Art. 145
Art. 145 — B-VG
Art. 145 — B-VG
Anmerkung
Ein solches Gesetz ist bisher nicht erlassen worden.
Zuerst erschienen durch
BGBl. Nr. 1/1930 zuletzt geändert durch StGBl. Nr. 4/1945
Inkrafttretungsdatum
19. Dezember 1945
Außerkrafttretungsdatum
—
Paragraf-ID
NOR12002824
Zuletzt nach Updates gesucht am
Der Verfassungsgerichtshof erkennt über Verletzungen des Völkerrechtes nach den Bestimmungen eines besonderen Bundesgesetzes.
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