Die elektronische Übermittlung von Eingaben und Beilagen im Wege von E-Mails ist nur dann eine zulässige Form der elektronischen Übermittlung im Sinne dieser Verordnung, wenn dieser Übermittlungsweg an Gerichte, Staatsanwaltschaften oder Justizanstalten durch besondere gesetzliche Regelungen oder im Verordnungsweg ausdrücklich angeordnet wird.
Rückverweise
ERV 2021 · Elektronischer Rechtsverkehr
§ 1 Umfang des elektronischen Rechtsverkehrs
…2. des Direktverkehrs (§ 3), 3. von FinanzOnline (§ 4), 4. von JustizOnline (§ 5) oder 5. von E-Mails (§ 6) elektronisch entweder als Anhang zu einer Nachricht oder als Referenz zu einem von der Justiz zur Verfügung gestellten Datenspeicher (Justiz-Box) gemäß der Schnittstellenbeschreibung (§…