Vorbereitende Maßnahmen umfassen alle Maßnahmen, die nicht nur wie die Planungsinhalte gemäß den §§ 5 und 6 bei Eintritt eines Sanierungsfalles umgesetzt werden, sondern bereits davor. Dafür kann unterschieden werden zwischen Maßnahmen, die im Hinblick auf die Darlegungen gemäß § 5 Abs. 3 Z 1 den Kreis der potentiell zur Verfügung stehenden Sanierungsmaßnahmen erweitern, und Maßnahmen, die im Hinblick auf die Darlegungen gemäß § 5 Abs. 3 Z 2 und 3 die Effektivität der bereits potentiell zur Verfügung stehenden Sanierungsmaßnahmen erhöhen. Jeder Sanierungsplan sollte zumindest eine vorbereitende Maßnahme benennen.
Rückverweise
ZvSAN-V · Zentralverwahrer-Sanierungs-, Abwicklungs- und Notfallsanierungsplanverordnung
§ 3 Mindestinhalte eines Sanierungsplanes
…eine Ergebnisdarstellung zur strategischen Analyse der kritischen Tätigkeiten und der diesbezüglich geplanten Maßnahmen gemäß § 5; 3. einen Kommunikationsplan gemäß § 6; 4. vorbereitende Maßnahmen gemäß § 7. (2) Dem Sanierungsplan ist eine Zusammenfassung der Inhalte unter besonderer Berücksichtigung der in Abs. 1 genannten Mindestinhalte voranzustellen, die auch alle Überarbeitungen erläutert. (3…