstellung von Schuhen
15.20
Herstellung von Schuhen
1520
16
Herstellung von Holz-, Flecht-, Korb- und Korkwaren (ohne Möbel)
16.1
Säge-, Hobel- und Holzimprägnierwerke
16.10
Säge-, Hobel- und Holzimprägnierwerke
1610
16.2
Herstellung von sonstigen Holz-, Kork-, Flecht- und Korbwaren (ohne Möbel)
16.21
Herstellung von Furnier-, Sperrholz-, Holzfaser- und Holzspanplatten
1621
16.22
Herstellung von Parketttafeln
1622*
16.23
Herstellung von sonstigen Konstruktionsteilen, Fertigbauteilen, Ausbauelementen und Fertigteilbauten aus Holz
1622*
16.24
Herstellung von Verpackungsmitteln, Lagerbehältern und Ladungsträgern aus Holz
1623
16.29
Herstellung von Holzwaren a.n.g, Kork-, Flecht- und Korbwaren (ohne Möbel)
1629
17
Herstellung von Papier, Pappe und Waren daraus
17.1
Herstellung von Holz- und Zellstoff, Papier, Karton und Pappe
17.11
Herstellung von Holz- und Zellstoff
1701*
17.12
Herstellung von Papier, Karton und Pappe
1701*
17.2
Herstellung von Waren aus Papier, Karton und Pappe
17.21
Herstellung von Wellpapier und -pappe sowie von Verpackungsmitteln aus Papier, Karton und Pappe
1702
17.22
Herstellung von Haushalts-, Hygiene- und Toilettenartikeln aus Zellstoff, Papier und Pappe
1709*
17.23
Herstellung von Schreibwaren und Bürobedarf aus Papier, Karton und Pappe
1709*
17.24
Herstellung von Tapeten
1709*
17.29
Herstellung von sonstigen Waren aus Papier, Karton und Pappe
1709*
18
Herstellung von Druckerzeugnissen; Vervielfältigung von bespielten Ton-, Bild- und Datenträgern
18.1
Herstellung von Druckerzeugnissen
18.11
Drucken von Zeitungen
1811*
18.12
Drucken a. n. g.
1811*
18.13
Druck- und Medienvorstufe
1812*
18.14
Binden von Druckerzeugnissen und damit verbundene Dienstleistungen
1812*
18.2
Vervielfältigung von bespielten Ton-, Bild- und Datenträgern
18.20
Vervielfältigung von bespielten Ton-, Bild- und Datenträgern
1820
19
Kokerei und Mineralölverarbeitung
19.1
Kokerei
19.10
Kokerei
1910
19.2
Mineralölverarbeitung
19.20
Mineralölverarbeitung
1920
20
Herstellung von chemischen Erzeugnissen
20.1
Herstellung von chemischen Grundstoffen, Düngemitteln und Stickstoffverbindungen, Kunststoffen in Primärformen und synthetischem Kautschuk in Primärformen
20.11
Herstellung von Industriegasen
2011*
20.12
Herstellung von Farbstoffen und Pigmenten
2011*
20.13
Herstellung von sonstigen anorganischen Grundstoffen und Chemikalien
2011*
20.14
Herstellung von sonstigen organischen Grundstoffen und Chemikalien
2011*
20.15
Herstellung von Düngemitteln und Stickstoffverbindungen
2012
20.16
Herstellung von Kunststoffen in Primärformen
2013*
20.17
Herstellung von synthetischem Kautschuk in Primärformen
2013*
20.2
Herstellung von Schädlingsbekämpfungs-, Pflanzenschutz- und Desinfektionsmitteln
20.20
Herstellung von Schädlingsbekämpfungs-, Pflanzenschutz- und Desinfektionsmitteln
2021
20.3
Herstellung von Anstrichmitteln, Druckfarben und Kitten
20.30
Herstellung von Anstrichmitteln, Druckfarben und Kitten
2022
20.4
Herstellung von Seifen, Wasch-, Reinigungs- und Körperpflegemitteln sowie von Duftstoffen
20.41
Herstellung von Seifen, Wasch-, Reinigungs- und Poliermitteln
2023*
20.42
Herstellung von Körperpflegemitteln und Duftstoffen
2023*
20.5
Herstellung von sonstigen chemischen Erzeugnissen
20.51
Herstellung von pyrotechnischen Erzeugnissen
2029*
20.52
Herstellung von Klebstoffen
2029*
20.53
Herstellung von etherischen Ölen
2029*
20.59
Herstellung von sonstigen chemischen Erzeugnissen a. n. g.
2029*
20.6
Herstellung von Chemiefasern
20.60
Herstellung von Chemiefasern
2030
21
Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen
21.1
Herstellung von pharmazeutischen Grundstoffen
21.10
Herstellung von pharmazeutischen Grundstoffen
2100*
21.2
Herstellung von pharmazeutischen Spezialitäten und sonstigen pharmazeutischen Erzeugnissen
21.20
Herstellung von pharmazeutischen Spezialitäten und sonstigen pharmazeutischen Erzeugnissen
2100*
22
Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren
22.1
Herstellung von Gummiwaren
22.11
Herstellung und Runderneuerung von Bereifungen
2211
22.19
Herstellung von sonstigen Gummiwaren
2219
22.2
Herstellung von Kunststoffwaren
22.21
Herstellung von Platten, Folien, Schläuchen und Profilen aus Kunststoffen
2220*
22.22
Herstellung von Verpackungsmitteln aus Kunststoffen
2220*
22.23
Herstellung von Baubedarfsartikeln aus Kunststoffen
2220*
22.29
Herstellung von sonstigen Kunststoffwaren
2220*
23
Herstellung von Glas und Glaswaren, Keramik, Verarbeitung von Steinen und Erden
23.1
Herstellung von Glas und Glaswaren
23.11
Herstellung von Flachglas
2310*
23.12
Veredlung und Bearbeitung von Flachglas
2310*
23.13
Herstellung von Hohlglas
2310*
23.14
Herstellung von Glasfasern und Waren daraus
2310*
23.19
Herstellung, Veredlung und Bearbeitung von sonstigem Glas einschließlich technischen Glaswaren
2310*
23.2
Herstellung von feuerfesten keramischen Werkstoffen und Waren
23.20
Herstellung von feuerfesten keramischen Werkstoffen und Waren
2391
23.3
Herstellung von keramischen Baumaterialien
23.31
Herstellung von keramischen Wand- und Bodenfliesen und -platten
2392*
23.32
Herstellung von Ziegeln und sonstiger Baukeramik
2392*
23.4
Herstellung von sonstigen Porzellan- und keramischen Erzeugnissen
23.41
Herstellung von keramischen Haushaltswaren und Ziergegenständen
2393*
23.42
Herstellung von Sanitärkeramik
2393*
23.43
Herstellung von Isolatoren und Isolierteilen aus Keramik
2393*
23.44
Herstellung von keramischen Erzeugnissen für sonstige technische Zwecke
2393*
23.49
Herstellung von sonstigen keramischen Erzeugnissen
2393*
23.5
Herstellung von Zement, Kalk und gebranntem Gips
23.51
Herstellung von Zement
2394*
23.52
Herstellung von Kalk und gebranntem Gips
2394*
23.6
Herstellung von Erzeugnissen aus Beton, Zement und Gips
23.61
Herstellung von Erzeugnissen aus Beton, Zement und Kalksandstein für den Bau
2395*
23.62
Herstellung von Gipserzeugnissen für den Bau
2395*
23.63
Herstellung von Frischbeton (Transportbeton)
2395*
23.64
Herstellung von Mörtel und anderem Beton (Trockenbeton)
2395*
23.65
Herstellung von Faserzementwaren
2395*
23.69
Herstellung von sonstigen Erzeugnissen aus Beton, Zement und Gips a. n. g.
2395*
23.7
Be- und Verarbeitung von Naturwerksteinen und Natursteinen a. n. g.
23.70
Be- und Verarbeitung von Naturwerksteinen und Natursteinen a. n. g.
2396
23.9
Herstellung von Schleifkörpern und Schleifmitteln auf Unterlage sowie sonstigen Erzeugnissen aus nichtmetallischen Mineralien a. n. g.
23.91
Herstellung von Schleifkörpern und Schleifmitteln auf Unterlage
2399*
23.99
Herstellung von sonstigen Erzeugnissen aus nichtmetallischen Mineralien a. n. g.
2399*
24
Metallerzeugung und -bearbeitung
24.1
Erzeugung von Roheisen, Stahl und Ferrolegierungen
24.10
Erzeugung von Roheisen, Stahl und Ferrolegierungen
2410*
24.2
Herstellung von Stahlrohren, Rohrform-, Rohrverschluss- und Rohrverbindungsstücken aus Stahl
24.20
Herstellung von Stahlrohren, Rohrform-, Rohrverschluss- und Rohrverbindungsstücken aus Stahl
2410*
24.3
Sonstige erste Bearbeitung von Eisen und Stahl
24.31
Herstellung von Blankstahl
2410*
24.32
Herstellung von Kaltband mit einer Breite von weniger als 600 mm
2410*
24.33
Herstellung von Kaltprofilen
2410*
24.34
Herstellung von kaltgezogenem Draht
2410*
24.4
Erzeugung und erste Bearbeitung von NE-Metallen
24.41
Erzeugung und erste Bearbeitung von Edelmetallen
2420*
24.42
Erzeugung und erste Bearbeitung von Aluminium
2420*
24.43
Erzeugung und erste Bearbeitung von Blei, Zink und Zinn
2420*
24.44
Erzeugung und erste Bearbeitung von Kupfer
2420*
24.45
Erzeugung und erste Bearbeitung von sonstigen NE-Metallen
2420*
24.46
Aufbereitung von Kernbrennstoffen
2420*
24.5
Gießereien
24.51
Eisengießereien
2431*
24.52
Stahlgießereien
2431*
24.53
Leichtmetallgießereien
2432*
24.54
Buntmetallgießereien
2432*
25
Herstellung von Metallerzeugnissen
25.1
Stahl- und Leichtmetallbau
25.11
Herstellung von Metallkonstruktionen
2511*
25.12
Herstellung von Ausbauelementen aus Metall
2511*
25.2
Herstellung von Metalltanks und -behältern; Herstellung von Heizkörpern und -kesseln für Zentralheizungen
25.21
Herstellung von Heizkörpern und –kesseln für Zentralheizungen
2512*
25.29
Herstellung von Sammelbehältern, Tanks u. ä. Behältern aus Metall
2512*
25.3
Herstellung von Dampfkesseln (ohne Zentralheizungskessel)
25.30
Herstellung von Dampfkesseln (ohne Zentralheizungskessel)
2513
25.4
Herstellung von Waffen und Munition
25.40
Herstellung von Waffen und Munition
2520
25.5
Herstellung von Schmiede-, Press-, Zieh- und Stanzteilen, gewalzten Ringen und pulvermetallurgischen Erzeugnissen
25.50
Herstellung von Schmiede-, Press-, Zieh- und Stanzteilen, gewalzten Ringen und pulvermetallurgischen Erzeugnissen
2591
25.6
Oberflächenveredlung und Wärmebehandlung; Mechanik a. n. g.
25.61
Oberflächenveredlung und Wärmebehandlung
2592*
25.62
Mechanik a. n. g.
2592*
25.7
Herstellung von Schneidwaren, Werkzeugen, Schlössern und Beschlägen aus unedlen Metallen
25.71
Herstellung von Schneidwaren und Bestecken aus unedlen Metallen
2593*
25.72
Herstellung von Schlössern und Beschlägen aus unedlen Metallen
2593*
25.73
Herstellung von Werkzeugen
2593*
25.9
Herstellung von sonstigen Metallwaren
25.91
Herstellung von Fässern, Trommeln, Dosen, Eimern u. ä. Behältern aus Metall
2599*
25.92
Herstellung von Verpackungen und Verschlüssen aus Eisen, Stahl und NE-Metall
2599*
25.93
Herstellung von Drahtwaren, Ketten und Federn
2599*
25.94
Herstellung von Schrauben und Nieten
2599*
25.99
Herstellung von sonstigen Metallwaren a. n. g.
2599*
26
Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten, elektronischen und optischen Erzeugnissen
26.1
Herstellung von elektronischen Bauelementen und Leiterplatten
26.11
Herstellung von elektronischen Bauelementen
2610*
26.12
Herstellung von bestückten Leiterplatten
2610*
26.2
Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten und peripheren Geräten
26.20
Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten und peripheren Geräten
2620
26.3
Herstellung von Geräten und Einrichtungen der Telekommunikationstechnik
26.30
Herstellung von Geräten und Einrichtungen der Telekommunikationstechnik
2630
26.4
Herstellung von Geräten der Unterhaltungselektronik
26.40
Herstellung von Geräten der Unterhaltungselektronik
2640
26.5
Herstellung von Mess-, Kontroll-, Navigations- u. ä. Instrumenten und Vorrichtungen; Herstellung von Uhren
26.51
Herstellung von Mess-, Kontroll-, Navigations- u. ä. Instrumenten und Vorrichtungen
2651
26.52
Herstellung von Uhren
2652
26.6
Herstellung von Bestrahlungs- und Elektrotherapiegeräten und elektromedizinischen Geräten
26.60
Herstellung von Bestrahlungs- und Elektrotherapiegeräten und elektromedizinischen Geräten
2660
26.7
Herstellung von optischen und fotografischen Instrumenten und Geräten
26.70
Herstellung von optischen und fotografischen Instrumenten und Geräten
2670
26.8
Herstellung von magnetischen und optischen Datenträgern
26.80
Herstellung von magnetischen und optischen Datenträgern
2680
27
Herstellung von elektrischen Ausrüstungen
27.1
Herstellung von Elektromotoren, Generatoren, Transformatoren, Elektrizitätsverteilungs- und -schalteinrichtungen
27.11
Herstellung von Elektromotoren, Generatoren und Transformatoren
2710*
27.12
Herstellung von Elektrizitätsverteilungs- und -schalteinrichtungen
2710*
27.2
Herstellung von Batterien und Akkumulatoren
27.20
Herstellung von Batterien und Akkumulatoren
2720
27.3
Herstellung von Kabeln und elektrischem Installationsmaterial
27.31
Herstellung von Glasfaserkabeln
2731
27.32
Herstellung von sonstigen elektronischen und elektrischen Drähten und Kabeln
2732
27.33
Herstellung von elektrischem Installationsmaterial
2733
27.4
Herstellung von elektrischen Lampen und Leuchten
27.40
Herstellung von elektrischen Lampen und Leuchten
2740
27.5
Herstellung von Haushaltsgeräten
27.51
Herstellung von elektrischen Haushaltsgeräten
2750*
27.52
Herstellung von nichtelektrischen Haushaltsgeräten
2750*
27.9
Herstellung von sonstigen elektrischen Ausrüstungen und Geräten a. n. g.
27.90
Herstellung von sonstigen elektrischen Ausrüstungen und Geräten a. n. g.
2790
28
Maschinenbau
28.1
Herstellung von nicht wirtschaftszweigspezifischen Maschinen
28.11
Herstellung von Verbrennungsmotoren und Turbinen (ohne Motoren für Luft- und Straßenfahrzeuge)
2811
28.12
Herstellung von hydraulischen und pneumatischen Komponenten und Systemen
2812
28.13
Herstellung von Pumpen und Kompressoren a. n. g.
2813*
28.14
Herstellung von Armaturen a. n. g
2813*
28.15
Herstellung von Lagern, Getrieben, Zahnrädern und Antriebselementen
2814
28.2
Herstellung von sonstigen nicht wirtschaftszweigspezifischen Maschinen
28.21
Herstellung von Öfen und Brennern
2815
28.22
Herstellung von Hebezeugen und Fördermitteln
2816
28.23
Herstellung von Büromaschinen (ohne Datenverarbeitungsgeräte und periphere Geräte)
2817
28.24
Herstellung von handgeführten Werkzeugen mit Motorantrieb
2818
28.25
Herstellung von kälte- und lufttechnischen Erzeugnissen, nicht für den Haushalt
2819*
28.29
Herstellung von sonstigen nicht wirtschaftszweigspezifischen Maschinen a. n. g.
2819*
28.3
Herstellung von land- und forstwirtschaftlichen Maschinen
28.30
Herstellung von land- und forstwirtschaftlichen Maschinen
2821
28.4
Herstellung von Werkzeugmaschinen
28.41
Herstellung von Werkzeugmaschinen für die Metallbearbeitung
2822*
28.49
Herstellung von sonstigen Werkzeugmaschinen
2822*
28.9
Herstellung von Maschinen für sonstige bestimmte Wirtschaftszweige
28.91
Herstellung von Maschinen für die Metallerzeugung, von Walzwerkseinrichtungen und Gießmaschinen
2823
28.92
Herstellung von Bergwerks-, Bau- und Baustoffmaschinen
2824
28.93
Herstellung von Maschinen für die Nahrungs- und Genussmittelerzeugung und die Tabakverarbeitung
2825
28.94
Herstellung von Maschinen für die Textil- und Bekleidungsherstellung und die Lederverarbeitung
2826
28.95
Herstellung von Maschinen für die Papiererzeugung und –verarbeitung
2829*
28.96
Herstellung von Maschinen für die Verarbeitung von Kunststoffen und Kautschuk
2829*
28.99
Herstellung von Maschinen für sonstige bestimmte Wirtschaftszweige a. n. g.
2829*
29
Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen
29.1
Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenmotoren
29.10
Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenmotoren
2910
29.2
Herstellung von Karosserien, Aufbauten und Anhängern
29.20
Herstellung von Karosserien, Aufbauten und Anhängern
2920
29.3
Herstellung von Teilen und Zubehör für Kraftwagen
29.31
Herstellung elektrischer und elektronischer Ausrüstungsgegenstände für Kraftwagen
2930*
29.32
Herstellung von sonstigen Teilen und sonstigem Zubehör für Kraftwagen
2930*
30
Sonstiger Fahrzeugbau
30.1
Schiff- und Bootsbau
30.11
Schiffbau (ohne Boots- und Yachtbau)
3011
30.12
Boots- und Yachtbau
3012
30.2
Schienenfahrzeugbau
30.20
Schienenfahrzeugbau
3020
30.3
Luft- und Raumfahrzeugbau
30.30
Luft- und Raumfahrzeugbau
3030
30.4
Herstellung von militärischen Kampffahrzeugen
30.40
Herstellung von militärischen Kampffahrzeugen
3040
30.9
Herstellung von Fahrzeugen a. n. g.
30.91
Herstellung von Krafträdern
3091
30.92
Herstellung von Fahrrädern sowie von Behindertenfahrzeugen
3092
30.99
Herstellung von sonstigen Fahrzeugen a. n. g.
3099
31
Herstellung von Möbeln
31.0
Herstellung von Möbeln
31.01
Herstellung von Büro- und Ladenmöbeln
3100*
31.02
Herstellung von Küchenmöbeln
3100*
31.03
Herstellung von Matratzen
3100*
31.09
Herstellung von sonstigen Möbeln
3100*
32
Herstellung von sonstigen Waren
32.1
Herstellung von Münzen, Schmuck und ähnlichen Erzeugnissen
32.11
Herstellung von Münzen
3211*
32.12
Herstellung von Schmuck, Gold- und Silberschmiedewaren (ohne Fantasieschmuck)
3211*
32.13
Herstellung von Fantasieschmuck
3212
32.2
Herstellung von Musikinstrumenten
32.20
Herstellung von Musikinstrumenten
3220
32.3
Herstellung von Sportgeräten
32.30
Herstellung von Sportgeräten
3230
32.4
Herstellung von Spielwaren
32.40
Herstellung von Spielwaren
3240
32.5
Herstellung von medizinischen und zahnmedizinischen Apparaten und Materialien
32.50
Herstellung von medizinischen und zahnmedizinischen Apparaten und Materialien
3250
32.9
Herstellung von Erzeugnissen a. n. g.
32.91
Herstellung von Besen und Bürsten
3290*
32.99
Herstellung von sonstigen Erzeugnissen a. n. g.
3290*
33
Reparatur und Installation von Maschinen und Ausrüstungen
33.1
Reparatur von Metallerzeugnissen, Maschinen und Ausrüstungen
33.11
Reparatur von Metallerzeugnissen
3311
33.12
Reparatur von Maschinen
3312
33.13
Reparatur von elektronischen und optischen Geräten
3313
33.14
Reparatur von elektrischen Ausrüstungen
3314
33.15
Reparatur und Instandhaltung von Schiffen, Booten und Yachten
3315*
33.16
Reparatur und Instandhaltung von Luft- und Raumfahrzeugen
3315*
33.17
Reparatur und Instandhaltung von Fahrzeugen a. n. g.
3315*
33.19
Reparatur von sonstigen Ausrüstungen
3319
33.2
Installation von Maschinen und –Ausrüstungen a. n. g.
33.20
Installation von Maschinen und –Ausrüstungen a. n. g.
3320
ABSCHNITT D — ENERGIEVERSORGUNG
35
Energieversorgung
35.1
Elektrizitätsversorgung
35.11
Elektrizitätserzeugung
3510*
35.12
Elektrizitätsübertragung
3510*
35.13
Elektrizitätsverteilung
3510*
35.14
Elektrizitätshandel
3510*
35.2
Gasversorgung
35.21
Gaserzeugung
3520*
35.22
Gasverteilung durch Rohrleitungen
3520*
35.23
Gashandel durch Rohrleitungen
3520*
35.3
Wärme- und Kälteversorgung
35.30
Wärme- und Kälteversorgung
3530
ABSCHNITT E — WASSERVERSORGUNG; ABWASSER- UND ABFALLENTSORGUNG UND BESEITIGUNG VON UMWELTVERSCHMUTZUNGEN
36
Wasserversorgung
36.0
Wasserversorgung
36.00
Wasserversorgung
3600
37
Abwasserentsorgung
37.0
Abwasserentsorgung
37.00
Abwasserentsorgung
3700
38
Sammlung, Behandlung und Beseitigung von Abfällen; Rückgewinnung
38.1
Sammlung von Abfällen
38.11
Sammlung nicht gefährlicher Abfälle
3811
38.12
Sammlung gefährlicher Abfälle
3812
38.2
Abfallbehandlung und Beseitigung
38.21
Behandlung und Beseitigung nicht gefährlicher Abfälle
3821
38.22
Behandlung und Beseitigung gefährlicher Abfälle
3822
38.3
Rückgewinnung
38.31
Zerlegen von Schiffs- und Fahrzeugwracks und anderen Altwaren
3830*
38.32
Rückgewinnung sortierter Werkstoffe
3830*
39
Beseitigung von Umweltverschmutzungen und sonstige Entsorgung
39.0
Beseitigung von Umweltverschmutzungen und sonstige Entsorgung
39.00
Beseitigung von Umweltverschmutzungen und sonstige Entsorgung
3900
ABSCHNITT F — BAUGEWERBE/BAU
41
Hochbau
41.1
Erschließung von Grundstücken; Bauträger
41.10
Erschließung von Grundstücken; Bauträger
4100*
41.2
Bau von Gebäuden
41.20
Bau von Gebäuden
4100*
42
Tiefbau
42.1
Bau von Straßen und Bahnverkehrsstrecken
42.11
Bau von Straßen
4210*
42.12
Bau von Bahnverkehrsstrecken
4210*
42.13
Brücken- und Tunnelbau
4210*
42.2
Leitungstiefbau und Kläranlagenbau
42.21
Rohrleitungstiefbau, Brunnenbau und Kläranlagenbau
4220*
42.22
Kabelnetzleitungstiefbau
4220*
42.9
Sonstiger Tiefbau
42.91
Wasserbau
4290*
42.99
Sonstiger Tiefbau a. n. g.
4290*
43
Vorbereitende Baustellenarbeiten, Bauinstallation und sonstiges Ausbaugewerbe
43.1
Abbrucharbeiten und vorbereitende Baustellenarbeiten
43.11
Abbrucharbeiten
4311
43.12
Vorbereitende Baustellenarbeiten
4312*
43.13
Test- und Suchbohrung
4312*
43.2
Bauinstallation
43.21
Elektroinstallation
4321
43.22
Gas-, Wasser-, Heizungs- sowie Lüftungs- und Klimainstallation
4322
43.29
Sonstige Bauinstallation
4329
43.3
Sonstiger Ausbau
43.31
Anbringen von Stuckaturen, Gipserei und Verputzerei
4330*
43.32
Bautischlerei und -schlosserei
4330*
43.33
Fußboden-, Fliesen- und Plattenlegerei, Tapeziererei
4330*
43.34
Malerei und Glaserei
4330*
43.39
Sonstiger Ausbau a. n. g.
4330*
43.9
Sonstige spezialisierte Bautätigkeiten
43.91
Dachdeckerei und Zimmerei
4390*
43.99
Sonstige spezialisierte Bautätigkeiten a. n. g.
4390*
ABSCHNITT G — HANDEL; INSTANDHALTUNG UND REPARATUR VON KRAFTFAHRZEUGEN
45
Handel mit Kraftfahrzeugen; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen
45.1
Handel mit Kraftwagen
45.11
Handel mit Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger
4510*
45.19
Handel mit Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t
4510*
45.2
Instandhaltung und Reparatur von Kraftwagen
45.20
Instandhaltung und Reparatur von Kraftwagen
4520
45.3
Handel mit Kraftwagenteilen und -zubehör
45.31
Großhandel mit Kraftwagenteilen und -zubehör
4530*
45.32
Einzelhandel mit Kraftwagenteilen und -zubehör
4530*
45.4
Handel mit Krafträdern, Kraftradteilen und -zubehör; Instandhaltung und Reparatur von Krafträdern
45.40
Handel mit Krafträdern, Kraftradteilen und -zubehör; Instandhaltung und Reparatur von Krafträdern
4540
46
Großhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen und Krafträdern)
46.1
Handelsvermittlung
46.11
Handelsvermittlung von landwirtschaftlichen Grundstoffen, lebenden Tieren, textilen Rohstoffen und Halbwaren
4610*
46.12
Handelsvermittlung von Brennstoffen, Erzen, Metallen und technischen Chemikalien
4610*
46.13
Handelsvermittlung von Holz, Baustoffen und Anstrichmitteln
4610*
46.14
Handelsvermittlung von Maschinen, technischem Bedarf, Wasser- und Luftfahrzeugen
4610*
46.15
Handelsvermittlung von Möbeln, Einrichtungs- und Haushaltsgegenständen, Eisen- und Metallwaren
4610*
46.16
Handelsvermittlung von Textilien, Bekleidung, Schuhen und Lederwaren
4610*
46.17
Handelsvermittlung von Nahrungsmitteln, Getränken und Tabakwaren
4610*
46.18
Handelsvermittlung von sonstigen Waren
4610*
46.19
Handelsvermittlung von Waren ohne ausgeprägten Schwerpunkt
4610*
46.2
Großhandel mit landwirtschaftlichen Grundstoffen und lebenden Tieren
46.21
Großhandel mit Getreide, Rohtabak, Saatgut und Futtermitteln
4620*
46.22
Großhandel mit Blumen und Pflanzen
4620*
46.23
Großhandel mit lebenden Tieren
4620*
46.24
Großhandel mit Häuten, Fellen und Leder
4620*
46.3
Großhandel mit Nahrungs- und Genussmitteln, Getränken und Tabakwaren
46.31
Großhandel mit Obst, Gemüse und Kartoffeln
4630*
46.32
Großhandel mit Fleisch und Fleischwaren
4630*
46.33
Großhandel mit Milch, Milcherzeugnissen, Eiern, Speiseölen und Nahrungsfetten
4630*
46.34
Großhandel mit Getränken
4630*
46.35
Großhandel mit Tabakwaren
4630*
46.36
Großhandel mit Zucker, Süßwaren und Backwaren
4630*
46.37
Großhandel mit Kaffee, Tee, Kakao und Gewürzen
4630*
46.38
Großhandel mit sonstigen Nahrungs- und Genussmitteln
4630*
46.39
Großhandel mit Nahrungs- und Genussmitteln, Getränken und Tabakwaren, ohne ausgeprägten Schwerpunkt
4630*
46.4
Großhandel mit Gebrauchs- und Verbrauchsgütern
46.41
Großhandel mit Textilien
4641*
46.42
Großhandel mit Bekleidung und Schuhen
4641*
46.43
Großhandel mit Foto- und optischen Erzeugnissen, elektrischen Haushaltsgeräten und Geräten der Unterhaltungselektronik
4649*
46.44
Großhandel mit keramischen Erzeugnissen, Glaswaren und Reinigungsmitteln
4649*
46.45
Großhandel mit kosmetischen Erzeugnissen und Körperpflegemitteln
4649*
46.46
Großhandel mit pharmazeutischen, medizinischen und orthopädischen Erzeugnissen
4649*
46.47
Großhandel mit Möbeln, Teppichen, Lampen und Leuchten
4649*
46.48
Großhandel mit Uhren und Schmuck
4649*
46.49
Großhandel mit sonstigen Gebrauchs- und Verbrauchsgütern
4649*
46.5
Großhandel mit Geräten der Informations- und Kommunikationstechnik
46.51
Großhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und Software
4651
46.52
Großhandel mit elektronischen Bauteilen und Telekommunikationsgeräten
4652
46.6
Großhandel mit sonstigen Maschinen, Ausrüstungen und Zubehör
46.61
Großhandel mit landwirtschaftlichen Maschinen, und Geräten
4653
46.62
Großhandel mit Werkzeugmaschinen
4659*
46.63
Großhandel mit Bergwerks-, Bau- und Baustoffmaschinen
4659*
46.64
Großhandel mit Textil-, Näh- und Strickmaschinen
4659*
46.65
Großhandel mit Büromöbeln
4659*
46.66
Großhandel mit sonstigen Büromaschinen und –einrichtungen
4659*
46.69
Großhandel mit sonstigen Maschinen und Ausrüstungen
4659*
46.7
Sonstiger Großhandel
46.71
Großhandel mit festen Brennstoffen und Mineralölerzeugnissen
4661
46.72
Großhandel mit Erzen, Metallen und Metallhalbzeug
4662
46.73
Großhandel mit Holz, Baustoffen, Anstrichmitteln und Sanitärkeramik
4663*
46.74
Großhandel mit Metall- und Kunststoffwaren für Bauzwecke sowie Installationsbedarf für Gas, Wasser und Heizung
4663*
46.75
Großhandel mit chemischen Erzeugnissen
4669*
46.76
Großhandel mit sonstigen Halbwaren
4669*
46.77
Großhandel mit Altmaterialien und Reststoffen
4669*
46.9
Großhandel ohne ausgeprägten Schwerpunkt
46.90
Großhandel ohne ausgeprägten Schwerpunkt
4690
47
Einzelhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen)
47.1
Einzelhandel mit Waren verschiedener Art (in Verkaufsräumen)
47.11
Einzelhandel mit Waren verschiedener Art, Hauptrichtung Nahrungs- und Genussmittel, Getränke und Tabakwaren
4711
47.19
Sonstiger Einzelhandel mit Waren verschiedener Art
4719
47.2
Einzelhandel mit Nahrungs- und Genussmitteln, Getränken und Tabakwaren (in Verkaufsräumen)
47.21
Einzelhandel mit Obst, Gemüse und Kartoffeln
4721*
47.22
Einzelhandel mit Fleisch und Fleischwaren
4721*
47.23
Einzelhandel mit Fisch, Meeresfrüchten und Fischerzeugnissen
4721*
47.24
Einzelhandel mit Back- und Süßwaren
4721*
47.25
Einzelhandel mit Getränken
4722
47.26
Einzelhandel mit Tabakwaren
4723
47.29
Sonstiger Einzelhandel mit Nahrungs- und Genussmitteln
4721*
47.3
Einzelhandel mit Motorenkraftstoffen (Tankstellen)
47.30
Einzelhandel mit Motorenkraftstoffen (Tankstellen)
4730
47.4
Einzelhandel mit Geräten der Informations- und Kommunikationstechnik (in Verkaufsräumen)
47.41
Einzelhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und Software
4741*
47.42
Einzelhandel mit Telekommunikationsgeräten
4741*
47.43
Einzelhandel mit Geräten der Unterhaltungselektronik
4742
47.5
Einzelhandel mit sonstigen Haushaltsgeräten, Textilien, Heimwerker- und Einrichtungsbedarf (in Verkaufsräumen)
47.51
Einzelhandel mit Textilien
4751
47.52
Einzelhandel mit Metallwaren, Anstrichmitteln, Bau- und Heimwerkerbedarf
4752
47.53
Einzelhandel mit Vorhängen, Teppichen, Fußbodenbelägen und Tapeten
4753
47.54
Einzelhandel mit elektrischen Haushaltsgeräten
4759*
47.59
Einzelhandel mit Möbeln, Einrichtungsgegenständen und sonstigem Hausrat
4759*
47.6
Einzelhandel mit Verlagsprodukten, Sportausrüstungen und Spielwaren (in Verkaufsräumen)
47.61
Einzelhandel mit Büchern
4761*
47.62
Einzelhandel mit Zeitschriften, Zeitungen, Schreibwaren und Bürobedarf
4761*
47.63
Einzelhandel mit bespielten Ton- und Bildträgern
4762
47.64
Einzelhandel mit Fahrrädern, Sport- und Campingartikeln
4763
47.65
Einzelhandel mit Spielwaren
4764
47.7
Einzelhandel mit sonstigen Gütern (in Verkaufsräumen)
47.71
Einzelhandel mit Bekleidung
4771*
47.72
Einzelhandel mit Schuhen und Lederwaren
4771*
47.73
Apotheken
4772*
47.74
Einzelhandel mit medizinischen und orthopädischen Artikeln
4772*
47.75
Einzelhandel mit kosmetischen Erzeugnissen und Körperpflegemitteln
4772*
47.76
Einzelhandel mit Blumen, Pflanzen, Sämereien, Düngemitteln, zoologischem Bedarf und lebenden Tieren
4773*
47.77
Einzelhandel mit Uhren und Schmuck
4773*
47.78
Sonstiger Einzelhandel in Verkaufsräumen (ohne Antiquitäten und Gebrauchtwaren)
4773*
47.79
Einzelhandel mit Antiquitäten und Gebrauchtwaren
4774
47.8
Einzelhandel an Verkaufsständen und auf Märkten
47.81
Einzelhandel mit Nahrungs- und Genussmitteln, Getränken und Tabakwaren an Verkaufsständen und auf Märkten
4781
47.82
Einzelhandel mit Textilien, Bekleidung und Schuhen an Verkaufsständen und auf Märkten
4782
47.89
Einzelhandel mit sonstigen Gütern an Verkaufsständen und auf Märkten
4789
47.9
Einzelhandel, nicht in Verkaufsräumen, an Verkaufsständen oder auf Märkten
47.91
Versand- und Internet-Einzelhandel
4791
47.99
Sonstiger Einzelhandel, nicht in Verkaufsräumen, an Verkaufsständen oder auf Märkten
4799
ABSCHNITT H — VERKEHR UND LAGEREI
49
Landverkehr und Transport in Rohrfernleitungen
49.1
Personenbeförderung im Eisenbahnfernverkehr
49.10
Personenbeförderung im Eisenbahnfernverkehr
4911
49.2
Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr
49.20
Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr
4912
49.3
Sonstige Personenbeförderung im Landverkehr
49.31
Personenbeförderung im Nahverkehr zu Lande (ohne Taxis)
4921
49.32
Betrieb von Taxis
4922*
49.39
Sonstige Personenbeförderung im Landverkehr a. n. g.
4922*
49.4
Güterbeförderung im Straßenverkehr, Umzugstransporte
49.41
Güterbeförderung im Straßenverkehr
4923*
49.42
Umzugstransporte
4923*
49.5
Transport in Rohrfernleitungen
49.50
Transport in Rohrfernleitungen
4930
50
Schifffahrt
50.1
Personenbeförderung in der See- und Küstenschifffahrt
50.10
Personenbeförderung in der See- und Küstenschifffahrt
5011
50.2
Güterbeförderung in der See- und Küstenschifffahrt
50.20
Güterbeförderung in der See- und Küstenschifffahrt
5012
50.3
Personenbeförderung in der Binnenschifffahrt
50.30
Personenbeförderung in der Binnenschifffahrt
5021
50.4
Güterbeförderung in der Binnenschifffahrt
50.40
Güterbeförderung in der Binnenschifffahrt
5022
51
Luftfahrt
51.1
Personenbeförderung in der Luftfahrt
51.10
Personenbeförderung in der Luftfahrt
5110
51.2
Güterbeförderung in der Luftfahrt und Raumtransport
51.21
Güterbeförderung in der Luftfahrt
5120*
51.22
Raumtransport
5120*
52
Lagerei sowie Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Verkehr
52.1
Lagerei
52.10
Lagerei
5210
52.2
Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Verkehr
52.21
Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Landverkehr
5221
52.22
Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für die Schifffahrt
5222
52.23
Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für die Luftfahrt
5223
52.24
Frachtumschlag
5224
52.29
Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Verkehr a. n. g.
5229
53
Post-, Kurier- und Expressdienste
53.1
Postdienste von Universaldienstleistungsanbietern
53.10
Postdienste von Universaldienstleistungsanbietern
5310
53.2
Sonstige Post-, Kurier- und Expressdienste
53.20
Sonstige Post-, Kurier- und Expressdienste
5320
ABSCHNITT I — GASTGEWERBE/BEHERBERGUNG UND GASTRONOMIE
55
Beherbergung
55.1
Hotels, Gasthöfe und Pensionen
55.10
Hotels, Gasthöfe und Pensionen
5510*
55.2
Ferienunterkünfte und ähnliche Beherbergungsstätten
55.20
Ferienunterkünfte und ähnliche Beherbergungsstätten
5510*
55.3
Campingplätze
55.30
Campingplätze
5520
55.9
Sonstige Beherbergungsstätten
55.90
Sonstige Beherbergungsstätten
5590
56
Gastronomie
56.1
Restaurants, Gaststätten, Imbissstuben, Cafés, Eissalons u. Ä.
56.10
Restaurants, Gaststätten, Imbissstuben, Cafés, Eissalons u. Ä.
5610
56.2
Caterer und Erbringung sonstiger Verpflegungsdienstleistungen
56.21
Event-Caterer
5621
56.29
Erbringung sonstiger Verpflegungsdienstleistungen
5629
56.3
Ausschank von Getränken
56.30
Ausschank von Getränken
5630
ABSCHNITT J — INFORMATION UND KOMMUNIKATION
58
Verlagswesen
58.1
Verlegen von Büchern und Zeitschriften; sonstiges Verlagswesen (ohne Software)
58.11
Verlegen von Büchern
5811
58.12
Verlegen von Adressbüchern und Verzeichnissen
5812
58.13
Verlegen von Zeitungen
5813*
58.14
Verlegen von Zeitschriften
5813*
58.19
Sonstiges Verlagswesen (ohne Software)
5819
58.2
Verlegen von Software
58.21
Verlegen von Computerspielen
5820*
58.29
Verlegen von sonstiger Software
5820*
59
Herstellung, Verleih und Vertrieb von Filmen und Fernsehprogrammen; Kinos; Tonstudios und Verlegen von Musik
59.1
Herstellung von Filmen und Fernsehprogrammen, deren Verleih und Vertrieb, Kinos
59.11
Herstellung von Filmen, Videofilmen und Fernsehprogrammen
5911
59.12
Nachbearbeitung und sonstige Filmtechnik
5912
59.13
Filmverleih und -vertrieb (ohne Videotheken)
5913
59.14
Kinos
5914
59.2
Tonstudios; Herstellung von Hörfunkbeiträgen; Verlegen von bespielten Tonträgern und Musikalien
59.20
Tonstudios; Herstellung von Hörfunkbeiträgen; Verlegen von bespielten Tonträgern und Musikalien
5920
60
Rundfunkveranstalter
60.1
Hörfunkveranstalter
60.10
Hörfunkveranstalter
6010
60.2
Fernsehveranstalter
60.20
Fernsehveranstalter
6020
61
Telekommunikation
61.1
Leitungsgebundene Telekommunikation
61.10
Leitungsgebundene Telekommunikation
6110
61.2
Drahtlose Telekommunikation
61.20
Drahtlose Telekommunikation
6120
61.3
Satellitentelekommunikation
61.30
Satellitentelekommunikation
6130
61.9
Sonstige Telekommunikation
61.90
Sonstige Telekommunikation
6190
62
Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie
62.0
Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie
62.01
Programmierungstätigkeiten
6201
62.02
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
6202*
62.03
Betrieb von Datenverarbeitungseinrichtungen für Dritte
6202*
62.09
Erbringung von sonstigen Dienstleistungen der Informationstechnologie
6209
63
Informationsdienstleistungen
63.1
Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten; Webportale
63.11
Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten
6311
63.12
Webportale
6312
63.9
Erbringung von sonstigen Informationsdienstleistungen
63.91
Korrespondenz- und Nachrichtenbüros
6391
63.99
Erbringung von sonstigen Informationsdienstleistungen a. n. g.
6399
ABSCHNITT K — ERBRINGUNG VON FINANZ- UND VERSICHERUNGSDIENSTLEISTUNGEN
64
Erbringung von Finanzdienstleistungen
64.1
Zentralbanken und Kreditinstitute
64.11
Zentralbanken
6411
64.19
Kreditinstitute (ohne Spezialkreditinstitute)
6419
64.2
Beteiligungsgesellschaften
64.20
Beteiligungsgesellschaften
6420
64.3
Treuhand- und sonstige Fonds und ähnliche Finanzinstitutionen
64.30
Treuhand- und sonstige Fonds und ähnliche Finanzinstitutionen
6430
64.9
Sonstige Finanzierungsinstitutionen
64.91
Institutionen für Finanzierungsleasing
6491
64.92
Spezialkreditinstitute
6492
64.99
Sonstige Finanzdienstleistungen a. n. g.
6499
65
Versicherungen, Rückversicherungen und Pensionskassen (ohne Sozialversicherung)
65.1
Versicherungen
65.11
Lebensversicherung
6511
65.12
Nichtlebensversicherungen
6512
65.2
Rückversicherungen
65.20
Rückversicherungen
6520
65.3
Pensionskassen und Pensionsfonds
65.30
Pensionskassen und Pensionsfonds
6530
66
Mit Finanz- und Versicherungsdienstleistungen verbundene Tätigkeiten
66.1
Mit Finanzdienstleistungen verbundene Tätigkeiten
66.11
Effekten- und Warenbörsen
6611
66.12
Effekten- und Warenhandel
6612
66.19
Sonstige mit Finanzdienstleistungen verbundene Tätigkeiten
6619
66.2
Mit Versicherungsdienstleistungen und Pensionskassen verbundene Tätigkeiten
66.21
Risiko- und Schadensbewertung
6621
66.22
Tätigkeit von Versicherungsmaklerinnen und -maklern
6622
66.29
Sonstige mit Versicherungsdienstleistungen und Pensionskassen verbundene Tätigkeiten
6629
66.3
Fondsmanagement
66.30
Fondsmanagement
6630
ABSCHNITT L — GRUNDSTÜCKS- UND WOHNUNGSWESEN
68
Grundstücks- und Wohnungswesen
68.1
Kauf und Verkauf von eigenen Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen
68.10
Kauf und Verkauf von eigenen Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen
6810*
68.2
Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen
68.20
Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen
6810*
68.3
Vermittlung und Verwaltung von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen für Dritte
68.31
Vermittlung von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen für Dritte
6820*
68.32
Verwaltung von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen für Dritte
6820*
ABSCHNITT M — ERBRINGUNG VON FREIBERUFLICHEN, WISSENSCHAFTLICHEN UND TECHNISCHEN DIENSTLEISTUNGEN
69
Rechts- und Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung
69.1
Rechtsberatung
69.10
Rechtsberatung
6910
69.2
Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung; Buchführung
69.20
Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung; Buchführung
6920
70
Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben; Unternehmensberatung
70.1
Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben
70.10
Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben
7010
70.2
Public-Relations- und Unternehmensberatung
70.21
Public-Relations-Beratung
7020*
70.22
Unternehmensberatung
7020*
71
Architektur- und Ingenieurbüros; technische, physikalische und chemische Untersuchung
71.1
Architektur- und Ingenieurbüros
71.11
Architekturbüros
7110*
71.12
Ingenieurbüros
7110*
71.2
Technische, physikalische und chemische Untersuchung
71.20
Technische, physikalische und chemische Untersuchung
7120
72
Forschung und Entwicklung
72.1
Forschung und Entwicklung im Bereich Natur-, Ingenieur-, Agrarwissenschaften und Medizin
72.11
Forschung und Entwicklung im Bereich Biotechnologie
7210*
72.19
Sonstige Forschung und Entwicklung im Bereich Natur-, Ingenieur-, Agrarwissenschaften und Medizin
7210*
72.2
Forschung und Entwicklung im Bereich Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften sowie im Bereich Sprach-, Kultur- und Kunstwissenschaften
72.20
Forschung und Entwicklung im Bereich Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften sowie im Bereich Sprach-, Kultur- und Kunstwissenschaften
7220
73
Werbung und Marktforschung
73.1
Werbung
73.11
Werbeagenturen
7310*
73.12
Vermarktung und Vermittlung von Werbezeiten und Werbeflächen
7310*
73.2
Markt- und Meinungsforschung
73.20
Markt- und Meinungsforschung
7320
74
Sonstige freiberufliche, wissenschaftliche und technische Tätigkeiten
74.1
Ateliers für Textil-, Schmuck-, Grafik- u. ä. Design
74.10
Ateliers für Textil-, Schmuck-, Grafik- u. ä. Design
7410
74.2
Fotografie und Fotolabors
74.20
Fotografie und Fotolabors
7420
74.3
Übersetzen und Dolmetschen
74.30
Übersetzen und Dolmetschen
7490*
74.9
Sonstige freiberufliche, wissenschaftliche und technische Tätigkeiten a. n. g.
74.90
Sonstige freiberufliche, wissenschaftliche und technische Tätigkeiten a. n. g.
7490*
75
Veterinärwesen
75.0
Veterinärwesen
75.00
Veterinärwesen
7500
ABSCHNITT N — ERBRINGUNG VON SONSTIGEN WIRTSCHAFTLICHEN DIENSTLEISTUNGEN
77
Vermietung von beweglichen Sachen
77.1
Vermietung von Kraftwagen
77.11
Vermietung von Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger
7710*
77.12
Vermietung von Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t
7710*
77.2
Vermietung von Gebrauchsgütern
77.21
Vermietung von Sport- und Freizeitgeräten
7721
77.22
Videotheken
7722
77.29
Vermietung von sonstigen Gebrauchsgütern
7729
77.3
Vermietung von Maschinen, Geräten und sonstigen beweglichen Sachen
77.31
Vermietung von landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten
7730*
77.32
Vermietung von Baumaschinen und –geräten
7730*
77.33
Vermietung von Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten und -einrichtungen
7730*
77.34
Vermietung von Wasserfahrzeugen
7730*
77.35
Vermietung von Luftfahrzeugen
7730*
77.39
Vermietung von sonstigen Maschinen, Geräten und beweglichen Sachen a. n. g.
7730*
77.4
Leasing von nichtfinanziellen immateriellen Vermögensgegenständen (ohne Copyrights)
77.40
Leasing von nichtfinanziellen immateriellen Vermögensgegenständen (ohne Copyrights)
7740
78
Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften
78.1
Vermittlung von Arbeitskräften
78.10
Vermittlung von Arbeitskräften
7810
78.2
Befristete Überlassung von Arbeitskräften
78.20
Befristete Überlassung von Arbeitskräften
7820
78.3
Sonstige Überlassung von Arbeitskräften
78.30
Sonstige Überlassung von Arbeitskräften
7830
79
Reisebüros, Reiseveranstalter und Erbringung sonstiger Reservierungsdienstleistungen
Öffentliche Verwaltung auf den Gebieten Gesundheitswesen, Bildung, Kultur und Sozialwesen
8412
84.13
Wirtschaftsförderung, -ordnung und –aufsicht
8413
84.2
Auswärtige Angelegenheiten, Verteidigung, Rechtspflege/Justiz, öffentliche Sicherheit und Ordnung
84.21
Auswärtige Angelegenheiten
8421
84.22
Verteidigung
8422
84.23
Rechtspflege/Justiz
8423*
84.24
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
8423*
84.25
Feuerwehren
8423*
84.3
Sozialversicherung
84.30
Sozialversicherung
8430
ABSCHNITT P — ERZIEHUNG UND UNTERRICHT
85
Erziehung und Unterricht
85.1
Kindergärten und Vorschulen
85.10
Kindergärten und Vorschulen
8510*
85.2
Grundschulen/Volksschulen
85.20
Grundschulen/Volksschulen
8510*
85.3
Weiterführende Schulen
85.31
Allgemein bildende weiterführende Schulen
8521
85.32
Berufsbildende weiterführende Schulen
8522
85.4
Tertiärer und post-sekundärer, nicht tertiärer Unterricht
85.41
Post-sekundärer, nicht tertiärer Unterricht
8530*
85.42
Tertiärer Unterricht
8530*
85.5
Sonstiger Unterricht
85.51
Sport- und Freizeitunterricht
8541
85.52
Kulturunterricht
8542
85.53
Fahr- und Flugschulen
8549*
85.59
Sonstiger Unterricht a. n. g.
8549*
85.6
Erbringung von Dienstleistungen für den Unterricht
85.60
Erbringung von Dienstleistungen für den Unterricht
8550
ABSCHNITT Q — GESUNDHEITS- UND SOZIALWESEN
86
Gesundheitswesen
86.1
Krankenhäuser
86.10
Krankenhäuser
8610
86.2
Arzt- und Zahnarztpraxen
86.21
Arztpraxen für Allgemeinmedizin
8620*
86.22
Facharztpraxen
8620*
86.23
Zahnarztpraxen
8620*
86.9
Gesundheitswesen a. n. g.
86.90
Gesundheitswesen a. n. g.
8690
87
Heime (ohne Erholungs- und Ferienheime)
87.1
Pflegeheime
87.10
Pflegeheime
8710
87.2
Stationäre Einrichtungen zur psychosozialen Betreuung, Suchtbekämpfung u. Ä.
87.20
Stationäre Einrichtungen zur psychosozialen Betreuung, Suchtbekämpfung u. Ä.
8720
87.3
Altenheime; Alten- und Behindertenwohnheime
87.30
Altenheime; Alten- und Behindertenwohnheime
8730
87.9
Sonstige Heime (ohne Erholungs- und Ferienheime)
87.90
Sonstige Heime (ohne Erholungs- und Ferienheime)
8790
88
Sozialwesen (ohne Heime)
88.1
Soziale Betreuung älterer Menschen und Behinderter
88.10
Soziale Betreuung älterer Menschen und Behinderter
8810
88.9
Sonstiges Sozialwesen (ohne Heime)
88.91
Tagesbetreuung von Kindern
8890*
88.99
Sonstiges Sozialwesen a. n. g.
8890*
ABSCHNITT R — KUNST, UNTERHALTUNG UND ERHOLUNG
90
Kreative, künstlerische und unterhaltende Tätigkeiten
90.0
Kreative, künstlerische und unterhaltende Tätigkeiten
90.01
Darstellende Kunst
9000*
90.02
Erbringung von Dienstleistungen für die darstellende Kunst
9000*
90.03
Künstlerisches und schriftstellerisches Schaffen
9000*
90.04
Betrieb von Kultur- und Unterhaltungseinrichtungen
9000*
91
Bibliotheken, Archive, Museen, botanische und zoologische Gärten
91.0
Bibliotheken, Archive, Museen, botanische und zoologische Gärten
91.01
Bibliotheken und Archive
9101
91.02
Museen
9102*
91.03
Betrieb von historischen Stätten und Gebäuden und ähnlichen Attraktionen
9102*
91.04
Botanische und zoologische Gärten sowie Naturparks
9103
92
Spiel-, Wett- und Lotteriewesen
92.0
Spiel-, Wett- und Lotteriewesen
92.00
Spiel-, Wett- und Lotteriewesen
9200
93
Erbringung von Dienstleistungen des Sports, der Unterhaltung und der Erholung
93.1
Erbringung von Dienstleistungen des Sports
93.11
Betrieb von Sportanlagen
9311*
93.12
Sportvereine
9312
93.13
Fitnesszentren
9311*
93.19
Erbringung von sonstigen Dienstleistungen des Sports
9319
93.2
Erbringung von sonstigen Dienstleistungen der Unterhaltung und der Erholung
93.21
Vergnügungs- und Themenparks
9321
93.29
Erbringung von Dienstleistungen der Unterhaltung und der Erholung a. n. g.
9329
ABSCHNITT S — ERBRINGUNG VON SONSTIGEN DIENSTLEISTUNGEN
94
Interessenvertretungen sowie kirchliche und sonstige religiöse Vereinigungen (ohne Sozialwesen und Sport)
94.1
Wirtschafts- und Arbeitgeberverbände, Berufsorganisationen
94.11
Wirtschafts- und Arbeitgeberverbände
9411
94.12
Berufsorganisationen
9412
94.2
Arbeitnehmervereinigungen
94.20
Arbeitnehmervereinigungen
9420
94.9
Kirchliche Vereinigungen; politische Parteien sowie sonstige Interessenvertretungen und Vereinigungen a. n. g.
94.91
Kirchliche und sonstige religiöse Vereinigungen
9491
94.92
Politische Parteien und Vereinigungen
9492
94.99
Sonstige Interessenvertretungen und Vereinigungen a. n. g.
9499
95
Reparatur von Datenverarbeitungsgeräten und Gebrauchsgütern
95.1
Reparatur von Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräten
95.11
Reparatur von Datenverarbeitungsgeräten und peripheren Geräten
9511
95.12
Reparatur von Telekommunikationsgeräten
9512
95.2
Reparatur von Gebrauchsgütern
95.21
Reparatur von Geräten der Unterhaltungselektronik
9521
95.22
Reparatur von elektrischen Haushaltsgeräten und Gartengeräten
9522
95.23
Reparatur von Schuhen und Lederwaren
9523
95.24
Reparatur von Möbeln und Einrichtungsgegenständen
9524
95.25
Reparatur von Uhren und Schmuck
9529*
95.29
Reparatur von sonstigen Gebrauchsgütern
9529*
96
Erbringung von sonstigen überwiegend persönlichen Dienstleistungen
96.0
Erbringung von sonstigen überwiegend persönlichen Dienstleistungen
96.01
Wäscherei und chemische Reinigung
9601
96.02
Frisör- und Kosmetiksalons
9602
96.03
Bestattungswesen
9603
96.04
Saunas, Solarien, Bäder u. Ä.
9609*
96.09
Erbringung von sonstigen Dienstleistungen a. n. g.
9609*
ABSCHNITT T — PRIVATE HAUSHALTE MIT HAUSPERSONAL; HERSTELLUNG VON WAREN UND ERBRINGUNG VON DIENSTLEISTUNGEN DURCH PRIVATE HAUSHALTE FÜR DEN EIGENBEDARF OHNE AUSGEPRÄGTEN SCHWERPUNKT
97
Private Haushalte mit Hauspersonal
97.0
Private Haushalte mit Hauspersonal
97.00
Private Haushalte mit Hauspersonal
9700
98
Herstellung von Waren und Erbringung von Dienstleistungen durch private Haushalte für den Eigenbedarf ohne ausgeprägten Schwerpunkt
98.1
Herstellung von Waren durch private Haushalte für den Eigenbedarf ohne ausgeprägten Schwerpunkt
98.10
Herstellung von Waren durch private Haushalte für den Eigenbedarf ohne ausgeprägten Schwerpunkt
9810
98.2
Erbringungen von Dienstleistungen durch private Haushalte für den Eigenbedarf ohne ausgeprägten Schwerpunkt
98.20
Erbringungen von Dienstleistungen durch private Haushalte für den Eigenbedarf ohne ausgeprägten Schwerpunkt
9820
ABSCHNITT U — EXTERRITORIALE ORGANISATIONEN UND KÖRPERSCHAFTEN
99
Exterritoriale Organisationen und Körperschaften
99.0
Exterritoriale Organisationen und Körperschaften
99.00
Exterritoriale Organisationen und Körperschaften
9900
ABSCHNITT G
Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen
Um die Erstellung von Statistiken auf Gemeinschaftsebene zu ermöglichen, übermitteln die Mitgliedstaaten die nach den Klassen der NACE Rev. 2 aufgeschlüsselten nationalen Ergebnisse.
ABSCHNITT H
Verkehr und Lagerei
49.1+49.2
‚Personenbeförderung im Eisenbahnfernverkehr‘ und ‚Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr‘
49.3
Sonstige Personenbeförderung im Landverkehr
49.4
Güterbeförderung im Straßenverkehr, Umzugstransporte
49.5
Transport in Rohrfernleitungen
50.1+50.2
‚Personenbeförderung in der See- und Küstenschifffahrt‘ und ‚Güterbeförderung in der See- und Küstenschifffahrt‘
50.3+50.4
‚Personenbeförderung in der Binnenschifffahrt‘ und ‚Güterbeförderung in der Binnenschifffahrt‘
51
Luftfahrt
52
Lagerei sowie Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Verkehr
53.1
Postdienste von Universaldienstleistungsanbietern
53.2
Sonstige Post-, Kurier- und Expressdienste
ABSCHNITT I
Gastgewerbe/Beherbergung und Gastronomie
55
Beherbergung
56
Gastronomie
ABSCHNITT J
Information und Kommunikation
58
Verlagswesen
59
Herstellung, Verleih und Vertrieb von Filmen und Fernsehprogrammen; Kinos; Tonstudios und Verlegen von Musik
60
Rundfunkveranstalter
61
Telekommunikation
62
Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie
63
Informationsdienstleistungen
ABSCHNITT K
Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
Um die Erstellung von Statistiken auf Gemeinschaftsebene zu ermöglichen, übermitteln die Mitgliedstaaten die nach den Klassen der NACE Rev. 2 aufgeschlüsselten nationalen Ergebnisse.
ABSCHNITT L
Grundstücks- und Wohnungswesen
68
Grundstücks- und Wohnungswesen
ABSCHNITT M
Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen
69+70
‚Rechts- und Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung‘ und ‚Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben; Unternehmensberatung‘
71
Architektur- und Ingenieurbüros; technische, physikalische und chemische Untersuchung
72
Forschung und Entwicklung
73.1
Werbung
73.27475
Markt- und MeinungsforschungSonstige freiberufliche, wissenschaftliche und technische TätigkeitenVeterinärwesen
ABSCHNITT N
Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen
77.177.2
Vermietung von KraftwagenVermietung von Gebrauchsgütern
77.3
Vermietung von Maschinen, Geräten und sonstigen beweglichen Sachen
77.4
Leasing von nichtfinanziellen immateriellen Vermögensgegenständen (ohne Copyrights)
78
Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften
79
Reisebüros, Reiseveranstalter und Erbringung sonstiger Reservierungsdienstleistungen
80
Wach- und Sicherheitsdienste sowie Detekteien
81
Gebäudebetreuung; Garten- und Landschaftsbau
82
Erbringung von wirtschaftlichen Dienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen a. n. g.
ABSCHNITT S
Erbringung von sonstigen Dienstleistungen
95.11
Reparatur von Datenverarbeitungsgeräten und peripheren Geräten
95.12
Reparatur von Telekommunikationsgeräten
95.21
Reparatur von Geräten der Unterhaltungselektronik
95.22
Reparatur von elektrischen Haushaltsgeräten und Gartengeräten
95.23
Reparatur von Schuhen und Lederwaren
95.24
Reparatur von Möbeln und Einrichtungsgegenständen
95.25
Reparatur von Uhren und Schmuck
95.29
Reparatur von sonstigen Gebrauchsgütern“
2. Anhang 2 (Einzelmodul für die Strukturstatistik der Industrie) wird wie folgt geändert:
2.1. Im gesamten Text werden folgende Ersetzungen vorgenommen:
Bisheriger Wortlaut
Geänderter Wortlaut
Abschnitt C der NACE Rev. 1
Abschnitt B der NACE Rev. 2
Abschnitt D der NACE Rev. 1
Abschnitt C der NACE Rev. 2
Abschnitt E der NACE Rev. 1
Abschnitte D und E der NACE Rev. 2
Abteilungen 17/18/19/21/22/25/28/31/32/36 der NACE Rev. 1
Abteilungen 13/14/15/17/18/22/25/26/31 der NACE Rev. 2
2.2. Abschnitt 3 erhält folgende Fassung:
„Abschnitt 3 - Geltungsbereich
Die Statistiken werden für alle unter die Abschnitte B, C, D und E der NACE Rev. 2 fallenden Tätigkeiten erstellt. Diese Abschnitte umfassen die Tätigkeiten des Bergbaus und der Gewinnung von Steinen und Erden (B), des Verarbeitenden Gewerbes/der Herstellung von Waren (C), der Energieversorgung (D) und der Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen (E). Die Unternehmensstatistiken beziehen sich auf die Grundgesamtheit aller Unternehmen, die entsprechend ihren Haupttätigkeiten den Abschnitten B, C, D oder E zugeordnet sind.“
3. Anhang 3 (Einzelmodul für die Strukturstatistik des Handels) wird wie folgt geändert:
„1. Die Statistiken werden für alle unter Abschnitt G der NACE Rev. 2 fallenden Tätigkeiten erstellt. Dieser Sektor umfasst die Tätigkeiten des Handels sowie der Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen. Die Unternehmensstatistiken beziehen sich auf die Grundgesamtheit aller Unternehmen, die entsprechend ihrer Haupttätigkeiten Abschnitt G zugeordnet sind.“
3.2. Im gesamten Text werden folgende Ersetzungen vorgenommen:
Bisheriger Wortlaut
Geänderter Wortlaut
Abteilung 50 der NACE Rev. 1
Abteilung 45 der NACE Rev. 2
Abteilung 51 der NACE Rev. 1
Abteilung 46 der NACE Rev. 2
Abteilung 52 der NACE Rev. 1
Abteilung 47 der NACE Rev. 2
In Abschnitt 5 „Erstes Berichtsjahr“ und in Abschnitt 9 „Berichte und Pilotuntersuchungen“ wird die Bezugnahme auf die Abteilungen 50, 51 bzw. 52 der NACE Rev. 1 beibehalten.
4. Anhang 4 (Einzelmodul für die Strukturstatistik des Baugewerbes) wird wie folgt geändert:
Im gesamten Text werden folgende Ersetzungen vorgenommen:
Bisheriger Wortlaut
Geänderter Wortlaut
Gruppen 45.1 und 45.2 der NACE Rev. 1
Abteilungen 41 und 42 sowie Gruppen 43.1 und 43.9 der NACE Rev. 2
5. Anhang 5 (Einzelmodul für die Strukturstatistik der Versicherung) wird wie folgt geändert:
Im gesamten Text werden folgende Ersetzungen vorgenommen:
Bisheriger Wortlaut
Geänderter Wortlaut
Abteilung 66 außer Klasse 66.02 der NACE Rev. 1
Abteilung 65 außer Gruppe 65.3 der NACE Rev. 2
6. Anhang 6 (Einzelmodul für die Strukturstatistik der Kreditinstitute) wird wie folgt geändert:
Im gesamten Text werden folgende Ersetzungen vorgenommen:
Bisheriger Wortlaut
Geänderter Wortlaut
Klassen 65.12 und 65.22 der NACE Rev. 1
Klassen 64.19 und 64.92 der NACE Rev. 2
7. Anhang 7 (Einzelmodul für die Strukturstatistik der Pensionsfonds) wird wie folgt geändert:
Im gesamten Text werden folgende Ersetzungen vorgenommen:
Bisheriger Wortlaut
Geänderter Wortlaut
Klasse 66.02 der NACE Rev. 1
Gruppe 65.3 der NACE Rev. 2
10. Die Daten über die Erzeugerpreise und Einfuhrpreise (Nrn. 310, 311, 312 und 340) sind für folgende Gruppen bzw. Klassen der NACE Rev. 2 bzw. der CPA nicht erforderlich: 07.2, 24.46, 25.4, 30.1, 30.3, 30.4 und 38.3. Die Liste der Tätigkeiten kann nach dem Verfahren des Artikels 18 geändert werden.
11. Die Einfuhrpreisvariable (Nr. 340) wird auf der Basis von CPA-Gütern berechnet. Die einführenden fachlichen Einheiten können auch anderen als den Abschnitten B bis E der NACE Rev. 2 angehören.“
1.4. In Anhang A Buchstabe f („Gliederungstiefe“) erhalten die Nummern 1 und 2 folgende Fassung:
„1. Alle Variablen mit Ausnahme der Einfuhrpreisvariablen (Nr. 340) sind auf der Ebene der Abschnitte (1 Buchstabe) und der Abteilungen (Zweisteller) der NACE Rev. 2 zu übermitteln. Die Variable Nr. 340 ist auf der Ebene der Abschnitte (1 Buchstabe) und der Abteilungen (Zweisteller) der CPA zu melden.
2. Für den Abschnitt C der NACE Rev. 2 sind außerdem der Produktionsindex (Nr. 110) und der Index der Erzeugerpreise (Nrn. 310, 311, 312) auf der Ebene der Drei- und Viersteller der NACE Rev. 2 zu übermitteln. In die übermittelten Produktions- und Erzeugerpreisindizes auf der Ebene der Drei- und Viersteller müssen bei jedem Mitgliedstaat mindestens 90 % der Wertschöpfung des Abschnitts C der NACE Rev. 2 im jeweiligen Basisjahr eingegangen sein. Mitgliedstaaten, bei denen die Wertschöpfung des Abschnitts C der NACE Rev. 2 im jeweiligen Basisjahr weniger als 4 % des Gesamtwerts der Europäischen Gemeinschaft ausmacht, müssen die Variablen nicht in dieser Gliederungstiefe übermitteln.“
1.5. In Anhang A Buchstabe f („Gliederungstiefe“) wird unter Nummer 3 „NACE Rev. 1“ durch „NACE Rev. 2“ ersetzt.
1.6. In Anhang A Buchstabe f („Gliederungstiefe“) erhalten die Nummern 4, 5, 6 und 7 folgende Fassung:
„4. Außerdem sind alle Variablen mit Ausnahme der Umsatz- und der Auftragseingangsvariablen (Nrn. 120, 121, 122, 130, 131, 132) für die gesamte Industrie, d. h. für die Abschnitte B bis E der NACE Rev. 2, sowie für die industriellen Hauptgruppen (MIG) zu übermitteln, die in der Verordnung (EG) Nr. 586/2001 der Kommission definiert sind.
5. Die Umsatzvariablen (Nrn. 120, 121, 122) sind für die gesamte Industrie, d. h. für die Abschnitte B und C der NACE Rev. 2, sowie für die MIG mit Ausnahme der industriellen Hauptgruppe, die für Tätigkeiten im Energiebereich definiert ist, zu übermitteln.
6. Die Auftragseingangsvariablen (Nrn. 130, 131, 132) sind für das gesamte Verarbeitende Gewerbe/die gesamte Herstellung von Waren, d. h. Abschnitt C der NACE Rev. 2, sowie für einen verkleinerten Satz von MIG zu übermitteln, der so zusammengestellt ist, dass er die Liste der unter Buchstabe c (‚Liste der Variablen‘) Nummer 8 dieses Anhangs aufgeführten Abteilungen der NACE Rev. 2 umfasst.
7. Die Einfuhrpreisvariable (Nr. 340) ist für sämtliche Industriegüter, d. h. die Abschnitte B bis E der CPA, sowie für die MIG, die nach Maßgabe der Verordnung (EG) Nr. 586/2001 aus den Gütergruppen der CPA gebildet wurden, zu übermitteln. Mitgliedstaaten, die den Euro nicht als Währung eingeführt haben, müssen diese Variable nicht übermitteln.
1.7. In Anhang A Buchstabe f („Gliederungstiefe“) erhalten die Nummern 9 und 10 folgende Fassung:
„9. Die Variablen zum Auslandsmarkt (Nrn. 122, 132 und 312) sind nach Eurozone und Nicht-Eurozone gegliedert zu übermitteln. Diese Gliederung ist für die gesamte Industrie, d. h. die Abschnitte B bis E der NACE, die MIG sowie die Ebenen der Abschnitte (1 Buchstabe) und der Abteilungen (Zweisteller) der NACE Rev. 2 vorzunehmen. Die Variable Nr. 122 ist für die Abschnitte D und E der NACE Rev. 2 nicht erforderlich. Zusätzlich ist die Einfuhrpreisvariable (Nr. 340) nach Eurozone und Nicht-Eurozone gegliedert zu übermitteln. Diese Gliederung ist für die gesamte Industrie, d. h. die Abschnitte B bis E der CPA, die MIG sowie die Ebenen der Abschnitte (1 Buchstabe) und der Abteilungen (Zweisteller) der CPA vorzunehmen. Bei der Gliederung nach Eurozone und Nicht-Eurozone kann die Kommission nach dem in Artikel 18 genannten Verfahren die Bedingungen für die Anwendung eines europäischen Stichprobenplans im Sinne des Artikels 4 Absatz 2 Unterabsatz 1 Buchstabe d festlegen. Der europäische Stichprobenplan kann den Erfassungsbereich der Einfuhrpreisvariablen auf die Einfuhr von Gütern aus Nicht-Eurozone-Ländern beschränken. Die Mitgliedstaaten, die den Euro nicht als Währung eingeführt haben, müssen die Gliederung der Variablen Nrn. 122, 132, 312 und 340 nach Eurozone und Nicht-Eurozone nicht übermitteln.
10. Die Mitgliedstaaten, deren Wertschöpfung in den Abteilungen B, C, D und E der NACE Rev. 2 im jeweiligen Basisjahr weniger als 1 % des Gesamtwerts der Europäischen Gemeinschaft ausmacht, müssen nur Daten zur gesamten Industrie, zu den MIG und zur Ebene der Abschnitte der NACE Rev. 2 bzw. der CPA übermitteln.“
1.8. In Anhang A Buchstabe g („Fristen für die Datenübermittlung“) erhält die Nummer 2 folgende Fassung:
„2. Für Daten zu den Ebenen der Gruppen und Klassen der NACE Rev. 2 bzw. der CPA kann die Frist um maximal 15 Kalendertage verlängert werden. Für Mitgliedstaaten, deren Wertschöpfung in den Abschnitten B, C, D und E der NACE Rev. 2 in dem jeweiligen Basisjahr weniger als 3 % des Gesamtwerts der Europäischen Gemeinschaft ausmacht, kann die Frist für Daten zur gesamten Industrie, zu den MIG sowie zu den Ebenen der Abschnitte und Abteilungen der NACE Rev. 2 bzw. der CPA um maximal 15 Kalendertage verlängert werden.“
1.9. Dem Anhang A Buchstabe i („Erster Bezugszeitraum“) wird folgender Absatz angefügt:
„Der erste Bezugszeitraum, für den alle Variablen gemäß der NACE Rev. 2 zu übermitteln sind, ist für monatliche Daten der Januar 2009 und für vierteljährliche Daten das 1. Quartal 2009.“
2.Anhang B
2.1. Anhang B Buchstabe a („Geltungsbereich“) erhält folgende Fassung:
„a) Geltungsbereich
2.2. In Anhang B Buchstabe e („Bezugszeitraum“) wird „NACE“ durch „NACE Rev. 2“ ersetzt.
2.3. In Anhang B Buchstabe f („Gliederungstiefe“) erhalten die Nummern 1 und 2 folgende Fassung:
„1. Die Variablen Nrn. 110, 210, 220 und 230 sind mindestens auf der Ebene der Abschnitte der NACE Rev. 2 zu übermitteln.
2. Die Variablen für den Auftragseingang (Nrn. 130, 135 und 136) sind nur für die Gruppe 41.2 und die Abteilung 42 der NACE Rev. 2 erforderlich.“
2.4. In Anhang B Buchstabe f („Gliederungstiefe“) wird unter Nummer 6 „NACE“ durch „NACE Rev. 2“ ersetzt.
2.5. In Anhang B Buchstabe g („Fristen für die Datenübermittlung“) wird unter Nummer 2 „NACE Rev. 1“ durch „NACE Rev. 2“ ersetzt.
2.6. Dem Anhang B Buchstabe i („Erstes Bezugsjahr“) wird folgender Absatz angefügt:
„Der erste Bezugszeitraum, für den alle Variablen gemäß der NACE Rev. 2 zu übermitteln sind, ist für monatliche Daten der Januar 2009 und für vierteljährliche Daten das 1. Quartal 2009.“
3.Anhang C
3.1. Anhang C Buchstabe a („Geltungsbereich“) erhält folgende Fassung:
„a) Geltungsbereich
3.2. In Anhang C Buchstabe f („Gliederungstiefe“) erhalten die Nummern 1, 2, 3, 4 und 5 folgende Fassung:
„1. Die Variablen zum Umsatz (Nr. 120) sowie zum Umsatzdeflator/Umsatzvolumen (Nrn. 330/123) sind in den unter den Nummern 2 und 3 festgelegten Gliederungstiefen zu übermitteln. Die Variable zur Beschäftigtenzahl (Nr. 210) ist in der unter Nummer 4 festgelegten Gliederungstiefe zu übermitteln.
2. Detaillierte Ebene für folgende Klassen und Gruppen der NACE Rev. 2:
3. Aggregierte Ebenen für folgende Klassen und Gruppen der NACE Rev. 2:
4. Abteilung 47
5. Die Mitgliedstaaten, deren Umsatz in der Abteilung 47 der NACE Rev. 2 im jeweiligen Basisjahr weniger als 1 % des Gesamtwerts der Europäischen Gemeinschaft ausmacht, müssen nur die Umsatzvariable (Nr. 120) sowie die Variablen zum Umsatzdeflator/Umsatzvolumen (Nrn. 330/123) in der unter Nummer 3 vorgegebenen Gliederungstiefe übermitteln.“
3.3. In Anhang C Buchstabe g („Fristen für die Datenübermittlung“) erhalten die Nummern 1, 2 und 3 folgende Fassung:
„1. Die Variablen zum Umsatz (Nr. 120) und zum Umsatzdeflator/Umsatzvolumen (Nrn. 330/123) werden innerhalb von zwei Monaten in der unter Buchstabe f Nummer 2 dieses Anhangs vorgegebenen Gliederungstiefe übermittelt. Für Mitgliedstaaten, deren Umsatz in der Abteilung 47 der NACE Rev. 2 im jeweiligen Basisjahr weniger als 3 % des Gesamtwerts der Europäischen Gemeinschaft ausmacht, kann die Frist um maximal 15 Tage verlängert werden.
2. Die Variablen zum Umsatz (Nr. 120) und zum Umsatzdeflator/Umsatzvolumen (Nrn. 330/123) werden innerhalb von einem Monate in der unter Buchstabe f Nummer 3 dieses Anhangs vorgegebenen Gliederungstiefe übermittelt. Bei den Variablen zum Umsatz (Nr. 120) und zum Umsatzdeflator/Umsatzvolumen (Nrn. 330/123) können sich die Mitgliedstaaten auch entsprechend der jeweiligen Allokation an einem europäischen Stichprobenplan im Sinne des Artikels 4 Absatz 2 Unterabsatz 1 Buchstabe d beteiligen. Die Einzelheiten der Allokation werden nach dem in Artikel 18 genannten Verfahren festgelegt.
3. Die Variable zur Beschäftigtenzahl wird zwei Monate nach Ende des Bezugszeitraums übermittelt. Für Mitgliedstaaten, deren Umsatz in der Abteilung 47 der NACE Rev. 2 im jeweiligen Basisjahr weniger als 3 % des Gesamtwerts der Europäischen Gemeinschaft ausmacht, kann die Frist um maximal 15 Tage verlängert werden.“
3.4. Dem Anhang C Buchstabe i („Erstes Bezugsjahr“) wird folgender Satz angefügt:
„Der erste Bezugszeitraum, für den alle Variablen gemäß der NACE Rev. 2 zu übermitteln sind, ist für monatliche Daten der Januar 2009 und für vierteljährliche Daten das 1. Quartal 2009.“
4.Anhang D
4.1. Anhang D Buchstabe a („Geltungsbereich“) erhält folgende Fassung:
„a) Geltungsbereich
4.2. In Anhang D Buchstabe c („Liste der Variablen“) wird unter Nummer 4 Buchstabe d „NACE“ durch „NACE Rev. 2“ ersetzt.
4.3. In Anhang D Buchstabe f („Gliederungstiefe“) erhalten die Nummern 1, 2, 3, 4 und 5 folgende Fassung:
„1. Die Umsatzvariable (Nr. 120) ist in folgenden Gruppierungen der NACE Rev. 2 zu übermitteln:
2. Die Variable zur Beschäftigtenzahl (Nr. 210) ist für folgende Gruppierungen der NACE Rev. 2 zu übermitteln:
3. Für die Abteilungen 45 und 46 der NACE Rev. 2 muss die Umsatzvariable von den Mitgliedstaaten, deren Umsatz in diesen Abteilungen der NACE Rev. 2 im jeweiligen Basisjahr weniger als 4 % des Gesamtwerts der Europäischen Gemeinschaft ausmacht, nur auf der Ebene der Zweisteller übermittelt werden.
4. Für die Abschnitte H und J der NACE Rev. 2 muss die Variable zur Beschäftigtenzahl (Nr. 210) von den Mitgliedstaaten, deren Wertschöpfung in den Abschnitten H und J der NACE Rev. 2 im jeweiligen Basisjahr weniger als 4 % des Gesamtwerts der Europäischen Gemeinschaft ausmacht, nur auf der Ebene der Abschnitte übermittelt werden.
5. Die Erzeugerpreisvariable (Nr. 310) ist für folgende wirtschaftliche Tätigkeiten und Gruppierungen der NACE Rev. 2 zu übermitteln:
4.4. In Anhang D Buchstabe f („Gliederungstiefe“) erhält Nummer 7 folgende Fassung:
„7. Für die Abteilung 63 der NACE Rev. 2 muss die Erzeugerpreisvariable (Nr. 310) von den Mitgliedstaaten, deren Umsatz in dieser Abteilung der NACE Rev. 2 im jeweiligen Basisjahr weniger als 4 % des Gesamtwerts der Europäischen Gemeinschaft ausmacht, nur auf der Ebene der Zweisteller übermittelt werden.“
4.5. In Anhang D Buchstabe h („Pilotstudien“) erhält Nummer 3 folgende Fassung:
„3. Beurteilung der Durchführbarkeit und Relevanz der Erhebung von Daten über
4.6. Dem Anhang D Buchstabe i („Erster Bezugszeitraum“) wird folgender Absatz angefügt:
„Der erste Bezugszeitraum, für den alle Variablen gemäß der NACE Rev. 2 zu übermitteln sind, ist das 1. Quartal 2009.“
4.7. Anhang D Buchstabe j („Übergangszeitraum“) erhält folgende Fassung: