BundesrechtInternationale VerträgeVorbeugung und Aufklärung gerichtlich strafbarer Handlungen sowie bei der Gewährleistung der Sicherheit im Straßenverkehr (Polen)

Vorbeugung und Aufklärung gerichtlich strafbarer Handlungen sowie bei der Gewährleistung der Sicherheit im Straßenverkehr (Polen)

In Kraft seit 01. August 1988
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