Der Kommunikationsplan für Sanierungsfälle muss zumindest Vorgaben enthalten, wie der Eintritt eines Sanierungsfalles sowie die Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen innerhalb des Zentralverwahrers, innerhalb seiner Gruppe im Sinne von § 4 Z 2, gegenüber der Aufsicht, den Kunden und sonstigen Geschäftspartnern, den sonstigen Betroffenen und der Öffentlichkeit kommuniziert wird.
Rückverweise
ZvSAN-V · Zentralverwahrer-Sanierungs-, Abwicklungs- und Notfallsanierungsplanverordnung
§ 3 Mindestinhalte eines Sanierungsplanes
…4; 2. eine Ergebnisdarstellung zur strategischen Analyse der kritischen Tätigkeiten und der diesbezüglich geplanten Maßnahmen gemäß § 5; 3. einen Kommunikationsplan gemäß § 6; 4. vorbereitende Maßnahmen gemäß § 7. (2) Dem Sanierungsplan ist eine Zusammenfassung der Inhalte unter besonderer Berücksichtigung der in Abs. 1 genannten Mindestinhalte voranzustellen, die…