Artikel 21 Inkrafttreten — Statistische Systematik der Wirtschaftszweige – NACE Revision 2.1
Gliederung
ABSCHNITT III SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 21 Inkrafttreten
Rückverweise
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Sie gilt ab dem 1. Januar 2008.
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