ANHANG V b)Erfassungsbereich — Statistische Systematik der Wirtschaftszweige – NACE Revision 2.1
Anhang I Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 erhält folgende Fassung:
„b)Erfassungsbereich
In diesem Modul werden die wirtschaftlichen Tätigkeiten der Abschnitte C bis N und des Abschnitts R sowie der Abteilung 95 der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (NACE Rev. 2) erfasst. Wenn vorherige Pilotstudien erfolgreich verlaufen, wird auch Abschnitt K erfasst.
Die Statistiken werden für Unternehmenseinheiten erstellt.“
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