Die Bestandsaufnahme über die Aufbau- und Ablauforganisation hat den Rahmen darzustellen, in dem ein Sanierungsplan erstellt und aktuell gehalten wird. Zu dem Zweck hat sie jedenfalls darzulegen,
1. in welchem Prozess der Sanierungsplan erstellt, anlassbezogen auf einen Änderungsbedarf überprüft und überarbeitet wird, wobei alle in die Erstellung, Überprüfung und Überarbeitung eingebundenen Personen samt ihrer Funktion sowohl in der Aufbauorganisation des Zentralverwahrers als auch ihre Funktion in der Ablauforganisation zur Erstellung, Überprüfung oder Überarbeitung anzugeben sind;
2. in welche Aufbauorganisation der Prozess der Erstellung, Überprüfung und Überarbeitung des Sanierungsplanes sowie in welche Gesamtrisikomanagementstruktur dieses Instrument des Risikomanagements eingebettet ist, wobei sowohl der Zentralverwahrer als Rechtsträger als auch die Gruppe, der er angehört, in den Blick zu nehmen sind, und zwar im Hinblick auf die Gruppenbetrachtung sowohl auf der höchsten nationalen Konsolidierungsebene als auch auf der höchsten Konsolidierungsebene an sich;
3. welche Maßnahmen und Vereinbarungen innerhalb einer Gruppe im Sinne der Z 2 bestehen, die für eine Sanierung relevant sind, wobei auf Beschreibungen gemäß § 5 Abs. 2 Z 4 Bezug genommen werden kann;
4. welchen Vorprüfungs-, Genehmigungs- und Nachprüfungsinstanzen einschließlich interner und externer Rechnungsprüfer der Sanierungsplan oder einer Überarbeitung desselben vorgelegt wird, wobei alle für die Vorprüfung, Genehmigung oder Nachprüfung verantwortlichen Personen samt ihrer Funktion sowohl in der Aufbauorganisation des Zentralverwahrers einschließlich externer Rechnungsprüfer als auch in ihrer Funktion in der Ablauforganisation zur Vorprüfung, Genehmigung oder Nachprüfung anzugeben sind.
Rückverweise
ZvSAN-V · Zentralverwahrer-Sanierungs-, Abwicklungs- und Notfallsanierungsplanverordnung
§ 6 Kommunikationsplan für Sanierungsfälle
…Kommunikationsplan für Sanierungsfälle muss zumindest Vorgaben enthalten, wie der Eintritt eines Sanierungsfalles sowie die Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen innerhalb des Zentralverwahrers, innerhalb seiner Gruppe im Sinne von § 4 Z 2, gegenüber der Aufsicht, den Kunden und sonstigen Geschäftspartnern, den sonstigen Betroffenen und der Öffentlichkeit kommuniziert wird.…
§ 3 Mindestinhalte eines Sanierungsplanes
…1) Der Sanierungsplan hat folgende Mindestinhalte zu umfassen: 1. Eine Bestandsaufnahme über die Aufbau- und Ablauforganisation (Governance) gemäß § 4; 2. eine Ergebnisdarstellung zur strategischen Analyse der kritischen Tätigkeiten und der diesbezüglich geplanten Maßnahmen gemäß § 5; 3. einen Kommunikationsplan gemäß § 6…
§ 9 Mindestinhalte eines Abwicklungsplanes
…1) Der Abwicklungsplan hat folgende Mindestinhalte zu umfassen: 1. Eine Bestandsaufnahme über die Aufbau- und Ablauforganisation (Governance) in sinngemäßer Anwendung von § 4; 2. eine Ergebnisaufstellung zur strategischen Analyse der Kernaufgaben und den Strategien zu deren Fortführung gemäß § 10; 3. einen Kommunikationsplan gemäß § 11…
§ 5 Strategische Analyse zur Sanierungsplanung
…den Rahmen vorgibt. (2) Kritische Tätigkeiten sind im Einzelfall jedenfalls unter folgenden Aspekten zu beschreiben: 1. Generelle Beschreibung des Zentralverwahrers und der Gruppe im Sinne von § 4 Z 2; 2. eine Zuordnung der kritischen Tätigkeit zu einem Kerngeschäftsbereich und zu wesentlichen Einheiten; 3. eine detaillierte Beschreibung der Strukturen und Verflechtungen innerhalb…