Art. 3
Art. 3 — StGG
Art. 3 — StGG
Anmerkung
vgl. Art. 66 Abs. 2 des Staatsvertrages von St. Germain, BGBl. Nr. 303/1920; Art. 8 des Staatsvertrages von Wien, BGBl. Nr. 152/1955
Zuerst erschienen durch
RGBl. Nr. 142/1867
Inkrafttretungsdatum
23. Dezember 1867
Außerkrafttretungsdatum
—
Paragraf-ID
NOR12000060
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Die öffentlichen Aemter sind für alle Staatsbürger gleich zugänglich.
Für Ausländer wird der Eintritt in dieselben von der Erwerbung des österreichischen Staatsbürgerrechtes abhängig gemacht.
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