Art. 22 — B-VG
Alle Organe des Bundes, der Länder, der Gemeinden und der Gemeindeverbände sowie der sonstigen Selbstverwaltungskörper sind im Rahmen ihres gesetzmäßigen Wirkungsbereiches zur wechselseitigen Hilfeleistung verpflichtet.
§ 24 VGWG · VGWG · Verwaltungsgericht Wien
§ 24 Beiziehung von Amtssachverständigen
…Dem Verwaltungsgericht Wien stehen unbeschadet der Möglichkeit der Beiziehung von sonstigen Amtssachverständigen nach Maßgabe der Verfahrensvorschriften bzw. im Weg der Amtshilfe nach Art. 22 B-VG die bei den Dienststellen der Gemeinde Wien tätigen Amtssachverständigen zur Verfügung.…
§ 54 S.TG 2003 · S.TG 2003 · Salzburger Tourismusgesetz 2003
§ 54 Auskunftspflicht
…Unbeschadet der Bestimmungen des Art. 22 B-VG sind neben den Landes- und Gemeindebehörden sowie den gesetzlichen Berufsvertretungen alle Personen verpflichtet, über Ersuchen bzw Aufforderung dem Landesabgabenamt die zur Ermittlung der Beitragspflichtigen sowie…
§ 17 TLVwGG · TLVwGG · Landesverwaltungsgerichtsgesetz, Tiroler
§ 17 Sachverständige und Dolmetscher
…1) Dem Landesverwaltungsgericht stehen – unbeschadet der Möglichkeit der Beiziehung von sonstigen Amtssachverständigen nach Maßgabe der Verfahrensvorschriften bzw. im Weg der Amtshilfe nach Art. 22 B-VG – die bei den Dienststellen des Landes tätigen Amtssachverständigen zur Verfügung. (2) Sachverständige und Dolmetscher haben alle ihnen in Ausübung dieser Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen…
§ 2 ALReg-GE · ALReg-GE · Geschäftseinteilung des Amtes der Landesregierung
§ 2 *) Gruppe Präsidium, ihre Abteilungen und die ihnen nachgeordneten Dienststellen
…des Bezügegesetzes 17. Parteienförderung und Geschäftsstelle des Landes-Parteien-Transparenz-Senates 18. Berichte des Landes-Rechnungshofes und des Rechnungshofes 19. Amtshaftung, allgemeine Angelegenheiten der Amtshilfe (Art. 22 B-VG) 20. Allgemeine Angelegenheiten der Informationsfreiheit 21. Geschäftsstelle der Datenschutzbeauftragten 22. Landesregistratur Als Amtsstellen nachgeordnete Dienststellen: Landeskommunikation: Öffentlichkeitsarbeit, Medienangelegenheiten Landesstelle für Statistik: Statistik Verwaltungsinnovation und Organisationsentwicklung…
§ 23 RAO · RAO · Rechtsanwaltsordnung
§ 23
…Inneres (Bundeskriminalamt, Geldwäschemeldestelle gemäß § 4 Abs. 2 Bundeskriminalamt-Gesetz) eine Rückmeldung zu geben. (3) Die Rechtsanwaltskammer ist zum Informationsaustausch und zur Amtshilfe (Art. 22 B-VG) zu Zwecken der Verhinderung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung sowie der Nichtumsetzung und Umgehung gezielter finanzieller Sanktionen im Zusammenhang mit Proliferationsfinanzierung gegenüber anderen insofern zuständigen Behörden…
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