BMSGPK-Grundausbildungsverordnung 2023
Personenkreis
§ 2Ziel
§ 3Ausbildungsabschnitte
§ 4Ausbildungsformen
§ 5Grundausbildungsvereinbarung sowie Grundausbildungs- und Prüfungsplan
§ 6Übertragung der Organisation und Durchführung
§ 7Erstorientierung
§ 8Allgemeine Ausbildung
§ 9Fachspezifische Ausbildung
§ 10Ausbildungsmodule
§ 11Anrechnung
§ 12Prüfungsordnung
§ 13Prüfungskommission
§ 14Übergangsbestimmungen
§ 15Schlussbestimmungen
Anl. 1Vorwort
1. Abschnitt
Anwendungsbereich
§ 1 Personenkreis
(1) Diese Verordnung regelt die Grundausbildung für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ressorts, die auf Grund des Vertragsbedienstetengesetzes 1948 (VBG) oder dienstvertraglicher Vereinbarungen zur Absolvierung einer Grundausbildung verpflichtet sind oder für die gemäß des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 (BDG 1979) der erfolgreiche Abschluss einer Grundausbildung als Ernennungs- oder Definitivstellungserfordernis vorgesehen ist.
(2) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Entlohnungsgruppe h1 haben ihre Grundausbildung analog den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen, A 3 oder v3, jene der Entlohnungsgruppe h2 oder h3 analog jenen der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen, A 4, A 5 oder v4 zu absolvieren, sofern sie auf Grund rechtlicher Bestimmungen oder dienstvertraglicher Vereinbarungen zur Absolvierung einer Grundausbildung verpflichtet sind.
(3) Bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit bestandener Lehrabschlussprüfung in den Lehrberufen Verwaltungsassistentin bzw. Verwaltungsassistent und Informationstechnik-Systemtechnik oder verwandten Lehrberufen gilt die gesamte Grundausbildung der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen, A 4, A 5 oder v4 als absolviert. Für die Grundausbildung der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen A3 oder v3 wird Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit bestandener Lehrabschlussprüfung in den Lehrberufen Verwaltungsassistentin bzw. Verwaltungsassistent und Informationstechnik-Systemtechnik oder verwandten Lehrberufen das Fach gem. § 9 Abs. 2 Z 5 angerechnet.
(4) Ausgenommen sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, deren Verwendung die Ausbildungs- und Prüfungsvorschriften gemäß Z 1 (Physikatsprüfung) oder Z 4 (tierärztliche Physikatsprüfung) der Anlage 2 zum BDG 1979 voraussetzt.
(5) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anderer Ressorts kann die Teilnahme an Ausbildungsmaßnahmen nach Maßgabe freier Plätze gegen Kostenersatz gewährt werden.
2. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen
§ 2 Ziel
Ziel der Grundausbildung ist es, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Grund- und Übersichtskenntnisse sowie fachliche und methodische Fähigkeiten zu vermitteln, die für den vorgesehenen Aufgabenbereich erforderlich sind.
§ 3 Ausbildungsabschnitte
Die Grundausbildung setzt sich aus folgenden Ausbildungsabschnitten zusammen:
– Allgemeine Ausbildung,
– Fachspezifische Ausbildung.
Ziele und Inhalte sind in der Anlage geregelt.
§ 4 Ausbildungsformen
(1) Die Ausbildungsabschnitte bzw. Teile davon sind je nach Zielen, Inhalten und Anzahl der Auszubildenden als Seminar, Hospitation, Praktikum, Jobrotation, Projektarbeit, e-Learning oder Selbststudium zu gestalten.
(2) Bei der Zuweisung zu einer der genannten Ausbildungsformen ist auf die familiären und persönlichen Verhältnisse der bzw. des Auszubildenden Rücksicht zu nehmen.
§ 5 Grundausbildungsvereinbarung sowie Grundausbildungs- und Prüfungsplan
(1) Zwischen der bzw. dem Auszubildenden, der bzw. dem unmittelbaren Vorgesetzten und der Dienstbehörde ist eine Grundausbildungsvereinbarung zu schließen. Der Ablauf der Grundausbildung ist in einem persönlichen Grundausbildungs- und Prüfungsplan festzuhalten. Dieser enthält den Aufbau und Verlauf der Grundausbildung sowie jene Fächer gemäß § 9 Abs. 2, in denen Teilprüfungen abzulegen sind.
(2) Mit der Unterzeichnung der Grundausbildungsvereinbarung durch die Dienstbehörde, die unmittelbare Vorgesetzte bzw. den unmittelbaren Vorgesetzten und die Auszubildende bzw. den Auszubildenden gilt die bzw. der Auszubildende der Grundausbildung als zugewiesen.
(3) Änderungen in der Grundausbildungsvereinbarung sowie im Grundausbildungsplan sind schriftlich zu dokumentieren.
§ 6 Übertragung der Organisation und Durchführung
Die Organisation und Durchführung von Ausbildungsabschnitten oder Teilen davon kann an Dienstbehörden des Ressorts oder an andere geeignete Einrichtungen übertragen werden.
3. Abschnitt
§ 7 Erstorientierung
Die Erstorientierung beginnt mit dem Dienstantritt und umfasst die Vermittlung jener Informationen, die für die Dienstverrichtung unmittelbar notwendig sind. Neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten möglichst vor Beginn der Allgemeinen Ausbildung eine Einschulung in ressortspezifische IT-Anwendungen und besuchen die Einführungsveranstaltungen des BMSGPK. In den Einführungsveranstaltungen erfolgt die Vermittlung wichtiger Informationen durch den Dienstgeber, die Personalvertretung, die Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen, die Arbeitsgruppe Gender Mainstreaming und die Mobbingpräventionsbeauftragten. Sie ist von der jeweiligen Dienststelle zu organisieren.
Ausbildungsabschnitte
§ 8 Allgemeine Ausbildung
(1) Die allgemeine Ausbildung besteht aus
1. dem verpflichtenden Basislehrgang,
2. einem Wahlfach,
3. einer ressortspezifischen EDV-Schulung,
4. Schulungen in den Bereichen Compliance, Datenschutz und IT-Sicherheit.
(2) Die gesamte allgemeine Ausbildung hat mindestens folgende Anzahl an Ausbildungstagen zu umfassen:
Verwendungs-/Entlohnungsgruppe | A 1/v1 rechtskundig | A 1/v1 | A 2/v2 | A 3/v3/h1 A 4/v4/h2/h3 | |
Verwaltungsakademie des Bundes | |||||
Basislehrgang | 10 Tage | 10 Tage | 10 Tage | 8 Tage | |
Wahlfach | 1-2Tage | 1-2 Tage | 1-2 Tage | 1-2 Tage | |
Ressortinterne Schulungen | |||||
Ressortspez. EDV-Schulung | 2,5 Tage | 2,5 Tage | 2,5 Tage | 2,5 Tage | |
Compliance, Datenschutz, IT-Sicherheit | 1 Tag | 1 Tag | 1 Tag | 1 Tag | |
(3) Der Basislehrgang an der Verwaltungsakademie des Bundes gemäß Abs. 1 Z 1 umfasst je nach Zielgruppe folgende Inhalte:
1. für A 1/v1 rechtskundig: Einführung in den öffentlichen Dienst, Legistik, Rechtsschutz und Höchstgerichte, Unionsrecht, Dienstrecht und Compliance sowie Haushaltsrecht;
2. für A 1/v1 und A 2/v2: Einführung in den öffentlichen Dienst, Verfassungsrecht, Unionsrecht, Allgemeines Verwaltungsverfahrensrecht, Dienstrecht und Compliance sowie Haushaltsrecht;
3. A 3/v3/h1 und A 4/v4/h2/h3: Einführung in den öffentlichen Dienst, Verfassungsrecht, Unionsrecht, Allgemeines Verwaltungsverfahrensrecht, Dienstrecht und Compliance sowie Haushaltsrecht und Arbeit im Team.
(4) Das im Abs. 1 Z 2 genannte Wahlfach ist aus dem Bildungsprogramm der Verwaltungsakademie des Bundes zu wählen und muss die fachlichen, persönlichen, sozialen oder methodischen Kenntnisse oder Fähigkeiten der bzw. des Auszubildenden erweitern.
(5) Ausnahmen bzw. Abweichungen von dieser Regelung können bei Bedarf in den ressortinternen Richtlinien festgelegt werden.
§ 9 Fachspezifische Ausbildung
(1) Für Auszubildende der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen A1, A2, A3, A 4, A 5 und v1, v2, v3, v4 ist ein Hauptfach und ein Nebenfach festzulegen. Sowohl das Hauptfach als auch das Nebenfach muss dem Tätigkeitsbereich der Auszubildenden entsprechen oder einen engen Bezug dazu aufweisen.
(2) Die gemäß § 5 im Grundausbildungs- und Prüfungsplan auszuweisenden Fächer sind aus folgenden Tätigkeitsbereichen auszuwählen:
Präsidialangelegenheiten
1. Personal und Personalentwicklung
2. Budget
3. IT
4. Wirtschaftsangelegenheiten
5. Innere Verwaltung und Support
Sozialversicherung
6. Europäisches und internationales Sozialversicherungsrecht
7. Rechtliche Angelegenheiten der Pensionsversicherung
8. Finanzielle Angelegenheiten der Pensionsversicherung
9. Grundsätze der Kranken- und Unfallversicherung
10. Finanzierung und Rechnungswesen der Kranken- und Unfallversicherung
Konsumentenschutz
11. Zivil- und verwaltungsrechtlicher Konsumentenschutz
12. Europäisches und internationales Konsumentenschutzrecht
Behindertenangelegenheiten und Langzeitpflege
13. Berufliche und soziale Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
14. Förderpolitische Grundlagen des Sozialministeriumservice
15. Pflegevorsorge und Sozialentschädigung
16. EU- und internationale Behindertenpolitik
Sozialpolitik
17. Sozialpolitische Grundfragen und Sozialhilfe
18. Grundzüge der internationalen und europäischen Sozialpolitik
Gesundheit
19. Öffentliche Gesundheit
20. Humanmedizin
21. Veterinärwesen
22. Lebensmittelrecht
23. Gentechnik
24. Steuerung des Gesundheitssystems
25. Gesundheitsversorgung
26. Grundzüge der internationalen und europäischen Gesundheitspolitik
(3) Das Fach gemäß Abs. 2 Z 5 kommt nur für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwendungsgruppen A 3 bis A 5 oder gleichwertiger Verwendungs- oder Entlohnungsgruppen in Betracht. Diese Regelung ist nicht anzuwenden auf Auszubildende der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen A 2 und v2, deren Hauptaufgabengebiet die Tätigkeit in einem Sekretariat darstellt.
§ 10 Ausbildungsmodule
(1) Die Fachspezifische Ausbildung hat pro Fach folgende Module zu umfassen:
– ein Basismodul,
– ein Aufbaumodul,
– ein Prüfungsmodul.
(2) Module können in Form von Seminaren, Hospitationen, Praktika, Jobrotationen, Projektarbeiten, e-Learning oder Selbststudium absolviert werden.
(3) Ausnahmen bzw. Abweichungen von dieser Regelung können bei Bedarf in den ressortinternen Richtlinien festgelegt werden.
§ 11 Anrechnung
Auf die Grundausbildung können nach den Grundsätzen des § 30 BDG 1979 anderweitige Ausbildungen oder sonstige Qualifizierungsmaßnahmen, Berufserfahrungen und selbstständige Arbeiten angerechnet werden. Die Anrechnungen sind im Zeugnis festzuhalten.
4. Abschnitt
Dienstprüfung
§ 12 Prüfungsordnung
(1) Die Dienstprüfung ist in Form von Teilprüfungen von Einzelprüferinnen und Einzelprüfern abzunehmen.
(2) Die Teilprüfungen sind in den gemäß §§ 8 und 9 festgelegten Fächern abzulegen.
(3) Die Beurteilung hat in allen Fächern auf Grund mündlicher Leistungen, im Hauptfach auch auf Grund einer schriftlichen Prüfung zu erfolgen. Bei der Themenstellung und den Anforderungen ist auf die Verwendung der Mitarbeiterin bzw. des Mitarbeiters Bedacht zu nehmen.
(4) Teilprüfungen erfolgen
1. im Rahmen von Seminaren oder
2. in Form einer Einzelprüfung oder
3. in Form einer Projektarbeit.
Die Bewertung der Projektarbeit und des damit verbundenen Abschlussgesprächs ersetzt die mündliche und eine allfällige schriftliche Prüfung gemäß Abs. 3.
(5) Zur Eigenvorbereitung auf die Dienstprüfung ist der Mitarbeiterin bzw. dem Mitarbeiter angemessene Zeit und entsprechende Unterstützung zu gewähren.
(6) Eine nicht bestandene Teilprüfung kann zweimal wiederholt werden. Die zweite Wiederholungsprüfung ist jedenfalls vor einem Prüfungssenat abzuhalten. Die Dienstbehörde hat zu gewährleisten, dass jede nicht bestandene Teilprüfung innerhalb von drei Monaten wiederholt werden kann.
(7) Voraussetzung für den positiven Abschluss der Grundausbildung ist die Absolvierung der in der Grundausbildungsvereinbarung verbindlich vereinbarten Ausbildungen.
(8) Über die bestandene Dienstprüfung ist ein Zeugnis auszustellen.
§ 13 Prüfungskommission
(1) Gemäß § 29 Abs. 1 BDG 1979 ist beim Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz eine Dienstprüfungskommission zu bestellen, deren Mitglieder als Einzelprüferinnen bzw. Einzelprüfer oder als Mitglied eines Prüfungssenats tätig werden. Die bzw. der Vorsitzende und die übrigen Mitglieder der Dienstprüfungskommission sind für die Dauer von fünf Jahren zu bestellen.
(2) Die Zugehörigkeit zur Dienstprüfungskommission endet mit dem Ausscheiden aus dem Personalstand des Ressorts, mit der rechtskräftigen Verhängung einer Disziplinarstrafe oder mit Zurücklegen der Funktion.
(3) Bei Ausscheiden und bei Bedarf an Mitgliedern kann die Dienstprüfungskommission für den Rest ihrer Funktionsdauer um neue Mitglieder ergänzt werden.
5. Abschnitt
Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 14 Übergangsbestimmungen
(1) Die erfolgreiche Absolvierung von Themenbereichen der Allgemeinen Ausbildung nach den Bestimmungen der Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über die Grundausbildung der Bediensteten des Ressorts, BGBl. II Nr. 252/2017, der Grundausbildungsverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen BGBl. II Nr. 338/2016 oder der Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz über die Grundausbildung der Bediensteten des Ressorts, BGBl. II Nr. 356/2020 gilt als erfolgreiche Absolvierung der jeweils entsprechenden Themenbereiche Allgemeinen Ausbildung der gegenständlichen Verordnung.
(2) Grundausbildungen, die vor Inkrafttreten dieser Verordnung begonnen wurden, können nach den bis dahin gültigen Bestimmungen abgeschlossen werden.
§ 15 Schlussbestimmungen
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft. Die Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz über die Grundausbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ressorts (BMSGPK-Grundausbildungsverordnung 2020), BGBl. II Nr. 356/2020, tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung der BMSGPK Grundausbildungsverordnung 2023 außer Kraft.
Anlage
Dauer, Inhalte und Ziele der Grundausbildung
Anl. 1
I. Für die einzelnen Ausbildungsabschnitte gelten folgende Ausbildungszeiten in Seminartagen
Anl. 1
Verwendungs-/Entlohnungsgruppe | A1/v1 rechtskundig | A1/v1 A2/v2 | A3/v3/h1 A4/v4/h2/h3 | |||
Allgemeine Ausbildung gem. §8 | ||||||
Verwaltungsakademie des Bundes | ||||||
Basislehrgang | 10 Tage | 10 Tage | 8 Tage | |||
Wahlfach | 1-2 Tage | 1-2 Tage | 1-2 Tage | |||
Ressortinterne Schulungen | ||||||
Ressortspez. EDV-Schulung | 2,5 Tage | 2,5 Tage | 2,5 Tage | |||
Compliance, Datenschutz, IT-Sicherheit | 1 Tag | 1 Tag | 1 Tag | |||
Fachspezifische Ausbildung gem. § 9 | ||||||
Hauptfach (mündl. und schriftl. Prüfung) | Max. 9 Tage | Max. 9 Tage | Max. 9 Tage | |||
Nebenfach (mündliche Prüfung) | Max. 9 Tage | Max. 9 Tage | Max. 9 Tage | |||
Max. 33,5 Tage | Max. 33,5 Tage | Max. 31,5 Tage | ||||
– In begründeten Fällen können die festgelegten Ausbildungszeiten auch unter- oder überschritten werden.
– Gutachterlich tätige Ärztinnen und Ärzte beim Sozialministeriumservice haben die in der Grundausbildungsvereinbarung festgelegten Ausbildungsabschnitte gemäß den Vorgaben des Support 4 beim Sozialministeriumservice zu absolvieren.
– Bedienstete des Sozialministeriumservice können als Wahlfach das vom Sozialministeriumservice veranstaltete Kommunikationsseminar besuchen.
II. Inhalte und Ziele der Fachspezifischen Ausbildung gem. § 9
Anl. 1
1. Personal und Personalentwicklung
Recruiting
– Die Voraussetzungen für die Aufnahme in den Bundesdienst als
– Vertragsbedienstete bzw. Vertragsbediensteter
– Verwaltungspraktikantin bzw. Verwaltungspraktikant
– Verwaltungsassistentin bzw. Verwaltungsassistent
Dienstrecht
– Rechtsgrundlagen des Dienstrechts inkl. Kranken- und Pensionsversicherung
– Die Rechte und Pflichten der Bundesbediensteten
– Dienstzeiten/Fehlzeiten
– Sonstige Dienstabwesenheiten (z. B. Dienstfreistellung, Pflegekarenz, Familienhospizfreistellung)
– Bestimmungen für eine höherwertige Verwendung und Überstellung
– Bestimmungen über die Dienstzuteilung, Versetzung und Verwendungsänderung
– Vorgangsweise bei Dienstpflichtverletzungen
– Mobbingprävention
– Verhaltenscodex, Compliance
– Beendigung des Dienstverhältnisses (bei Vertragsbediensteten und Beamt:innen)
– Grundsätze über dienstrechtliche Nebengesetze
– Mutterschutzgesetz, Väterkarenzgesetz
– Bundes-Bedienstetenschutzgesetz (inkl. betriebliche Gesundheitsförderung)
– Bundes-Personalvertretungsgesetz
– Bundes-Gleichbehandlungsgesetz; Behinderteneinstellungsgesetz
Personalentwicklung
– Wichtige Instrumente der Personalentwicklung (z. B. Mitarbeiter:innengespräch, Teamarbeitsbesprechung)
– Das Wesentliche über die dienstliche Aus- und Weiterbildung
– Führungskräfteausbildung
Besoldungsrecht
– Wesentliche Rechtsgrundlagen des Besoldungsrechts
– Wesentliche Bestimmungen über Bezüge, Entgelt und Nebengebühren und sonstige Geldleistungen (Fahrtkostenzuschuss, Abfertigung, Kinderzuschuss, Pensionskasse)
– Grundsätze der Reisegebührenvorschrift
Personalplanung
– Grundkenntnisse der Personalplanung (Personalplan, VBÄ, PCP, Wertigkeiten)
Personalcontrolling
– Grundzüge des Personalcontrollings
2. Budget
– Rechtliche Grundlagen des öffentlichen Haushaltes sowie dessen Funktionen und Organe
– Grundsätze der Budgetplanung, des Budgetvollzugs und des Controllings
3. IT
– Grundkenntnisse über alle Bereiche der Informationstechnologie inkl. fachspezifischer Terminologie und der IT-Sicherheit
– IT-Koordination der öffentlichen Verwaltung und der ressortinternen Zuständigkeiten
4. Wirtschaftsangelegenheiten
– Bestimmungen des Beschaffungswesens inkl. Vertragsrecht
– Vergabeverfahren sowie über die speziellen Anforderungs- und Bestellverfahren im Ressort
– Grundlagen des Datenschutzrechts
5. Innere Verwaltung und Support
– Vorschriften der Büroordnung bzw. Kanzleiordnung
– Bestimmungen des Bundesministeriengesetzes sowie der Geschäftseinteilung und der Geschäftsordnung der jeweiligen Dienststelle
– Elektronische Behandlung von Geschäftsfällen
6. Europäisches und internationales Sozialversicherungsrecht
– Europäisches koordiniertes Sozialrecht
– Grundsätze des Europäischen Rechts
– Bestimmung der anwendbaren Rechtsvorschriften
– Besondere Bestimmungen zu den verschiedenen Leistungsarten
– Entsendungen
– Bilaterale Abkommen
7. Rechtliche Angelegenheiten der Pensionsversicherung
– Allgemeines, Aufgaben und Leistungen der Pensionsversicherung
– Versicherte Personen
– Versicherungszeiten
– Freiwillige Versicherungen in der Pensionsversicherung
– Leistungen und sonstige Leistungen der Pensionsversicherung
– Rehabilitation und Gesundheitsvorsorge in der Pensionsversicherung
– Schwerarbeit
8. Finanzielle Angelegenheiten der Pensionsversicherung
– Quellen der Finanzierung der Sozialversicherung
– Bundesbeiträge
– Budgetvollzug
– Mathematische Grundbegriffe der Alterssicherung
– Grundzüge der Pensionsberechnung
– Umlageverfahren versus Kapitaldeckungsverfahren
9. Grundsätze der Kranken und Unfallversicherung
– Grundsätze der Organisation der Sozialversicherungsträger, Selbstverwaltung
– Aufsichtsrecht des BMSGPK
– Leistungsrecht der Krankenversicherung
– Leistungsrecht der Unfallversicherung
– Vertragspartnerrecht
10. Finanzierung und Rechnungswesen der Kranken- und Unfallversicherung
– Grundlegende Finanzierungsfragen in der Kranken- und Unfallversicherung
– Vorschriften für die Rechnungslegung der Sozialversicherungsträger
– Sonderthema Schlussbilanz
– Sonderthema Erfolgsrechnung
11. Zivil- und verwaltungsrechtlicher Konsumentenschutz und Verbraucherbildung
– Organisationen des Konsumentenschutzes in Österreich
– Konsumentenrelevantes Zivilrecht (z. B. KSchG, FAGG, UWG, VersVG)
– Instrumente der Rechtsdurchsetzung
– Alternative Streitbeilegung nach dem Alternative-Streitbeilegung-Gesetz
– Behördenkooperation im Konsumentenrecht nach dem Verbraucherbehörden-Kooperationsgesetz
– Verbraucherzahlungskontogesetz
– Produktsicherheitsgesetz und dazugehöriger Verordnungen, Subsidiaritätsprinzip
– Konsumentenrelevantes Verwaltungsrecht (z. B. Gewerbeordnung, Preisangabenrecht)
– Konsumentenrelevantes Recht der Dienstleistungen allgemeinen wirtschaftlichen Interesses (z. B. Energiedienstleistungen, Telekommunikation, Post)
– Grundlagen und Praxis der Verbraucherbildung
12. Europäisches und internationales Konsumentenschutzrecht
– Grundzüge des EU-Primärrechts unter besonderer Berücksichtigung der Verankerung des Konsumentenschutzes einschließlich einschlägiger Rechtssetzungsverfahren
– Institutionelle Verankerung des Konsumentenschutzes in der EU einschließlich der Bedeutung des Konsumentenschutzes in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs
– Kenntnisse des einschlägigen EU-Sekundärrechts
– Informelle und formelle Netzwerke im Rahmen der europäischen und internationalen Konsumentenpolitik
13. Berufliche und soziale Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
– Inklusion und selbstbestimmtes Leben als Grundprinzipien des Zusammenlebens
– Behindertenpolitik und Strategien im Bereich Menschen mit Behinderungen
– umfassende Barrierefreiheit als Voraussetzung für Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen
– Wesentliche Kenntnisse der rechtlichen Grundlagen zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (insb. B-VG, UN-BRK, BEinstG, BBG, BGStG)
– Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) – historische Entwicklung, sozialpolitische Zielsetzungen, Diskriminierungsverbot sowie andere rechtliche Grundlagen der Behindertengleichstellung
– Österreichisches System der beruflichen und sozialen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
– Hoheitliche und privatwirtschaftliche Vollziehung des BEinstG (Feststellungs-, Kündigungs- und Ausgleichstaxenverfahren, Projekt- und Individualförderungen, Integrative Betriebe) sowie Diskriminierungsverbot des BEinstG
– Hoheitliche und privatwirtschaftliche Vollziehung des BBG (Behindertenpass, Unterstützungsfonds)
– Historische Entwicklung und sozialpolitische Zielsetzungen des Bundesbehindertengesetzes (BBG) sowie der in diesem Gesetz geregelten Organe der Behindertenpolitik des Bundes (Bundesbehindertenbeirat, Behindertenanwältin, Monitoringausschuss)
14. Förderpolitische Grundlagen des Sozialministeriumservice
– Grundsystematik und Ziele der Förderpolitik
– Ziele und Aufgaben von Integrativen Betrieben
– Ziele und Aufgaben des Netzwerkes berufliche Assistenz (NEBA), Projektförderungen, Individualförderungen, Integrative Betriebe
– Zielsetzung des Arbeits- und Gesundheitsgesetzes und Umsetzung fit2work
– Ausbildung bis 18 – Umsetzung der Ausbildungspflicht
– Zusammenwirken SMS – AMS; Abstimmung der Förderpolitik
– Strukturfonds der EU (insbesondere ESF) und deren Bedeutung für die berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
15. Pflegevorsorge und Sozialentschädigung
– Gesamtkonzept des österreichischen Pflegevorsorgesystems (historische Entwicklung, Rechtsgrundlagen, Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG)
– Pflegegeldrecht
– Maßnahmen zur Unterstützung pflegender Angehöriger (Demenzstrategie, sozialversicherungsrechtliche Absicherung, Angehörigenbonus, Angehörigengespräch, Hausbesuche zur Qualitätssicherung)
– Förderung der 24-Stunden-Betreuung
– Kenntnisse über die finanziellen Zuwendungen zu den Kosten für die Ersatzpflege
– Arbeitsrechtliche Voraussetzungen für die Familienhospizkarenz, Pflegekarenz und Pflegeteilzeit sowie umfassende Kenntnisse über das Pflegekarenzgeld
– Grundkenntnisse über die für das Fach relevanten Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 883/2004
– Pflegefonds und das System der sozialen Dienste in der Langzeitpflege
– Rechtsgrundlagen der Sozialentschädigung (KOVG 1957, KGEG, HEG, Impfschadengesetz, Opferfürsorgegesetz, Conterganhilfeleistungsgesetz)
– Kenntnisse über die Entschädigungen und der Verfahren nach den Sozialentschädigungsgesetzen
– Anspruchsvoraussetzungen und Leistungen nach dem Verbrechensopfergesetz
– Heimopferrentengesetz (HOG)
– Young Carers – pflegende Kinder und Jugendliche
16. EU- und internationale Behindertenpolitik
– UNCRPD (UN-Behindertenrechtskonvention)
– Stakeholder der EU- Behindertenpolitik.
– EU-Behindertenrecht (u.a. EU-Nichtdiskriminierungsrecht, EU-Barrierefreiheitsrecht und EU-Verkehrsrecht)
– EU-Behindertenrechtsstrategie 2021–2030
– Stakeholder der internationalen Behindertenpolitik (Europarat, Vereinte Nationen, OECD, internationale DPOs)
– UNCRPD-Umsetzung in der EU
– UNCRPD-Umsetzung in Österreich (Sozialministerium als UNCRPD Focal Point und koordinierendes Ressort)
– Staatenberichte, Staatenprüfungen, UN-Empfehlungen und Individualbeschwerde-verfahren nach der UNCRPD
17. Sozialpolitische Grundfragen und Sozialhilfe
– Sozialpolitischen Rahmenbedingungen (Armut, Einkommensverteilung, Sozialausgaben)
– Zentrale sozialpolitischen Zielsetzungen
– Wirkmechanismen und Wirkungsmöglichkeiten von Sozialpolitik
– Sozialschutzsysteme/ Sozialleistungen
– Grundlegende Kenntnisse der Arbeitsschwerpunkte der Fachsektion
– Rechtsgrundlagen der Sozialhilfesysteme der Länder sowie vergleichbarer Leistungen des Bundes
– Grundzüge des Leistungsrechts und des Ersatzes in der Sozialhilfe
18. Grundzüge der internationalen und europäischen Sozialpolitik
– Historischer Überblick und aktuelle sozialpolitische Herausforderungen in der EU
– Akteure und Institutionen der EU-Sozialpolitik
– Struktur, Akteure und Aufgaben internationaler Organisationen im Bereich Soziales
– Grundlagen der internationalen und europäischen Prozesse und Arbeitsweisen im Bereich Soziales (inkl. Rechtssetzungsverfahren, Rechtsgrundlagen/Kompetenzverteilung, politische Koordinierungsprozesse)
19. Öffentliche Gesundheit
– Gesundheitsförderung und Prävention
– Krisenmanagement
– Mutter-, Kind- und Jugendgesundheit
– Nicht übertragbare Krankheiten inkl. psychische Gesundheit
– Tabak- und Alkoholpolitik in Österreich – sucht- und gesundheitspolitische Ansätze, Erfordernisse und Ausrichtung
– Grundsätze der österreichischen Drogenpolitik und der Bundesdrogenkoordination
– Grundsätze der internationalen Drogen- und Suchtpolitik
20. Humanmedizin
– Arzneimittel und Medizinprodukte
– Fortpflanzungsmedizin
– Patientenrechte und Patientensicherheit in Gesundheitseinrichtungen
– Rechtsgrundlagen der Krankenanstalten und des Epidemiewesens
– Regelungen der Gesundheitsberufe
21. Veterinärwesen
– Veterinärrecht
– Tierschutzrecht
– Tierärztliches Berufsrecht
– Tiergesundheitsüberwachung
– Tierseuchen- und Zoonosenbekämpfung
– Krisenmanagement
22. Lebensmittelrecht
– Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz – LMSVG
– Europäisches Lebensmittelrecht
– Das Österreichische Lebensmittelbuch
23. Gentechnik
– Grundlagen der Gentechnik und des Gentechnikrechts
24. Steuerung des Gesundheitssystems
– Gesundheitspolitische Strukturfragen
– Gesundheitstelematik, e-Health
25. Gesundheitsversorgung
– Gesundheitsökonomie und Qualitätsmanagement im Gesundheitsbereich
– Impfwesen
– Medizinischer Strahlenschutz
26. Grundzüge der internationalen und europäischen Gesundheitspolitik
– Historischer Überblick und aktuelle gesundheitspolitische Herausforderungen in der EU
– Akteure und Institutionen der EU-Gesundheitspolitik
– Struktur, Akteure und Aufgaben internationaler Organisationen im Bereich Gesundheit
– Grundlagen der internationalen und europäischen Prozesse und Arbeitsweisen im Bereich Gesundheit (inkl. Rechtssetzungsverfahren, Rechtsgrundlagen/Kompetenzverteilung, politische Koordinierungsprozesse), EU-Förderinstrumentarium