JudikaturOGH

RS0097403 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. Mai 1974

Vorerhebungen sind kein gerichtliches, sondern ein staatsanwaltschaftiches Verfahren, in welchem der Richter nur als ein im Weg der Amtshilfe und Rechtshilfe (Art 22 B-VG) ersuchtes Organ tätig wird.

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