Alle Organe des Bundes, der Länder, der Gemeinden und der Gemeindeverbände sowie der sonstigen Selbstverwaltungskörper sind im Rahmen ihres gesetzmäßigen Wirkungsbereiches zur wechselseitigen Hilfeleistung verpflichtet.
§ 24 VGWG · VGWG · Verwaltungsgericht Wien
§ 24 Beiziehung von Amtssachverständigen
…Dem Verwaltungsgericht Wien stehen unbeschadet der Möglichkeit der Beiziehung von sonstigen Amtssachverständigen nach Maßgabe der Verfahrensvorschriften bzw. im Weg der Amtshilfe nach Art. 22 B-VG die bei den Dienststellen der Gemeinde Wien tätigen Amtssachverständigen zur Verfügung.…
§ 2 ALReg-GE · ALReg-GE · Geschäftseinteilung des Amtes der Landesregierung
§ 2 *) Gruppe Präsidium, ihre Abteilungen und die ihnen nachgeordneten Dienststellen
…des Bezügegesetzes 17. Parteienförderung und Geschäftsstelle des Landes-Parteien-Transparenz-Senates 18. Berichte des Landes-Rechnungshofes und des Rechnungshofes 19. Amtshaftung, allgemeine Angelegenheiten der Amtshilfe (Art. 22 B-VG) 20. Allgemeine Angelegenheiten der Informationsfreiheit 21. Geschäftsstelle der Datenschutzbeauftragten 22. Landesregistratur Als Amtsstellen nachgeordnete Dienststellen: Landeskommunikation: Öffentlichkeitsarbeit, Medienangelegenheiten Landesstelle für Statistik: Statistik Verwaltungsinnovation und Organisationsentwicklung…
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