ZustG
Gliederung
1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
§ 3 Durchführung der Zustellung
Soweit die für das Verfahren geltenden Vorschriften nicht eine andere Form der Zustellung vorsehen, hat die Zustellung durch einen Zustelldienst, durch Bedienstete der Behörde oder, wenn dies im Interesse der Zweckmäßigkeit, Einfachheit und Raschheit gelegen ist, durch Organe der Gemeinden zu erfolgen.
§ 2 ZustG · ZustG · Zustellgesetz
§ 2 Begriffsbestimmungen
…Zustellverfügung (§ 5) namentlich als solcher bezeichnete Person; 2. „Dokument“: eine Aufzeichnung, unabhängig von ihrer technischen Form, insbesondere eine behördliche schriftliche Erledigung; 3. „Zustelladresse“: eine Abgabestelle (Z 4) oder elektronische Zustelladresse (Z 5); 4. „Abgabestelle“: die Wohnung oder sonstige Unterkunft, die Betriebsstätte…
§ 28b Anmeldung zum und Abmeldung vom Teilnehmerverzeichnis
… 10 E-GovG) zu erfolgen. Im Teilnehmerverzeichnis dürfen folgende Daten verarbeitet werden: 1. Name bzw. Bezeichnung des Teilnehmers, 2. bei natürlichen Personen das Geburtsdatum, 3. die zur eindeutigen Identifikation des Teilnehmers im Bereich „Zustellwesen“ erforderlichen Daten: a) bei natürlichen Personen das bereichsspezifische Personenkennzeichen (§ 9 E-GovG…
§ 34 Abfrage des Teilnehmerverzeichnisses und Übermittlung des zuzustellenden Dokuments
…1) Die zustellende Behörde oder in ihrem Auftrag ein Zustellsystem gemäß § 28 Abs. 3 Z 1 bis 3 hat durch elektronische Abfrage des Teilnehmerverzeichnisses zu ermitteln, ob der Empfänger 1. beim Teilnehmerverzeichnis angemeldet ist und 2. die Zustellung…
§ 37b Anzeigemodul
…Dokumenten, die Verständigung darüber sowie die Abholung dieser Dokumente. (2) Der Betreiber des Anzeigemoduls ist gesetzlicher Auftragsverarbeiter für Zustellsysteme gemäß § 28 Abs. 3 Z 1 und 2 zum Zweck der Identifikation und Authentifikation von zur Abholung berechtigten Personen. Diesen Personen darf die Anzahl ihrer gelesenen und ungelesenen…
Rückverweise