(1) Der Sanierungsplan hat folgende Mindestinhalte zu umfassen:
1. Eine Bestandsaufnahme über die Aufbau- und Ablauforganisation (Governance) gemäß § 4;
2. eine Ergebnisdarstellung zur strategischen Analyse der kritischen Tätigkeiten und der diesbezüglich geplanten Maßnahmen gemäß § 5;
3. einen Kommunikationsplan gemäß § 6;
4. vorbereitende Maßnahmen gemäß § 7.
(2) Dem Sanierungsplan ist eine Zusammenfassung der Inhalte unter besonderer Berücksichtigung der in Abs. 1 genannten Mindestinhalte voranzustellen, die auch alle Überarbeitungen erläutert.
(3) Die Mindestinhalte gemäß Abs. 1 müssen die Ergebnisse einer Bestandsaufnahme, strategischen Analyse, Kommunikationsplanung oder vorbereitenden Maßnahmenplanung sein, die innerhalb der letzten zwei Jahre entweder vorgenommen, überarbeitet oder auf die Aktualität ihrer Ergebnisse hin überprüft worden ist. Jedenfalls dürfen die Mindestinhalte nicht veraltet sein.
Rückverweise
ZvSAN-V · Zentralverwahrer-Sanierungs-, Abwicklungs- und Notfallsanierungsplanverordnung
§ 3 Mindestinhalte eines Sanierungsplanes
…und Ablauforganisation (Governance) gemäß § 4; 2. eine Ergebnisdarstellung zur strategischen Analyse der kritischen Tätigkeiten und der diesbezüglich geplanten Maßnahmen gemäß § 5; 3. einen Kommunikationsplan gemäß § 6; 4. vorbereitende Maßnahmen gemäß § 7. (2) Dem Sanierungsplan ist eine Zusammenfassung der Inhalte unter besonderer Berücksichtigung der…
§ 9 Mindestinhalte eines Abwicklungsplanes
…1) Der Abwicklungsplan hat folgende Mindestinhalte zu umfassen: 1. Eine Bestandsaufnahme über die Aufbau- und Ablauforganisation (Governance) in sinngemäßer Anwendung von § 4; 2. eine Ergebnisaufstellung zur strategischen Analyse der Kernaufgaben und den Strategien zu deren Fortführung gemäß § 10; 3. einen Kommunikationsplan gemäß…
§ 13
…1) Der Notfallsanierungsplan hat folgende Mindestinhalte zu umfassen: 1. Angaben über das zur Verfügung stehende, hinreichend geschulte Personal für einen Notfall im Sinne von Art. 45 Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 (Notfall), 2. Angaben über die zur Verfügung stehenden, finanziellen Mittel für einen Notfall und 3. Angaben über eine zur…