(1) Die Ergebnisdarstellung zur strategischen Analyse der kritischen Tätigkeiten des Zentralverwahrers und der Maßnahmen zum Erhalt dieser Tätigkeiten hat eine realistische Planbasis zu bieten, auf der die Fortführung der kritischen Tätigkeiten durch den Zentralverwahrer auch dann gewährleistet werden soll, wenn die Fortführung anderenfalls konkret gefährdet wäre oder nachdem die kritischen Tätigkeiten sogar kurzfristig unterbrochen waren (Sanierungsfall). Zu dem Zweck hat die Ergebnisdarstellung jedenfalls darzulegen, wie die kritischen Tätigkeiten im Einzelfall ausgeübt werden, wofür Abs. 2 den Rahmen vorgibt, und welche Sanierungsmaßnahmen zu ihrem Erhalt geplant werden, wofür Abs. 3 den Rahmen vorgibt.
(2) Kritische Tätigkeiten sind im Einzelfall jedenfalls unter folgenden Aspekten zu beschreiben:
1. Generelle Beschreibung des Zentralverwahrers und der Gruppe im Sinne von § 4 Z 2;
2. eine Zuordnung der kritischen Tätigkeit zu einem Kerngeschäftsbereich und zu wesentlichen Einheiten;
3. eine detaillierte Beschreibung der Strukturen und Verflechtungen innerhalb des Zentralverwahrers in rechtlicher und finanzieller Hinsicht, in die die kritische Tätigkeit eingebunden ist;
4. eine Beschreibung der externen Verflechtungen einschließlich solcher innerhalb der Gruppe im Sinne von § 4 Z 2 in rechtlicher und finanzieller Hinsicht, in die die kritische Tätigkeit eingebunden ist.
(3) Die geplanten Sanierungsmaßnahmen zum Erhalt einer oder mehrerer kritischer Tätigkeiten sind jedenfalls unter Berücksichtigung folgender Aspekte darzulegen:
1. Grundlegend eine Auflistung aller in Betracht gezogener Sanierungsmaßnahmen und begründete Beschreibung, warum die jeweilige Sanierungsmaßnahme entweder potentiell zur Verfügung steht oder nicht;
2. darauf aufbauend in Bezug auf die potentiell zur Verfügung stehenden Sanierungsmaßnahmen
a) eine Auswirkungs- und Folgenanalyse,
b) eine Analyse der Durchführbarkeit und
c) eine Analyse sowohl des erwarteten Zeitrahmens für die Umsetzung als auch der bezweckten Wirkung für jede Sanierungsmaßnahme;
3. und abschließend zumindest drei Stress-Szenarien, für die
a) Sanierungsindikatoren identifiziert,
b) Szenarien definiert und
c) angemessene Sanierungsmaßnahmen zugeordnet werden.
(4) Ist dem Zentralverwahrer eine Genehmigung gemäß Art. 54 Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 zur Erbringung bankartiger Nebendienstleistungen erteilt, so hat er den Fall, dass sich daraus Liquiditäts- oder Kreditrisiken ergeben, jedenfalls hinreichend bei der strategischen Analyse nach diesem Paragraphen zu berücksichtigen.
Rückverweise
ZvSAN-V · Zentralverwahrer-Sanierungs-, Abwicklungs- und Notfallsanierungsplanverordnung
§ 5 Strategische Analyse zur Sanierungsplanung
…den Rahmen vorgibt. (2) Kritische Tätigkeiten sind im Einzelfall jedenfalls unter folgenden Aspekten zu beschreiben: 1. Generelle Beschreibung des Zentralverwahrers und der Gruppe im Sinne von § 4 Z 2; 2. eine Zuordnung der kritischen Tätigkeit zu einem Kerngeschäftsbereich und zu wesentlichen Einheiten; 3. eine detaillierte Beschreibung der Strukturen…
§ 7 Vorbereitende Maßnahmen für Sanierungsfälle
…Vorbereitende Maßnahmen umfassen alle Maßnahmen, die nicht nur wie die Planungsinhalte gemäß den §§ 5 und 6 bei Eintritt eines Sanierungsfalles umgesetzt werden, sondern bereits davor. Dafür kann unterschieden werden zwischen Maßnahmen, die im Hinblick auf die Darlegungen gemäß §…
§ 4 Bestandsaufnahme
…Maßnahmen und Vereinbarungen innerhalb einer Gruppe im Sinne der Z 2 bestehen, die für eine Sanierung relevant sind, wobei auf Beschreibungen gemäß § 5 Abs. 2 Z 4 Bezug genommen werden kann; 4. welchen Vorprüfungs-, Genehmigungs- und Nachprüfungsinstanzen einschließlich interner und externer Rechnungsprüfer der Sanierungsplan oder einer…
§ 3 Mindestinhalte eines Sanierungsplanes
…Aufbau- und Ablauforganisation (Governance) gemäß § 4; 2. eine Ergebnisdarstellung zur strategischen Analyse der kritischen Tätigkeiten und der diesbezüglich geplanten Maßnahmen gemäß § 5; 3. einen Kommunikationsplan gemäß § 6; 4. vorbereitende Maßnahmen gemäß § 7. (2) Dem Sanierungsplan ist eine Zusammenfassung der Inhalte unter besonderer Berücksichtigung…