(1) Der Bundespräsident kann das ihm zustehende Recht der Ernennung von Bundesbeamten bestimmter Kategorien den zuständigen Mitgliedern der Bundesregierung übertragen und sie ermächtigen, ihrerseits diese Befugnis für bestimmte Kategorien von Bundesbeamten an ihnen nachgeordnete Organe weiter zu übertragen.
(2) Der Bundespräsident kann zum Abschluss bestimmter Kategorien von Staatsverträgen, die weder unter Art. 16 Abs. 1 noch unter Art. 50 fallen, die Bundesregierung oder die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung ermächtigen; eine solche Ermächtigung erstreckt sich auch auf die Befugnis zur Anordnung, dass diese Staatsverträge durch Erlassung von Verordnungen zu erfüllen sind.
(3) Der Bundespräsident kann zum Abschluss von Staatsverträgen nach Art. 16 Abs. 1, die weder gesetzändernd noch gesetzesergänzend sind, auf Vorschlag der Landesregierung und mit Gegenzeichnung des Landeshauptmannes die Landesregierung ermächtigen; eine solche Ermächtigung erstreckt sich auch auf die Befugnis zur Anordnung, dass dieser Staatsvertrag durch Erlassung von Verordnungen zu erfüllen ist.
§ 9 KonsG · KonsG · Konsulargesetz
§ 9 Internationale Vereinbarungen
…Soweit die Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres gemäß Art. 66 Abs. 2 B-VG zum Abschluss von Ressortübereinkommen ermächtigt ist, kann sie zwischenstaatliche Vereinbarungen mit anderen Staaten über die gegenseitige Unterstützung bei der Wahrnehmung konsularischer Aufgaben treffen. In solchen…
§ 23 Zugang zu konsularischem Schutz und andere Vereinbarungen
…1) Nicht vertretene Unionsbürger sind berechtigt, bei den zuständigen Vertretungsbehörden um konsularischen Schutz zu ersuchen. (2) Soweit die Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres gemäß Art. 66 Abs. 2 B-VG zum Abschluss von Ressortübereinkommen ermächtigt ist, kann sie zwischenstaatliche Vereinbarungen mit anderen Mitgliedstaaten über die Zuständigkeit für die Gewährung von konsularischem Schutz für nicht vertretene…
§ 33 BFA-VG · BFA-VG · BFA-Verfahrensgesetz
§ 33 Internationaler Datenverkehr
…§ 33. (1) Sofern die Bundesregierung gemäß Art. 66 Abs. 2 B-VG zum Abschluss von Staatsverträgen ermächtigt ist, kann sie unter der Voraussetzung, dass Gegenseitigkeit gewährt wird, zwischenstaatliche Vereinbarungen über das Übermitteln von Daten gemäß §§…
§ 7 ASG · ASG · Amtssitzgesetz
§ 7 Völkerrechtliche Vereinbarungen
…Die Bundesregierung oder die jeweils zuständige Bundesministerin oder der jeweils zuständige Bundesminister können, soweit sie gemäß Art. 66 Abs. 2 B-VG zum Abschluss von Regierungs- oder Ressortübereinkommen ermächtigt sind, über die in diesem Bundesgesetz geregelten Angelegenheiten völkerrechtliche Vereinbarungen schließen.…
Salzburger Gemeindebeamtengesetz 1968
§ 9 Anwendbare Bundesvorschriften
…des Bundespräsidenten mit Ausnahme der in Z 2 genannten Angelegenheiten; der Gemeindevorstehung, soweit nicht in den 2. des Bundespräsidenten oder der von ihm gemäß Art. 66 B-VG ermächtigten Mitglieder der Bundesregierung bei Ernennungen; §§ 46 und 47 der Salzburger Gemeinde- ordnung 1994 (GdO 1994) eine Zuständigkeit der 3…
§ 298 VAG 2016 · VAG 2016 · Versicherungsaufsichtsgesetz 2016
§ 298 Zusammenarbeit mit Behörden von Drittländern
…hat. Zudem ist die Übermittlung nur auf Grund von einer Gegenseitigkeitserklärung oder tatsächlich geleisteter Gegenseitigkeit zulässig. (3) Der Bundesminister für Finanzen kann, sofern er gemäß Art. 66 Abs. 2 B-VG dazu ermächtigt ist, durch Vereinbarungen mit anderen Staaten, die nicht Mitgliedstaaten sind, nähere Regelungen über die Zusammenarbeit mit den Behörden dieser Staaten im Rahmen von…
§ 294 Zusammenarbeit im EWR
…die Aktionäre, die Mitglieder des Vorstands, des Aufsichtsrats, des Verwaltungsrats und die geschäftsführenden Direktoren dieser Unternehmen. (2) Der Bundesminister für Finanzen kann, sofern er gemäß Art. 66 Abs. 2 B-VG dazu ermächtigt ist, durch Vereinbarungen mit anderen Mitgliedstaaten nähere Regelungen über die Zusammenarbeit mit den Aufsichtsbehörden dieser Staaten im Rahmen des Abs. 1 treffen…
§ 14 GrekoG · GrekoG · Grenzkontrollgesetz
§ 14 Zwischenstaatliche Vereinbarungen
…§ 14. (1) Sofern die Bundesregierung zum Abschluss von Regierungsübereinkommen gemäß Art. 66 Abs. 2 B-VG ermächtigt ist, kann sie unter Bedachtnahme auf die öffentlichen Interessen ( § 3 Abs. 5 ) zwischenstaatliche Vereinbarungen abschließen, durch die 1. Grenzübergangsstellen im Sinne…
§ 15e AZG · AZG · Arbeitszeitgesetz
§ 15e Unterabschnitt 4d
…wegen der Art der Beförderung notwendig sind, und 2. die Erholung der Lenker nicht beeinträchtigt wird. (2) Soweit die Bundesregierung zum Abschluss von Regierungsübereinkommen gemäß Art. 66 Abs. 2 B-VG , ermächtigt ist, können auch für den grenzüberschreitenden Straßenverkehr Abweichungen gemäß Abs. 1 zugelassen werden.…
§ 77a BWG · BWG · Bankwesengesetz
§ 77a Internationale Abkommen
…der Überwachung und Beaufsichtigung der Kreditinstitute gemäß den §§ 69 bis 71 schließen, sofern der Bundesminister für Finanzen zum Abschluss von Übereinkommen gemäß Art. 66 Abs. 2 B-VG ermächtigt ist. (2) (Anm.: aufgehoben durch BGBl. I Nr. 145/2011) (3) In den Abkommen gemäß Abs. 1 ist insbesondere zu regeln…
§ 2 BDG 1979 · BDG 1979 · Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
§ 2 Ernennung
…2. die bisherige und die neue Planstelle des Beamten derselben Verwendungsgruppe angehören und 3. der Bundespräsident das Recht der Ernennung auf die neue Planstelle gemäß Art. 66 B-VG übertragen hat. (3) Eine Verwendungsänderung im Sinne des Abs. 2 Z 1 liegt auch dann vor, wenn 1. der Arbeitsplatz des Beamten wegen…
Ernennung von Bundesbeamten
Art. 1 Artikel I
…1) Auf Grund des Art. 66 Abs. 1 B-VG übertrage ich bis auf Widerruf den Mitgliedern der Bundesregierung das Recht, in ihrem Verwaltungsbereich Beamte auf folgende Planstellen zu ernennen: 1. Beamte des Allgemeinen Verwaltungsdienstes…
Sicherstellung der Realisierung des Erdgaspipelineprojekts "Nabucco"
§ 1
…Sofern die Bundesregierung zum Abschluss von Regierungsübereinkommen gemäß Art. 66 Abs. 2 B-VG ermächtigt ist, kann sie zur Sicherstellung der Erdgasversorgung Österreichs und der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union ein Regierungsübereinkommen abschließen, das zur Errichtung, Finanzierung sowie zum Betrieb…
§ 82 KFG 1967 · KFG 1967 · Kraftfahrgesetz 1967
§ 82 § 82. Verwendung von Kraftfahrzeugen und Anhängern mit ausländischem Kennzeichen
…dürfen nur verwendet werden, wenn sie das ihnen zugewiesene Kennzeichen führen. (1a) Sofern der Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur zum Abschluss von Übereinkommen gemäß Art. 66 Abs. 2 B-VG ermächtigt ist, kann er völkerrechtliche Vereinbarungen schließen, welche die gegenseitige Anerkennung der Verwendung von Fahrzeugen mit Probefahrtkennzeichen auf Straßen mit öffentlichem Verkehr zum Inhalt haben…
§ 45c FPG · FPG · Fremdenpolizeigesetz 2005
§ 45c Durchbeförderungsabkommen
…§ 45c. (1) Sofern die Bundesregierung zum Abschluss von Regierungsübereinkommen gemäß Art. 66 Abs. 2 B-VG ermächtigt ist, kann sie unter der Voraussetzung, dass Gegenseitigkeit gewährt wird, zwischenstaatliche Vereinbarungen über die Durchbeförderung von Fremden, die nicht Angehörige der vertragsschließenden Staaten sind…
§ 19 Übernahmeerklärung
…festzusetzen; für die Einreise ist eine bestimmte Grenzübergangsstelle oder ein bestimmter Ort in einem Vertragsstaat vorzuschreiben. (4) Sofern die Bundesregierung zum Abschluss von Regierungsübereinkommen gemäß Art. 66 Abs. 2 B-VG ermächtigt ist, kann sie unter der Voraussetzung, dass Gegenseitigkeit gewährt wird, vereinbaren, dass Personen, die vom Bundesgebiet aus unerlaubt in das Gebiet eines anderen Staates…
§ 30 Sonstige Ausnahmen von der Visumpflicht
…Rechtsaktes der Europäischen Union in Österreich Visumfreiheit genießen, benötigen zur Einreise in das Bundesgebiet kein Visum. (2) Sofern die Bundesregierung zum Abschluss von Regierungsübereinkommen gemäß Art. 66 Abs. 2 B-VG ermächtigt ist, kann sie zur Erleichterung des Reiseverkehrs unter der Voraussetzung, dass Gegenseitigkeit gewährt wird, vereinbaren, dass Fremde berechtigt sind, ohne Visum in das Bundesgebiet…
§ 17 Einschränkung der Passpflicht
…§ 17. (1) Sofern die Bundesregierung zum Abschluss von Regierungsübereinkommen gemäß Art. 66 Abs. 2 B-VG ermächtigt ist, kann sie unter der Voraussetzung der Gegenseitigkeit vereinbaren, dass passpflichtige Fremde berechtigt sind, auch auf Grund anderer als der in §§ …
§ 4 TrAufG · TrAufG · Truppenaufenthaltsgesetz
§ 4 Stellung der Truppen
…oder die Stellung von Truppen durch Völkerrecht nicht in anderer Weise ausreichend geregelt wird, kann die Bundesregierung – sofern sie zum Abschluss von Übereinkommen gemäß Art. 66 Abs. 2 B-VG ermächtigt ist – völkerrechtliche Vereinbarungen schließen, die den Truppen einen den genannten Übereinkommen gleichwertigen Status gewährleisten; diese Übereinkommen können folgende Elemente enthalten: 1. Es besteht…
§ 18 PolKG · PolKG · Polizeikooperationsgesetz
§ 18 Ermächtigung zum Abschluß zwischenstaatlicher Vereinbarungen
…4. Hauptstück Ermächtigung zum Abschluß zwischenstaatlicher Vereinbarungen § 18. Sofern die Bundesregierung zum Abschluß von Übereinkommen gemäß Art. 66 Abs. 2 B-VG ermächtigt ist, kann sie völkerrechtliche Vereinbarungen schließen: 1. über das Übermitteln oder Überlassen von Daten für Zwecke der Amtshilfe; hiebei ist vorzusehen, daß die Verarbeitung…
§ 9 EBG 2012 · EBG 2012 · Erdölbevorratungsgesetz 2012
§ 9 Zentrale Bevorratungsstelle
… 3 und 4 auferlegten Verpflichtungen nicht nachkommt. (6) Sofern die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie zum Abschluss von Ressortübereinkommen gemäß Art. 66 Abs. 2 B-VG ermächtigt ist, kann er für einen bestimmten Zeitraum ein Übereinkommen über die Haltung von Pflichtnotstandsreserven anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union in Österreich durch die ZBS…
E-Geldgesetz 2010
§ 33 Zusammenarbeit bei der Überwachung, Überprüfung vor Ort und bei Ermittlungen
…Nationalbank bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben der Überwachung und Beaufsichtigung der E-Geld-Institute schließen, sofern der Bundesminister für Finanzen zum Abschluss von Übereinkommen gemäß Art. 66 Abs. 2 B-VG ermächtigt ist: 1. Abkommen mit zuständigen Behörden anderer Mitgliedstaaten; in diesen Abkommen können insbesondere Verfahren der Zusammenarbeit der FMA mit den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten…
Passgesetz 1992
§ 2 Ausreise und Einreise
…darf, unbeschadet seiner Verantwortlichkeit nach § 24 Abs. 1, die Einreise nicht versagt werden. (2) Sofern die Bundesregierung zum Abschluß von Regierungsübereinkommen gemäß Art. 66 Abs. 2 B-VG ermächtigt ist, kann sie zur Erleichterung des Reiseverkehrs zwischenstaatliche Vereinbarungen abschließen, durch die die Staatsbürger berechtigt werden, auch auf Grund anderer als der in Abs…
§ 16 IntG · IntG · Integrationsgesetz
§ 16 Integrationsförderung
…festzulegen, der auch den Kostenersatz zu regeln hat. (5) Soweit die Bundesministerin, die für die Angelegenheiten der Integration zuständig ist, zum Abschluss von Ressortübereinkommen gemäß Art. 66 Abs. 2 B-VG ermächtigt ist, kann sie die Mitwirkung an internationalen Organisationen vereinbaren, deren Zweck die Bewältigung von Problemen der Integration rechtmäßig niedergelassener Drittstaatsangehöriger in Europa ist. (6…
Art. 21 B-VG · B-VG · Bundes-Verfassungsgesetz
Art. 21
…oder bei Änderung der Organisation der Behörden oder der dienstrechtlichen Gliederungen durch Gesetz keine Ernennung erforderlich ist; 3. es, soweit die Zuständigkeit zur Ernennung gemäß Art. 66 Abs. 1 übertragen ist, in den Fällen einer Versetzung oder einer Änderung der Verwendung keiner Ernennung bedarf. (6) In den Fällen des Abs. …
Rückverweise