Artikel 5 Aufgaben der Kommission — Statistische Systematik der Wirtschaftszweige – NACE Revision 2.1
Gliederung
ABSCHNITT I ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Artikel 5 Aufgaben der Kommission
Rückverweise
Die Kommission gewährleistet in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten die Verbreitung, Pflege und Förderung der NACE Rev. 2, indem sie insbesondere
a) Erläuterungen zur NACE Rev. 2 abfasst, aktualisiert und veröffentlicht,
b) Anleitungen zur Einordnung statistischer Einheiten gemäß der NACE Rev. 2 erstellt und veröffentlicht,
c) Korrespondenztabellen für die Entsprechungen zwischen der NACE Rev. 1.1 und der NACE Rev. 2 und zwischen der NACE Rev. 2 und der NACE Rev. 1.1 veröffentlicht und
d) auf eine Verbesserung der Kohärenz mit anderen Sozial- und Wirtschaftsklassifikationen hinarbeitet.
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